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Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

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    Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

    Hallo,

    ich komme nicht mehr weiter, ich habe auch über die Suche nicht die Antwort gefunden, bin langsam am Verzweifeln. Mal wieder....

    In 2017 bin ich wg. eines Kleinbetrags als Selbstständige Umsatzsteuerpflichtig geworden. In 2018 bin ich von der Selbstständigkeit ins Angestelltenverhältnis gegangen und habe die Selbstständigkeit nur im ersten Quartal und später nur mit Kleinkram weiter gemacht.

    Tja, ich habe mir von den Herrschaften auf dem Finanzamt schon sagen lassen dürfen, wie dämlich ich bin, nur hilft mir das nicht.

    Umsatzsteuer habe ich eingereicht, die Dame auf dem Finanzamt hatte mir klipp und klar gesagt, meine Einnahmen darf ich nicht ändern, ich muss die Steuer aus den paar Kröten rausrechnen und basta, das dann zahlen.

    Meine beiden noch verbliebenen Auftraggeber reagierten auf die geänderten Rechnungen mit Kopfschütteln. O-Ton einer Buchhalterin und deren Steuerberater, den hat sie für mich angerufen, damit ich es mache:

    Warum tust Du Dir weh und willst das allein tragen? Schlag es auf, schick mir die neue Rechnung und ich schicke Dir das Geld. Das machen wir öfter, keine Sorge, das holen wir uns wieder, 2018 wird doch erst im Januar eingereicht.

    Geld habe ich von beiden bekommen - drei Telefonate mit dem Finanzamt und ich darf ändern, aber wo und wie muss ich das eintragen? Wo vermerke ich, dass die Mehreinnahme eben die (Beispiel) 1.000 Euro Mehrwertsteuer zur Weitergabe ans Amt ist?

    Und ist es richtig, dass ich meine eingereichten Formulare in ein neues übertragen lasse und dann dort ändere?

    Danke für die Hilfe, zum Glück ist es das letzte Jahr meiner Selbstständigkeit ab nächstem Jahr kann ich mir helfen lassen....

    #2
    AW: Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

    Im 2018 Formular steht die Vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16, Kennzahl 140.

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      #3
      AW: Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Im 2018 Formular steht die Vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16, Kennzahl 140.
      Klasse, dann ist es sogar richtig, wie ich es ausgesucht hatte. Und in Zeile 14 steht die Gesamtsumme, also mein Gesamtbrutto?

      Ne, Moment, kann es sein, dass ich in Zeile 14 Netto eintrage? Sonst habe ich unten in der Addition im Prinzip doppelt die MwSt. drin, weil ich sie ja in Zeile 16 liste und oben halt auch. Dann zahle ich ja doch noch wieder drauf.

      Oder?

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        #4
        AW: Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Im 2018 Formular steht die Vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16, Kennzahl 140.
        Wobei sich für mich die Frage stellt, in welchem Jahr die nachberechnete Umsatzsteuer jetzt tatsächlich zugeflossen ist?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wobei sich für mich die Frage stellt, in welchem Jahr die nachberechnete Umsatzsteuer jetzt tatsächlich zugeflossen ist?
          Ich habe eine Kulanzzusage vom Finanzamt, dass ich das Geld für 2018 anrechnen darf.

          Sprich, ich hatte die Nachzahlung erhalten und die bekommt das Amt, sobald ich den Bescheid habe. Die war damit einverstanden, weil ich sofortiges Zahlen zugesagt hatte. Das wollte sie sich nicht entgehen lassen, denke ich. Egal, wie sie es nennen, ich will nur, dass es endlich vorbei ist. Auf der Überweisung von beiden AGs ist auch klar 2018 ausgewiesen.

          Der Steuerberater meines Auftraggebers sagte auch, wenn ich die Rechnung mit allen Daten gleich lasse, bliebe es 2018 - ich hatte dort noch eine Kollegin, die ähnlich dumm war wie ich...

          Ich glaube, ich habe es jetzt soweit richtig eingetragen.

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            #6
            AW: Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

            Zitat von Hirnlos_im_Office Beitrag anzeigen
            Klasse, dann ist es sogar richtig, wie ich es ausgesucht hatte. Und in Zeile 14 steht die Gesamtsumme, also mein Gesamtbrutto?

            Ne, Moment, kann es sein, dass ich in Zeile 14 Netto eintrage? Sonst habe ich unten in der Addition im Prinzip doppelt die MwSt. drin, weil ich sie ja in Zeile 16 liste und oben halt auch. Dann zahle ich ja doch noch wieder drauf.

            Oder?
            In Zeile 14 sind die Einnahmen ohne Umsatzsteuer, also netto einzutragen. Das steht doch auch so in der Hilfe.

            Die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer musst du in Zeile 49, Kennzahl 186 eintragen, dann gleicht sich das mit der Zeile 16 aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Änderung EÜR um Mehrwertsteuer?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wobei sich für mich die Frage stellt, in welchem Jahr die nachberechnete Umsatzsteuer jetzt tatsächlich zugeflossen ist?
              Ja, das war mir auch unklar. Aber meine Antwort ist ja auch allgemein formuliert.

              (Ok, kann man auch konkreter verstehen. Wenn man will ...)

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