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Fragen zu Fahrtenbuch

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    Fragen zu Fahrtenbuch

    Hallo,

    ich möchte in Zukunft Fahrtenbuch führen weil die 1% Regelung zu teuer ist. Da das Fahrzeug hauptsächlich nur für derartige Fahrten genutzt wird rechnet sich das eher für mich.
    Nun meine Frage, wenn ich von zu Hause, wo auch der Betreiebsstandort (Alleinunternehmer) ist, zum Kunden fahre um den Auftrag abzuwickeln, ist die An- und Abfahrt Arbeitsweg oder Dienstweg? Weil bei Arbeitsweg würde die Km ja der Privatfahrt zugeordnet werden, oder?
    Ich habe das Büro im Haus und führe somit immer von zu Hause alles aus. Wie muss ich das dann eintragen?

    Andere Frage, wie muss ich vorgehen, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt ist bzw. selbst repariert wird und ich auf ein Erstazfahrzeug z.B. von der Frau ausweichen muss. Dort sind ja andere Kilometerstände vorhanden und muss ich die dann übernehmen oder ein neues Blatt mit Kennzeichen beginnend nehmen? Wie müssen dann dort die Einträge sein wenn dasd Fahrzeug in Reparatur ist.

    Die Frage ist natürlich auch dahingehend wenn ich statt Dieselquittungen dann Benzinquittungen habe da anderes Fahrzeug. Wie muss das für dasd FA nachvollziehbar eingetragen sein.

    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Fragen zu Fahrtenbuch

    Muss ich das verstehen?

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      #3
      AW: Fragen zu Fahrtenbuch

      Zitat von JoBo Beitrag anzeigen
      Muss ich das verstehen?
      Es wurde schon entfernt.

      Ansonsten handelt es sich hier natürlich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung Elster. Deine Fragen betreffen das Steuerrecht, um das es hier nicht geht.

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zu Fahrtenbuch

        Nein, die erste Antwort, die keine war, musst du nicht verstehen. Ich habe sie deshalb auch entfernt.

        Das Fahrtenbuch führst du für dein zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes eigenes Fahrzeug. Fahrten von und zum Kunden sind immer betriebliche Fahrten,

        Fahrten Wohnung - Betriebsstätte (Entfernungspauschale) gibt es bei dir ja nicht.

        Die betrieblichen Fahrten mit dem Privatfahrzeug deiner Frau zeichnest du getrennt auf. Die kannst du mit pauschal 30 Cent/km als Betriebsausgaben ansetzen, das

        ist einfacher und auch sicherer als die Erfassung konkreter anteiliger Kosten. Das Fahrzeug gehört ja nicht zum Betriebsvermögen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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