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Anschaffung von Anlagevermögen beim Wechsel zur Regelbesteuerung

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    Anschaffung von Anlagevermögen beim Wechsel zur Regelbesteuerung

    Liebes ElsterForum,

    ich bin freiberuflich als Fotograf tätig und habe in letzten vier Jahren in dieser Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 USTG beansprucht. Zum Jahreswechsel habe ich den Wechsel zur Regelbesteuerung beantragt und auch eine Bestätigung von meinem Finanzamt erhalten.

    Wenn ich es richtig verstehe, bin ich ab 01.01. durch die Regelbesteuerung zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann mir die MwSt auf einer Eingangsrechnung vom Finanzamt zurückholen. Ich bin mehr oder weniger gezwungen, mir schnellstmöglich eine neue Kamera für einen Bruttowert von 3.500,00 EUR zu kaufen. Wenn ich alles richtig verstehe, würde diese Betriebsausgabe als Anlagevermögen verbucht und laut AfA Tabelle über die kommenden sieben Jahre mit einer monatlichen Betriebsausgabe in Höhe von 35,00 EUR abgeschrieben.

    Kann ich mit Bestätigung des Finanzamtes zum Wechsel nun auch schon die MwSt zurückholen oder muss ich mit der Ausgabe bis zum 01.01.2019 warten? Muss ich zwingend bis zum 01.01. mit der Anschaffung warten oder kann ich problemlos auch jetzt schon zuschlagen? Wenn ja, wie muss ich die Abschreibung/Ausgabe dann in der Buchhaltung von 2018 angeben?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Anschaffung von Anlagevermögen beim Wechsel zur Regelbesteuerung

    Die Frage hat jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun. Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Anschaffung ab dem 01.01.2019 erfolgt.

    Alles andere müsste ich auch erst recherchieren und das schenke ich mir, nachdem das kein Thema dieses Forums ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anschaffung von Anlagevermögen beim Wechsel zur Regelbesteuerung

      Zitat von reiniger Beitrag anzeigen
      Zum Jahreswechsel habe ich den Wechsel zur Regelbesteuerung beantragt
      Du kannst immer zum Jahresanfang optieren. Ein Antrag ist dafür nicht vorgesehen.

      Zitat von reiniger Beitrag anzeigen
      auch eine Bestätigung von meinem Finanzamt erhalten
      Das Finanzamt kann Dir die Option zur Regelbesteuerung nicht verwehren.

      Zitat von reiniger Beitrag anzeigen
      Kann ich mit Bestätigung des Finanzamtes zum Wechsel nun auch schon die MwSt zurückholen
      Ich hab Dich so verstanden dass Du ab 2019 optiert hast. Aber geschrieben hast Du das nicht. Ich weiß das nicht besser als Du!

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        #4
        AW: Anschaffung von Anlagevermögen beim Wechsel zur Regelbesteuerung

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du kannst immer zum Jahresanfang optieren. Ein Antrag ist dafür nicht vorgesehen.



        Das Finanzamt kann Dir die Option zur Regelbesteuerung nicht verwehren.



        Ich hab Dich so verstanden dass Du ab 2019 optiert hast. Aber geschrieben hast Du das nicht. Ich weiß das nicht besser als Du!
        korrekt, ich habe dies optiert und bin nun zum 01.01.2019 umgestellt. Nochmal besser ausgedrückt:

        Kann die Vorsteuer zum 01.01. anteilig (Restwert: 3.458,33 EUR brutto – 2.906,16 EUR Netto – Rest-USt 552,17 EUR) angesetzt werden?

        Aufgrund des guten aber zeitlich zum 31.12. limitierten Angebots würde ich die Kamera jetzt schon kaufen, habe aber Angst, dass mir dadurch der Vorsteuerabzug nicht gewährt wird.

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          #5
          AW: Anschaffung von Anlagevermögen beim Wechsel zur Regelbesteuerung

          Zitat von reiniger Beitrag anzeigen
          Aufgrund des guten aber zeitlich zum 31.12. limitierten Angebots würde ich die Kamera jetzt schon kaufen, habe aber Angst, dass mir dadurch der Vorsteuerabzug nicht gewährt wird.
          Du kannst sie jetzt bestellen. Aber Lieferung und Rechnungstellung darf erst 2019 sein.

          Aber wie Charlie schon richtig sagt: mit Elster hat das nichts zu tun.

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