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Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

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    Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

    Hallo,
    jemand hat nach längerer Krankheit in 2015 die Anstellung bei einer Firma einvernehmlich beendet. Dafür hat er ca. 6000 Euro verbliebene Urlaubsgeldansprüche (für 2013-2015) ausgezahlt bekommen. Lohnsteuer wurde vom Arbeitgeber nicht abgezogen. Weitere Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit gab es in dem Jahr nicht, sondern nur Rentenzahlungen.
    M.E. handelt es sich bei der Auszahlung der Urlaubsansprüche nun wohl um Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung).
    Die Frage lautet: wo in der Anlage N muss diese Einkünfte eingetragen werden? Zeile 3 würde ja nur "normale" Einkünfte betreffen. Zeile 16 und 17 (steuerfreie Einkünfte) passen für das Urlaubsgeld auch nicht. Weder auf der Anlage N, noch in den Erläuterungen finde ich Hinweise für solche Sonderfälle.
    Meine Frage: wo ist das (für mehrere Jahre) erhaltene Urlaubsgeld einzutragen?
    Für Auskünfte mein Dank im Voraus.

    #2
    AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

    Du trägst es bei ElsterFormular in der Anlage N unter der Nummer der Lohnsteuerbescheinigung ein, auf der es auch im Ausdruck ausgewiesen ist.

    Normalerweise steht das unter Nummer 10!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

      @Charlie: danke für den Hinweis!
      Dann trage ich es in Zeile 10 unter "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Jahre ..." ein. Obwohl der Arbeitgeber gar keine Lohnsteuer abgezogen hat?!

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

        Er hat Lohnsteuer abgezogen - ggf. in Höhe von 0 € ! Damit dürfte sich Deine Frage beantworten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

          Dann trage ich es in Zeile 10 unter "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Jahre ..." ein. Obwohl der Arbeitgeber gar keine Lohnsteuer abgezogen hat?!
          Es ist so einzutragen, wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber eingetragen wurde.

          Wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld nicht unter Nummer 10 eingetragen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür vorlagen, musst du dich an das Lohnbüro wenden, damit die Lohnsteuerbescheinigung berichtigt und erneut an das Finanzamt übermittelt wird!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld nicht unter Nummer 10 eingetragen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür vorlagen, musst du dich an das Lohnbüro wenden, damit die Lohnsteuerbescheinigung berichtigt und erneut an das Finanzamt übermittelt wird!
            Nein, das Finanzamt entscheidet, ob die ermäßigte Besteuerung anzuwenden ist.
            Wenn der Lohn in Zeile 3 enthalten sein sollte, erfolgt die Korrektur über die Steuererklärung.
            Und zwar nur über die Steuererklärung.
            Mfg

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              #7
              AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

              Danke für die Beiträge. Dann trage ich es in Zeile 3 ein und werde den Sachbearbeiter beim Finanzamt darauf ansprechen.
              Gruß und schönes Wochenende!

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                #8
                AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

                Nein, das Finanzamt entscheidet, ob die ermäßigte Besteuerung anzuwenden ist.
                Das das Finanzamt das letztlich entscheidet, ist mir schon klar.

                Wenn es aber schon nicht korrekt bescheinigt ist, muss man das aber dann doch durch andere Unterlagen belegen.

                Einfach zu sagen, es handle sich um Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, wird ja wohl nicht reichen?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

                  Zitat von badbanker Beitrag anzeigen
                  Dann trage ich es in Zeile 3 ein ...
                  und in Zeile 19, denn damit "beantragt" man ja nachträglich die Fünftelregelung.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Einkünfte nach $34 EstG (Fünftelregelung) wo in der Anlage N eintragen?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das das Finanzamt das letztlich entscheidet, ist mir schon klar.

                    Wenn es aber schon nicht korrekt bescheinigt ist, muss man das aber dann doch durch andere Unterlagen belegen.

                    Einfach zu sagen, es handle sich um Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, wird ja wohl nicht reichen?
                    Belege musst du dafür immer einreichen, egal was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.

                    Es sei denn, die Fünftelregelung ist nicht günstiger oder das Finanzamt verzichtet darauf wegen nur geringfügiger Auswirkung.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 15.04.2016, 23:11.
                    Mfg

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