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§ 4, 21 b, bb UStG / Unterrichtsmaterial

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    § 4, 21 b, bb UStG / Unterrichtsmaterial

    Hallo,

    Fall:
    Dozent verwendet im med. Unterricht an einer Privatschule, die nach § 4, 21 a, bb anerkannt ist, Material (z.B. Injektionsmaterial {Spritzen, Injektionsflüssigkeit etc.). Es handelt sich um keine Heilbehandlung, sondern um Übungen, die die Schüler/Studenten untereinander durchführen. Unverbrauchte Reste des Materials können die Schüler/Studenten zum Üben mit nach Hause nehmen. Für das Material zahlen die Schüler/Studenten mit dem Kurspreis eine Pauschale an die Schule. Der Dozent kauft das Material im Handel, wo es frei verkäuflich ist (also nicht verschreibungspflichtig) und erhält von der Schule die Materialpauschale mit seinem Honorar.
    Option: Schüler (die z.B. alles verbraucht haben) können weiteres Material zum Üben zu Hause beim Dozenten erwerben.

    Frage/n:
    Wie wäre der Fall umsatzsteuerlich zu behandeln?

    Alternativen ?:
    1. Keine Umsatzsteuer? Dazu habe ich folgenden Text gefunden:
    "Werden im Rahmen von Unterrichtsleistungen auch selbst entworfene Unterrichtsmaterialien gegen Entgelt an die Schüler weitergegeben, ist dieser Verkauf, wenn die Unterrichtsleistung umsatzsteuerbefreit ist, als zur Unterrichtsleistung unselbständige Nebenleistung ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Vorausgesetzt, diese Materialen sind inhaltlich auf den Unterricht abgestimmt, zum Einsatz im Unterricht bestimmt und können nicht allgemein bei Dritten bezogen werden."
    Das trifft eigentlich alles zu, aber das Material könnte allgemein bei Dritten bezogen werden und es handelt sich nicht um 'selbst entworfene U.-Materialien'.

    2. Mit Umsatzsteuer?
    - Dozent kauft Material = Vorsteuerabzug;
    - Dozent stellt Schule Material in Rechnung, bzw. vereinbart mit Schule Pauschale, die die Schule den Teilnehmern in Rechnung stellt (ohne USt.-Ausweis, Brutto=Netto, da Schule USt.-befreit) und zahlt dem Dozenten die mit der Kursgebühr eingenommenen Materialkosten;
    - Schüler zahlen Seminargebühr incl. Material ohne weitere Ausweisung des Materials (Hinweis: "Im Seminarpreis sind X EUR Materialkosten enthalten")
    - Dozent zahlt USt für den Materialanteil seines Honorars, der andere Teil (Lehrtätigkeit) ist ja von der USt befreit.

    Habe lange gesucht, aber immer nur Beispiele zur Abgabe von Medikamenten und Materialien in Arztpraxen gefunden, die bei Heilbehandlungen USt.-befreit sind.

    Danke für eine klärende Hilfestellung im Voraus.

    #2
    AW: § 4, 21 b, bb UStG / Unterrichtsmaterial

    Das ist kein Steuerberatungsforum, sondern ein ELSTERforum, also ein Forum für Probleme im Zusammenhang mit der ELEKTRONISCHEN Steuererklärung. Steuerberatung darf nach dem Steuerberatungsgesetz hier nicht geleistet werden, wende Dich als bitte an den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Deines Vertrauens.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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