Hallo zusammen,
vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Und tut mir leid sollte die Experten unter euch hier "unterfordert" sein, jedoch wer nicht frägt bleibt d****
kurz vorweg:
@holzgoe: Natürlich ist mir bewusst, dass die Steuererklärung eine Jahreserklärung ist. Möchte jedoch lediglich die Erklärung für 2015 abgeben nächstes Jahr dann die für 2016 usw. Mit diesem Vorgehen nutze ich den Zinserhalt maximal aus.
@Kloebi: Ich bin mir fast sicher, dass ich über die 3500 komme, da ich 40km einfach zu meiner Schule hatte plus monatlichen Schulgebühren von knapp 200 Euro, sonstige "Schulwerbekosten" hier mal nicht in betracht gezogen.
also dann möchte ich kurz zusammenfassen:
- Verlustvortrag wird immer mit dem darauffolgenden Jahr verrechnet
Sollten mit Einbezug des alten Jahres erneut Verluste entstehen werden sie wiederum ins neue Jahr übertragen usw..
- Verlust bedeutet im Folgejahr Erklärungspflicht, also pflicht Steuererklärung zu machen
- Es findet immer eine Gegenrechnung mit dem Bruttoverdienst des Jahres statt. Fallbeispiel 2016:
Bruttoeinkommen - (eventuelle Verlüste aus 2015 + Werbekosten "Schule" + Werbekosten "Arbeit" = Übertrag Verlüste nach 2017 bzw. Minderung der 1400 Euro Bruttoeinahmen in Bezug auf was zu versteuern ist und eventuell geraten unter die Grundfreibetragsgrenze
Sollten hier noch Fehler drin sein würde ich auch gerne bitten mich zu berichtigen