Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Stipendium und Nebenjob

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Stipendium und Nebenjob

    Hallo zusammen!


    Ich beziehe ein Forschungsstipendium über ca. 3600 € monatlich aus Deutschland für meine Forschungsaktivität im Ausland. Das Stipendium ist bei mir (wie zumeist) steuerfrei.

    Die Uni im Ausland, an der ich arbeite, möchte mir noch etwas zusätzliches Geld zukommen lassen (bis zu 800 € monatlich, je nach dem wie es passt als Minijob, evtl. auch als Wohnungszuschuss, Honorarium).

    Meine Frage lautet nun, ob es sein kann, dass ich mein Stipendium in Deutschland versteuern muss, da ich nun zusätzliches Geld im Ausland verdiene/erhalte. Gibt es hier irgendwelche Freigrenzen? Kann es sein, dass ich das Stipendium in Deutschland versteuern muss, wenn ich im Ausland dadurch steuerpflichtig werde? Macht die Art der Zuwendung (z.B. Minijob, Honorarium) einen Unterschied?

    Würde mich über jede Hilfe sehr freuen!


    Oli

    #2
    AW: Stipendium und Nebenjob

    Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung, Elster. Zur Entscheidung zwischen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten ist es nicht geeignet.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Oliminator1988
      Meine Frage lautet nun, ob es sein kann, dass ich mein Stipendium in Deutschland versteuern muss, da ich nun zusätzliches Geld im Ausland verdiene/erhalte. Gibt es hier irgendwelche Freigrenzen? Kann es sein, dass ich das Stipendium in Deutschland versteuern muss, wenn ich im Ausland dadurch steuerpflichtig werde? Macht die Art der Zuwendung (z.B. Minijob, Honorarium) einen Unterschied?
      do my finance homework
      Hallo Oli, ich hatte ein Stipendium und fragte meinen Stipendiaten - er sagte mir, ich solle von der Steuer befreit sein. Normalerweise geben die Universitäten auf ihren Websites an, dass die von ihnen vergebenen Stipendien keine Beschäftigungsform darstellen.
      Zuletzt geändert von CJoshua; 14.02.2020, 08:16.

      Kommentar


        #4
        Zitat von CJoshua Beitrag anzeigen
        Normalerweise geben die Universitäten auf ihren Websites an, dass die von ihnen vergebenen Stipendien keine Beschäftigungsform darstellen.
        Naja, bei einem Stipendium heißt die eindeutige Antwort ja kommt drauf an. Und dass ausländische Universitäten über das deutsche Steuerrecht informieren, das kann ich mir eigentlich auch nicht recht vorstellen.
        Wenn Du von der Steuer befreit bist, wie Du schreibst, dann hast Du keinen Wohnsitz im Inland.

        Kommentar


          #5
          Ob ein Stipendium steuerfrei ist oder nicht, kommt ganz darauf an wer es gewährt und wofür.

          Wenn das Stipendium für einen konkreten Zweck wie z.B. einen Forschungsauftrag gewährt wird, dann dürfte im Regelfall eine steuerpflichtige Leistung vorliegen im Sinne von § 18 oder § 19 EStG (vgl. FG Düsseldorf 13 K 614/17 E vom 08.05.2018).

          Das ist aber eine Frage des Steuerrechts, welche du besser mit dem steuerlichen Berater deines Vertrauens klärst.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          Lädt...
          X