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Vermietung und Verpachtung: Eintragung vergebliche Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten)

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    Vermietung und Verpachtung: Eintragung vergebliche Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten)

    Liebe Mitglieder,
    2019 haben wir ein Haus zur Vermietung erworben.
    Dem Kauf gingen zahlreiche vergebliche Besichtigungen in 2018 voran, die wir gerne als Werbungskosten in 2018 geltend machen möchten.
    Dies scheint diverser Urteile nach möglich, beispielsweise für Fahrtkosten (0,3€ pro gefahrenem Kilometer).

    In der Webanwendung von Elster können jedoch nur bereits erworbene Objekte eingetragen werden.
    In anderen Foren steht, man könne die Kosten auf bereits bestehende andere Objekte "verteilen" - damit ist die Erklärung dann leider nicht mehr nachvollziehbar.
    Ebenfalls versucht haben wir die Eintragung eines Objektes "Diverse Objekte" -das Programm verlangt dann aber nach einer konkreten Adresse. Dies wären in unserem Fall circa 20 verschiedene.
    Es muss eine sinnvolle Möglichkeit der Eintragung geben.

    Wissen Sie etwas zu diesem Thema?

    Herzlichen Dank!

    #2
    AW: Vermietung und Verpachtung: Eintragung vergebliche Werbungskosten (z.B. Fahrtkost

    Was hindert euch, das Objekt einzutragen, dass ihr 2019 dann tatsächlich erworben habt? Gibt es eine Fehlermeldung wegen des Anschaffungsdatums?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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