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Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformular)

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    #16
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Bei uns (in Bayern) ist neuerdings in den Erläuterungen folgende Textpassage zu finden:

    Ihre Steuererklärung ist verspätet eingegangen. Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Falls Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,

    müssen Sie jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen, wenn Sie Ihre Steuererklärung künftig nicht oder nicht fristgerecht abgeben.

    Dies gilt auch, wenn Sie eine Erstattung erwarten.


    Es ging um Steuererklärungen, die erstmals Ende Mai als Einzelveranlagungen eingereicht wurden. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass keine Zusammenveranlagung möglich sei.

    Im Oktober meinte jetzt das Finanzamt, dass bei den nicht in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen ausnahmsweise eine Zusammenveranlagung möglich sei, weil jeder für sich die

    Bedingungen für unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erfüllte und beide außerdem deutsche Staatsbürger sind. Absprachegemäß wurde deshalb eine neue Erklärung für die

    Zusammenveranlagung übermittelt, die dann als verspätet eingegangen registriert wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

      Ich meine auch, wie Charlie24 berichtet, in der Presse von der Stichtagsverschiebung mit anschließend autom. "Verhängung" von Verzugszinsen (in 2019 noch "gnadenhalber" ausgesetzt) und gleichzeitiger "Erschwerung" einer Abgabeverlängerung gelesen zu haben. Aber jedes FA ist anders....

      Zu dem Abflußprinzip: Trotz "höherer Schulbildung" kann ich den §11 nicht so richtig auf meinen Fall anwenden. Vielleicht muß ich da auf einen "Martin Luther" warten, der das Steuerrecht von Finanzamtsdeutsch auf "Volkssprache" übersetzt. Die Umstellung von Elsterformular zu meinElster wäre eine gute Gelegenheit hier alte Zöpfe abzuschneiden...

      Bei mir geht es um Zahlungen die ich für 2018 als Werbungskosten absetzen möchte, die die Hausverwaltung in 2018 (für Arbeiten in 2018) aus der Rücklage entnommen und ausgegeben hat. Da die vermietete Wohnung in einer sehr großen Wohnanlage liegt und ein gemeinsames (gerade erneuertes) Heizwerk zusammen mit anderen WEGs besteht, ist die Abrechnung (die u.a auch die Ausgaben aus der Rücklage in 2018 enthält) erst "zum Jahresende 2019" verfügbar gewesen, also weit nach Fristende Juli 2019. Aber auch sonst sind die Abrechnungen meist erst September/August beim einzelnen Eigentümer.
      Hier liegt also das Problem vor, dass die Abrechnungen so lange in Hausverwaltung liegen. Soll/darf/muß ich diese Kosten nun in 2018 oder 2019 "abfließen lassen"? Das Geld ist ja trotz der späten Abrechnung schon in 2018 "abgeflossen"!

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        #18
        AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

        Die Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage sind tatsächlich das einzige Problem bei der Thematik, den Abfluss im richtigen Jahr erklären.

        Der Saldo der laufenden Nebenkosten aus den monatlichen Abschlagszahlungen und den Nachzahlungen bzw. Gutschriften für das Vorjahr ist ja problemlos periodengerecht zu erfassen.

        Davon muss man nur die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage abziehen, die sich aus dem Wirtschaftsplan ablesen lassen sollte.

        Das Thema wurde hier schon öfter diskutiert: https://forum.elster.de/anwenderforu...Hausverwaltung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

          Danke erstmal bis hierhin an alle die mit Einschätzung und Rat meinen "Fall" begleitet haben. Gestern kam ein neuer "Bescheid für 2018", in dem die von mir über elsterFormular erneut gesendeten Daten berücksichtigt wurden, exakt so wie es auch schon in der "Aussetzung der Vollziehung.." angekündigt wurde. Soweit gut also, zumindest für die Steuer 2018.

          Bleibt nur das Problem, wie ich in Zukunft mit dem "Ausgaben aus der Rücklage"-Problem umgehen soll, dieser Posten ist meistens ein wichtiger Posten für die Steuerklärung. Wenn zukünftig nach dem 31.07. Zinsen "drohen" (siehe Charlies Beitrag) und eine Fristverlängerung auch nicht gewährt werden "muss" (schon gar nicht so lange, bis ich die Abrechnung in Händen halte!). Die "Bitte" um eine Fristverlängerung war schon in der Vergangenheit ein Eiertanz. Eine Verlängerung der Verlängerung wurde mir noch nie gewährt. Bisher haben mich nur die seeeehr langen Bearbeitungszeiten (trotz Elster) "gerettet".

          Welche Möglichkeiten gibt es, um einen Steuerbescheid, bei dem nach einem Monat nach Erhalt die Frist für einen "Rechtsbehelf" abgelaufen ist, wieder "Aufzumachen"?
          oder anders herum:
          Kann man die abgegebene Steuererklärung in Hinsicht auf diesen Punkt "offenhalten", wenn ja wie ginge das in Elster-(Formuar)?

          stefsch

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            #20
            AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

            Man kann mit der Erklärung einen Antrag stellen, den Steuerbescheid hinsichtlich der Höhe der Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage für vorläufig zu erklären.

            Dafür gibt es bei ElsterFormular im Hauptvordruck auf Seite 4 die Zeile 98. Diese Zeile gibt es natürlich auch bei Mein ELSTER, wenn auch erst auf Seite 21.

            In dieser Zeile lassen sich solche Anträge stellen. Dann kann der Steuerbescheid in diesem Punkt nach Vorliegen der Abrechnung berichtigt werden,

            ohne dass man ihn durch einen Einspruch bis zum Vorliegen der Abrechnung offen halten muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

              Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
              Kann man die abgegebene Steuererklärung in Hinsicht auf diesen Punkt "offenhalten", wenn ja wie ginge das in Elster-(Formuar)?
              Hallo stefsch,

              offenhalten kannst du nichts, du könntest höchstens in Hauptvordruck Seite 4 Zeile 98 darum bitten, den Bescheid vorläufig bzw. unter Vorbehalt der Nachprüfung im Hinblick auf die Einkünfte aus V+V zu erklären.
              Ich persönlich würde nach dem 31.07.2019 erstmal den Weg über einen Antrag auf Fristverlängerung gehen.

              Tschüß

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                #22
                AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

                Hallo,

                Ganz einfach.
                Abrechnung muss bis zum 30.06.des Folgejahres erfolgen
                Auf ein Gesetz/Paragraph mehr oder weniger kommt es nun wirklich nicht drauf an.
                Ich gebe immer die Werte des Vj an Erklärung 2018 - Abrechnung 2017
                kein Problem

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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