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Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

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    Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

    Hallo!

    Ich habe ein online-Produkt (Website-Theme) von einem Anbieter mit Sitz in Australien gekauft. Der Rechnungbetrag ist 31$.

    Ich weiss, dass hier § 13b Abs.2 Nr.1 UStG (Reverse Charge) gilt.

    Ich suche seit Tagen im Internet und ich habe alle möglichen Interpretationsansätze versucht um selbst aus dem Formular schlau zu werden,
    aber ich finde einfach nicht heraus, wo ich die Ausgabe und Steuer korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung eintrage.

    Ich bin für jegliche Hilfe unendlich dankbar!
    Gruß
    Leonie
    Zuletzt geändert von Leonie; 08.12.2019, 01:36.

    #2
    AW: Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

    Ok, nach weiterem Suchen und meditieren und irre werden wäre meine Lösung jetzt:

    Eintragung der Ausgabe/Leistung (26,05$=23,5€) und der (Umsatz-)Steuer (4,95$=4,5€) in Zeile 50 "Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 11 UStG)"


    Eintragung der Vorsteuer (4,95$=4,5€) in Zeile 56 "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)"

    Macht das Sinn?
    Mein Hirn streikt...und mein Wissen ist leider nur der Versuch der Interpretation.

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      #3
      AW: Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

      Die Zeilennummern sind richtig.

      Warum rechnest Du etwas aus dem Rechnungsbetrag raus? Du musst natürlich den vollständigen Betrag angeben. Du hast doch 31 $ bezahlt, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

        Die Vorsteuer darfst du natürlich nur geltend machen, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Die Zeilennummern sind richtig.

          Warum rechnest Du etwas aus dem Rechnungsbetrag raus? Du musst natürlich den vollständigen Betrag angeben. Du hast doch 31 $ bezahlt, oder?
          Ahh, klar, die 31 sind ohne Steuer, also trage ich 31 ein und 5,89 jeweils als Steuer! Yes!

          Danke @L. E. Fant!



          @Charlie24 Ja ist klar

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            #6
            AW: Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

            Aber bitte die Euro- und nicht die Dollar-Beträge!

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              #7
              AW: Ausgabe in Drittland (nicht-EU-Ausland) eintragen (Umsatzsteuervoranmeldung)

              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
              Aber bitte die Euro- und nicht die Dollar-Beträge!
              Yepyepyep!

              Kommentar


                #8
                Ich verstehe deine Antwort nicht Charlie24, wenn auf der Rechnung keine MwSt. angegeben ist, dann kann ich doch auch keine abführen oder? Ich dachte außerdem, dass es sowieso nicht möglich ist, Vorsteuer von Leistungen aus dem Ausland (Drittland) geltend zu machen. Ich lese mich auch gerne weiter ein, aber bisher habe ich noch nichts gefunden, was es gut erklärt hat. Auch die Erklärungen im Elster sind absolut nicht verständlich.

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                  #9
                  Für sonstige Leistungen ausländischer Unternehmer ist der Ort der Leistung laut Gesetz i.d.R. Deutschland, also fällt auch hier die Umsatzsteuer an (§ 13 b UStG). Als Unternehmer kann man die i.d.R. aber auch gleich wieder abziehen, so dass das ein Nullsummenspiel ist. Aber eintragen in der USt-Voranmeldung (und USt-Erklärung) muss mans halt trotzdem.

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