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Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo angeben?

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    Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo angeben?

    Hallo liebes Forum,

    ich weiss gerade nicht so richtig, wo ich in der Anlage N den Verpflegungsmehraufwand für meine berufliche Fortbildung geltend machen soll.

    Aktuell habe ich es bei den Werbungskosten unter Punkt 13 unter "Fortbildungskosten" frei eingetragen, da es ja nun mal Fortbildungskosten sind.

    Jetzt würde es aber noch die Möglichkeit geben, diese unter Punkt 16, bei "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" einzutragen.

    Welche der beiden Varianten ist richtig? Ist beides in Ordnung? Und macht es finanziell überhaupt einen Unterschied?

    Vielen Dank, schonmal im vorraus!

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo ange

    Hallo CryptoManiac,

    die steuerliche Auswirkung ist gleich.

    Tschüß

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo ange

      Es macht keinen Unterschied, solange du den Verpflegungsmehraufwand nicht doppelt geltend machst.

      Auf Seite 16 musst du die Beträge nicht selbst berechnen, auf Seite 13 schon.

      Es ist nicht verboten, den pauschalen Verpflegungsmehraufwand unter Fortbildungskosten zu erklären, in der Vorauswahl ist es allerdings dort nicht enthalten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo ange

        Super, dann weiß ich Bescheid. Danke für die schnelle Hilfe!

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