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Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

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    Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

    Ein herzliches Grues Gott zusammen,

    freue mich nun eurer Community anzugehoeren und bin mir sicher auf geballtes Wissen zu stossen.
    Meine erstes Thema betrifft das vorgehen mit dem Verlustvortrag.
    Diesen moechte ich gerne bei meiner Steuererklaerung 2015, welche ich aktuell bearbeite, mit einbeziehen.

    Hierzu moechte ich kurz stichpunktartig meine Vergangenheit darlegen:

    - 2015 Vollzeit schulische Taetigkeit Technikerschule(Zweitstudium, da vorausgehende Ausbildung)
    - August 2015 Ferienjob in den Sommerferien Bruttolohn 3500 Euro
    - bis ende Juli 2016 Vollzeit schulische Taetigkeit
    - Anfang August bis ende 2016 feste Arbeitsstelle (Bruttoeinnahme im restlichen 2016, 14.000 Euro)

    So nun meine Fragen:

    1. Fuer das Schuljahr 2015 kann ich einfach eine Verlustvortrag melden? Der Monat-Arbeit ist unrelevant, da unter Grundfreigrenze richtig?
    2. Brauche ich nun 3 Boegen fuer 2015 um alles korrekt chronologisch zu listen, da Schule Arbeit mitten drin und dann wieder Schule?
    3. Jahr 2016 kann ich nun bis ende Juli auch einen Verlustvortrag melden?
    4. Wann wird nun der Verlustvortrag gegengerechnet? Ich vermute auch beim Jahr 2016 durch Werbekosten leicht unter die Grundfreigrenze zu gelangen (weit entfernte Arbeitsstelle).
    5. Waerde naemlich bedeuten ich habe aus 2015 und 2016 ungedeckelte / ueberschuessige Verlueste. Oder wird fuer die 5 Monate Arbeit in 2016 zuerst der Verlust von 2015 verrechnet und die Werbekosten aus den 5 Monate Arbeit 2016 verfallen einfach? Dann waerde ich naemlich natuerlich meine Verluste 2015, 2016 erst im Jahr 2017 gegen rechnen lassen (in dem ich voll ein ganzes Jahr gearbeitet habe).

    Hoffe meine Situation plausible dargelegt zu haben.
    Bedanke mich schon mal fuer eure Ratschlaege / Hilfe.

    Viele Gruesse!

    #2
    AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

    Hallo Alexander1806,

    nur mal was ganz allgemeines -> die Steuererklärung ist eine Jahreserklärung und dann musst du auch alle Einnahmen erklären auch wenn diese unter dem Grundfreibetrag liegen.
    Ausnahme wäre -> ein pauschal besteuerter Minijob, dürfte aber bei 3500 Euro in einem Monat nicht passen.

    Gib deine Steuererklärungen von 2015 bis 2017 ab und das Finanzamt berücksichtigt deine Verluste von allein. Du kannst ja in deinem Programm die Steuerberechnung laufen lassen und siehst, was jeweils rauskommt.
    Dann siehst du auch, welche Auswirkungen, dass in 2017 hat.

    Tschüß

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      #3
      AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

      Träumer.
      Verlust 2015 sind die negativen Einkünfte, also brutto minus Werbungskosten. Die 3500€ werden also berücksichtigt.
      Verlust 2016 sind ebenso die negativen Einkünfte, also brutto 2016 abzüglich Werbungskosten 2016abzüglich des von 2015 vorgetragenen Verlustes.
      Ein festgestelltee Verlust bedeutet im Folgejahr Erklärungspflicht. Eine Wahl, ein Jahr zu überspringen, besteht nicht.

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        #4
        AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

        Und: Einen Verlustvortrag kann man nur haben, wenn man auch einen Verlust hat. Du musst 2015 also schon mal mehr al 3.500 Euro Werbungskosten haben. Nur das was übrig bleibt, geht nach 2016, ebenso 2016 zu 2017. Ob da was unter dem Grundfreibetrag bleibt und die Steuer damit ohnehin Null wäre, ist egal.

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          #5
          AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

          Hier ein allgemeiner Link zum Verlustvortrag:

          https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

            Hallo zusammen,

            vielen Dank schon mal für eure Antworten.
            Und tut mir leid sollte die Experten unter euch hier "unterfordert" sein, jedoch wer nicht frägt bleibt d****

            kurz vorweg:

            @holzgoe: Natürlich ist mir bewusst, dass die Steuererklärung eine Jahreserklärung ist. Möchte jedoch lediglich die Erklärung für 2015 abgeben nächstes Jahr dann die für 2016 usw. Mit diesem Vorgehen nutze ich den Zinserhalt maximal aus.

            @Kloebi: Ich bin mir fast sicher, dass ich über die 3500 komme, da ich 40km einfach zu meiner Schule hatte plus monatlichen Schulgebühren von knapp 200 Euro, sonstige "Schulwerbekosten" hier mal nicht in betracht gezogen.

            also dann möchte ich kurz zusammenfassen:

            • Verlustvortrag wird immer mit dem darauffolgenden Jahr verrechnet
            Sollten mit Einbezug des alten Jahres erneut Verluste entstehen werden sie wiederum ins neue Jahr übertragen usw..
            • Verlust bedeutet im Folgejahr Erklärungspflicht, also pflicht Steuererklärung zu machen

            • Es findet immer eine Gegenrechnung mit dem Bruttoverdienst des Jahres statt. Fallbeispiel 2016:
            Bruttoeinkommen - (eventuelle Verlüste aus 2015 + Werbekosten "Schule" + Werbekosten "Arbeit" = Übertrag Verlüste nach 2017 bzw. Minderung der 1400 Euro Bruttoeinahmen in Bezug auf was zu versteuern ist und eventuell geraten unter die Grundfreibetragsgrenze

            Sollten hier noch Fehler drin sein würde ich auch gerne bitten mich zu berichtigen

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              #7
              AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

              ... nächstes Jahr dann die für 2016 usw.
              So funktioniert das aber nicht! Wenn du für 2015 einen Verlustfeststellungsbescheid erhältst, besteht für 2016 Steuererklärungspflicht. Die Erklärungsfristen für 2016 sind längst abgelaufen,

              nämlich am 31.05.2017. Deshalb wird dich das Finanzamt auffordern, die verspätete Erklärung für 2016 und ggf. auch für 2017 unverzüglich einzureichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

                Zitat von Alexander1806 Beitrag anzeigen
                Fallbeispiel 2016:
                Bruttoeinkommen - (eventuelle Verlüste aus 2015 + Werbekosten "Schule" + Werbekosten "Arbeit" = Übertrag Verlüste nach 2017 bzw. Minderung der 1400 Euro Bruttoeinahmen in Bezug auf was zu versteuern ist und eventuell geraten unter die Grundfreibetragsgrenze


                Oben waren die Einnahmen noch 14.000!

                Einnahmen - Werbungskosten = Einkünfte.


                Zitat von Alexander1806 Beitrag anzeigen
                Minderung der 1400 Euro Bruttoeinahmen in Bezug auf was zu versteuern ist und eventuell geraten unter die Grundfreibetragsgrenze
                Das versteh ich nicht!

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

                  Zitat von Alexander1806 Beitrag anzeigen
                  Minderung der 1400 Euro Bruttoeinahmen in Bezug auf was zu versteuern ist und eventuell geraten unter die Grundfreibetragsgrenze
                  Um Missverständnissen vorzubeugen, der Grundfreibetrag spielt bei dem Verlustvortrag oder -Rücktrag keine Rolle.
                  Der Gesamtbetrag der Einkünfte von 2017 wird im Zweifelsfall durch den Verlust aus 2016 bis auf NULL reduziert, auch wenn du schon unter dem Grundfreibetrag lagst.

                  Wenn auf Grund von geringen Einkünften oder hoher Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen in Verbindung mit dem Grundfreibetrag sowieso keine Steuer festzusetzen wäre, dann verpufft ein Verlustvortrag wirkungslos.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

                    hallo zusammen,

                    wiederholt bedanke ich mich für eure Hilfestellung.
                    Ich merke schon Steuertechnisch muss ich mir noch einiges an Know-Howe aneigenen...

                    Aktuell:
                    Ich bearbeite momentan meine 2015 Steuererklärung (11 Monate Zweitstudium 1 Monat Arbeit - Bruttolohn 3500€).
                    Werbekosten werde ich für Arbeit und Fortbildung (hier Verlustvortrag) beantragen.
                    Auch wenn der Verlustvortrag laut eurer Aussagen nach für die folgenden Jahre wohl nicht akzeptiert/vermerkt wird.

                    Nachfolgend:
                    Was das Finanzamt daraus macht werde ich ja dann auf der Bescheinigung sehe.
                    Im schlimmsten bzw. wahrscheinlichsten Fall werden meine kompletten Werbekosten nicht anerkannt.
                    Ich erhalte die vollen 620€ Lohnsteuer aus 2015 zurück, da unter Grundfreigrenze.

                    Offene Frage bei Bearbeitung:
                    Zu der Anlage Vorsorgeantrag eine Frage.
                    Zur Info ich war während meines "Zweitstudiums" über meine Eltern Krankenversichert und habe meines Wissens keine weiteren Vorsorgeversicherung.
                    --> Auf meinem 2015er Lohnsteuerbescheiningung ist nun in Zeile 28:
                    Beiträge zur privaten kranken- und pflegepflichtversicherung oder mindestvorsorgepauschale
                    137,02€ eingetragen
                    • Kann mir jemand erklären ob dieser Betrag von Relevanz ist bzw. wo ich Ihn eintrage?


                    Danke euch!!

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                      #11
                      AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

                      Hallo Alexander1806,

                      dieser Eintrag ist nur informativ in Zeile 28 vom Arbeitgeber eingetragen, der hat keine steuerliche Auswirkung.
                      Es passiert natürlich nichts, wenn du deine Lohnsteuerbescheinigung 1 zu 1 abtippst und in Zeile 28 die 137,02 einträgst.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag - Anrechnung / Listung / Grundfreibetrag

                        Es passiert natürlich nichts, wenn du deine Lohnsteuerbescheinigung 1 zu 1 abtippst und in Zeile 28 die 137,02 einträgst.
                        Gemeint war sicher die Nummer 28 ! Möglich ist das bei Verwendung eines Steuerprogramms mit integrierter Lohnsteuerbescheinigung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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