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Einspruch Fristen

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    Einspruch Fristen

    Ich habe heute einen Einspruch eingelegt und vorsorglich angeführt, dass ich für ca. 2 Monate nicht erreichbar sein werde und um entsprechende Fristverlängerung gebeten, falls dem Einspruch nicht stattgegeben werden sollte und ich nochmals reagieren muss. Nützt das was, oder setzt sich das FA über solche Angaben hinweg?

    #2
    AW: Einspruch Fristen

    Nützt das was, oder setzt sich das FA über solche Angaben hinweg?
    Das Finanzamt kann den Vorgang liegen lassen, muss das aber nicht tun. Die Klagefrist läuft ab Zustellung des Einspruchsbescheids.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage eigentlich nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einspruch Fristen

      Hallo,

      >>>dass ich für ca. 2 Monate nicht erreichbar sein werde

      Dann musst du eh' sicherstellen, dass dich deine Post irgendwie erreicht oder von jemand anderem durchgesehen wird.
      Es könnte beispielsweise auch ein Mahnbescheid kommen etc.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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