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Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung

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    Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung

    Hallo,
    ich habe eine Frage, die sich auf einen Hinweis bezieht, der aufgetaucht ist, als ich eine Steuerberechnung durchfü
    hren wollte.
    Ich bin als Beamter freiwillig gesetzlich krankenversichert und habe deshalb auf der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, dass ich keinen Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, wie z.B. Beihilfe habe. Bei den sonstigen Angaben zu Vorsorgeaufwendungen habe ich jedoch angekreuzt, dass ich mich als Beamter in einem aktiven Dienstverhältnis befinde. Nun kommt der Abbruch-Hinweis, dass ich meine Angaben zu den steuerfreien Arbeitgeber-Zuschüssen überprüfen soll. Muss ich hier jetzt "Ja" angeben, obwohl ich ja eigentlich keine Beihilfe bekomme, damit der Hinweis verschwindet?




    #2
    AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung

    Du musst Ja angeben, da es um den Beihilfeanspruch geht. Grundsätzlich hast du den Anspruch nämlich nach wie vor, auch wenn die freiwillige Mitgliedschaft

    in der GKV dazu führt, dass du in der Praxis nur in ganz seltenen Fällen Beihilfe bekommen wirst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für diese schnelle Antwort. Ich habe nun "Ja" eingetragen und der Abbruch-Hinweis ist weg. Sie haben mir sehr geholfen.

      Kommentar

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