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Kostendeckelung Firmen PKW bei 1% Regel

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    Kostendeckelung Firmen PKW bei 1% Regel

    Die Berechnungs Grundlage für die Kostendeckelung ist mir klar. (Siehe Unten)
    Aber wo gebe ich diese in der Anlage N an? Muss ich in Zeile 6 der Bruttoarbeitlohn um die 4200 € kürzen? Oder wo gebe ich die 4200 € an?


    1. Privatnutzungsanteil: 1 % x 30.000 Euro x 12 3.600 Euro
    Als Privatentnahme zu versteuern
    2. Nutzungswert für Fahrten Wohnung-Betrieb: + 3.240 Euro
    0,03 % x 30.000 Euro x 30 km x 1
    Nicht abziehbare Betriebsausgaben
    Pauschaler Nutzungswert nach der Pauschalmethode = 6.840 Euro
    Tatsächliche Gesamtkosten 6000 Euro

    - gekürzt um Entfernungspauschale für Fahrten ./. 1.800 Euro
    Wohnung-Betrieb:
    200 Tage x 30 km x 0,30 Euro =
    Höchstbetrag der pauschalen Wertansätze = 4.200 Euro

    #2
    AW: Kostendeckelung Firmen PKW bei 1% Regel

    Was willst du mit der Anlage N? Unternehmer erklären die private KFZ-Nutzung in der EÜR.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kostendeckelung Firmen PKW bei 1% Regel

      Hallo charly

      Danke für die Antwort.
      Wo genau soll ich die 4200 Euro angeben? Welche Anlage und wie?

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        #4
        AW: Kostendeckelung Firmen PKW bei 1% Regel

        Man darf in der EÜR nicht saldieren!

        Die private KFZ-Nutzung (maximal die gedeckelten Gesamtkosten) ist in der Zeile 19 (Kennzahl 106) der EÜR zu erklären.

        Die Entfernungspauschale für die Fahrten Wohnung - Betriebstätte gehört in die Zeile 63 (Kennzahl 176) der EÜR.

        Deine tatsächlichen KFZ-Kosten (ohne AfA) erklärst du in den Zeilen 59 und 60. Wie die auf die Fahrten Wohnung - Betriebstätte entfallenden Kostenanteile zu ermitteln sind,

        wird in der Eingabehilfe zu Zeile 62 der EÜR ausführlich beschrieben.

        Und nicht aus dem Auge verlieren: Die 1%-Regelung gilt nur für KFZ, die notwendiges Betriebsvermögen sind, also zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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