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Rente wird besteuert, obwohl unter Freibetrag

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    Rente wird besteuert, obwohl unter Freibetrag

    Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe. Ich sitze gerade an der EkSt 2018 und bin erschrocken über die berechnete Steuernachzahlung.
    Ich bin normaler AN und meine Frau bekommt Erwerbsminderungsrente und hat diese 2018 für 5 Jahre nachgezahlt bekommen. Hierfür gibt es ja die Fünftelregelung, also eingetragen in Zeile 5 (gesamt) und 10 (nachgezahlte) Heraus kamen unglaubliche fast 10.000,- Nachzahlung.
    Also etwas rumgespielt, die Einträge gelöscht und nur die 2018er Beträge, ohne Nachzahlung eingetragen. Diese liegen mit 7.700,- unter dem Renten - Jahresfreibetrag von 9.000,-- Dennoch weist Elster nur einen Freibetrag von 2400,- aus und schlägt den Rest dem gemeinsam veranlagten Jahreseinkommen zu, welches dann progressiv versteuert wird, wobei der Steuersatz, auf die Rente bezog bei über 30% liegen würde.
    Das kann doch nicht sein, oder?
    Was mache ich falsch?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Rente wird besteuert, obwohl unter Freibetrag

    Ich weiß nicht, ob du etwas bzw. was du falsch machst. Liegt für die Rente eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) vor?

    Ohne die lässt sich eine Rente mit Beginn 2013 nicht korrekt erklären. Die Bezugsmitteilung kannst du hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    Alternativ kannst du in Mein ELSTER den Bescheinigungsabruf einrichten. Dauert aber auch eine gewisse Zeit, bis die Prozedur durch ist.

    Nachzahlungen für die Rente sind normal, es wurde ja keine Steuer einbehalten. Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, hängt von der Höhe der Rente ab.

    Es gibt keinen Freibetrag in der von dir genannten Höhe!

    Unter bestimmten Umständen kann in solchen Fällen eine Einzelveranlagung günstiger sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rente wird besteuert, obwohl unter Freibetrag

      Es gibt keinen Rentenfreibetrag von 9.000 €, sondern Jeder und Jede hat einen Grundfreibetrag von ca. 9.000 €, Eheleute also ca. 18.000 €, der in der Steuerformel "versteckt" ist. Das bedeutet, dass bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 18.000 € die Steuer 0 € sein dürfte.

      Damit man konkret etwas sagen kann, müsstest Du uns verraten, mit welchem Programm Du arbeitest, um welchen Betrag es geht und wo konkret Du was zu der Rente eingetragen hast. Denn eine Rente ist ja je nach Rentenbeginn nicht voll steuerpflichtig.

      Im übrigen gehe ich mal davon aus, dass Deine Frau bisher Krankengeld erhalten hat, was mit der Rentenzahlung verrechnet worden sein dürfte. Wenn das so war, dann wird die Rentenzahlung nicht in 2018 angesetzt, sondern in den einzelnen Jahren unter Herausnahme des Krankengelds. Das Ganze ist kompliziert und eine steuerliche Thematik und sicherlich sinnvoll sich einen steuerlichen Berater Deines Vertrauens anzulachen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Rente wird besteuert, obwohl unter Freibetrag

        Ja danke für die schnellen Antworten - ich habe das wohl verwechselt Rentenfreibetrag mit Grundfreibetrag. Hab es verstanden und die Nachzahlung ist wohl unausweichlich :-(

        Besten Dank

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          #5
          AW: Rente wird besteuert, obwohl unter Freibetrag

          Wenn das so war, dann wird die Rentenzahlung nicht in 2018 angesetzt, sondern in den einzelnen Jahren unter Herausnahme des Krankengelds.
          Das ist zwar kompliziert, aber ein Steuerberater hilft da nicht. Das macht das Finanzamt dann schon, wobei ich nicht glaube, dass die Ehefrau 5 Jahre lang Krankengeld erhalten hat.

          Einzelheiten sind unter R32b Abs. 4 Rückwirkender Wegfall von Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen geregelt. Die Richtlinie aufklappen:

          https://bmf-esth.de/esth/2018/A-Eink...l#anchor239700

          Unabhängig davon muss die Rente samt Nachzahlung 2018 erklärt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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