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Vorjahreswerte "ausgegraut"

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    Vorjahreswerte "ausgegraut"

    Wenn man in Elster-Formular aus dem Vorjahr heraus das Folgejahr anlegt, werden die Vorjahresdaten
    - vollständig ins neue Jahr übernommen und
    - nicht übernommene Daten einzeln angezeigt.

    Somit gerät absolut nichts "in Vergessenheit"!

    Und auch ein wirklich super Feature ist, dass die Vorjahresdaten alle "ausgegraut" dargestellt werden, man kann dann bei jedem einzelnen Eintrag entscheiden, ob der Vorjahreswert übernommen werden soll, ob man den löscht oder mit einem anderen Wert überschreibt.

    Ich habe die Vorjahresübernahme jetzt grad mal testweise in der Online-Variante ausgeführt, mit dem "traurigen" und unbefriedigenden Ergebnis, dass eben die o.g. Funktionalitäten nicht vorhanden ist: Die Daten werden "einfach" übernommen, der Anwender kann nicht erkennen, ob ein Wert der Vorjahreswert ist oder ein aktualisierter Wert.

    Wenn man die Steuererklärung "in einem Zug" erstellt, mag das nicht so wichtig sein, wenn ich aber damit anfange, und ich feststelle, da fehlt noch was, und dann einige Tage oder Wochen später an der Sache weiterarbeite, dann ist das nicht so optimal, dass man Vorjahreswerte nicht von geänderten Werten unterscheiden kann.

    Und nun soll ElsterFormular ja bekanntlich ab 2020 eingestellt werden - also das m.E. bessere und funktional vollständigere Programm wird eingestellt, und dafür eine andere Variante angeboten, die Fehler geradezu "erzeugt".

    Ist irgendjemandem bekannt, ob diese Funktionalität zukünftig auch bei der Online-Variante vorhanden ist?

    Wäre "schlecht", wenn der Staat nur noch eine "nicht zufriedenstellende Software" kostenlos anbieten und den Bürger fast schon dazu zwingen würde, eine kostenpflichtige Software auf dem Markt zu kaufen ...

    #2
    AW: Vorjahreswerte "ausgegraut"

    Bitte achte zukünftig ein bisschen mehr auf die Auswahl des passenden Unterforums.

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      #3
      Hallo zusammen,
      ich habe dieselbe Frage wie Uwe3 und verstehe die Antwort von L-.E.Fant leider nicht. Es geht bei der Frage doch um die Online Variante von Elster und nicht um ElsterFormular. Müßte also hier das richtige Unterforum sein. Oder täusche ich mich da?
      Kann mir bitte jemand in Klartext helfen?
      Vorab Vielen Dank!
      Zuletzt geändert von Frank0815; 29.03.2020, 19:50.

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        #4
        ich habe dieselbe Frage wie Uwe3 und verstehe die Antwort von L-.E.Fant leider nicht. Kann mir bitte jemand in Klartext helfen?
        Offenbar hatte seine Frage ursprünglich im Unterforum für ElsterFormular gestellt. Die Frage selbst wurde gar nicht beantwortet.

        So wie die Datenübernahme bei Mein ELSTER bisher konzipiert ist, ist keine Prüfung vor der Übernahme vorgesehen. Ich glaube nicht, dass sich daran

        in nächster Zeit etwas ändern wird. Ich bin aber auch nur ein Anwender.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          wenn ich aber damit anfange, und ich feststelle, da fehlt noch was, und dann einige Tage oder Wochen später an der Sache weiterarbeite,
          Man könnte für noch nicht bekannte Daten hilfsweise Platzhalter einsetzen (etwa 9,99 oder so). Damit weiß man später wenigstens, dass da noch was fehlt.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Man könnte für noch nicht bekannte Daten hilfsweise Platzhalter einsetzen (etwa 9,99 oder so). Damit weiß man später wenigstens, dass da noch was fehlt.

            Stefan
            Probieren Sie das mal aus - je mehr Einträge Sie in einer ESt-Erklärung haben, desto problematischer wird ihr Vorschlag - und ich muss dann ja alles durchklicken und die 1 oder 9 oder sonstwas reintippen - aber natürlich haben sie recht, das ist die "Krücke", die man nehmen muss, damit es halbwegs sinnvoll nutzbar ist ...

            Ob wohl der Finanzbeamte beim Abarbeiten bemerkt, wenn ich versehentlich die Druckeranschaffung aus dem Jahr 2018 in der Anlage N vergessen habe in 2019 rauszunehmen und auch nicht mit einer 0 oder sonstwas übertippt habe ... ?

            Wer die Vorjahreswerte-Übernahme in der Online-Variante verwendet, wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu seinen Gunsten Fehler machen ...

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