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In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

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    In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

    hallo liebe Gemeinde,
    Ich habe mal eine ganz doofe frage.
    2018war ich 9 Monate als Freiberuflertätig,danach angestellter.
    Kann ich bei elster das alles zusammenfassen?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

    ja, Anlage S für die selbständige und Anlage N für die nichtselbständige Tätigkeit.

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      #3
      AW: In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

      Super,dank.

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        #4
        AW: In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

        Hallo sunnysailor,

        dann wählst du außer dem Hauptvordruck die Anlage N für deine Angestelltentätigkeit aus und tippst die Lohnsteuerbescheinigung ab und für die freiberufliche Tätigkeit die Anlage S und trägst dort deinen Gewinn/Verlust ein.
        Deine gezahlten Versicherungsbeiträge zur KV und PV usw. kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand.
        Wie du den Gewinn/Verlust ermittelt hast trägst du in die separat zu erstellende EÜR ein.

        Tschüß

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          #5
          AW: In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

          Super,klasse für die ausführliche Antwort.
          Jetzt kommt noch ne doofe frage zum Überschuss.
          Kann ich Beiträge der Rentenversicherung anrechnen,obwohl ich sie nicht zahlen könnte?und dadurch Schulden bei der rv habe?

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            #6
            AW: In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

            Zitat von sunnysailor Beitrag anzeigen
            Super,klasse für die ausführliche Antwort.
            Jetzt kommt noch ne doofe frage zum Überschuss.
            Kann ich Beiträge der Rentenversicherung anrechnen,obwohl ich sie nicht zahlen könnte?und dadurch Schulden bei der rv habe?
            Hallo,

            Zu-Abfluss-Prinzip

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: In einem Jahr Freiberufler,und danach angestellt.

              Beiträge zur Rentenversicherung haben im Übrigen nichts mit dem Überschuss zu tun!

              Das sind Sonderausgaben, die mit einem prozentualen Anteil von aktuell 88% (2019) berücksichtigt werden, tatsächliche Zahlung natürlich vorausgesetzt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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