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sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

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    sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

    Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" des
    Ehemannes beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zu
    Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen
    nur 1.900 EUR, weil:
    - der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung steuerfreie
    Beitragszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehörige(r)
    in einer solchen Versicherung mitversichert waren,
    - steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung (z.B. bei
    Rentnern durch die Rentenversicherungsträger) geleistet
    wurden,
    - ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder
    teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten
    (z.B. vorhandener Beihilfeanspruch) bestand.

    Es gab keine steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers, keine Krankheitskosten oder ähnliches. Trotzdem wurden die Basisleistungen GKV, GPV gekürzt.
    Est Erklärung war im Vorjahr fast gleich, jetzt kam obiger Text und Kürzung Warum? Hat jemand Erfahrung damit?

    Danke

    #2
    AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

    Es gab keine steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers ...
    Es gibt bei Arbeitnehmern immer steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers! Der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung z. B. ist so eine steuerfreie Zahlung.

    Nur Selbständige und Studenten zahlen ihre Krankenversicherung zu 100% allein!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

      Warum werden dann die Basisleistungen für z.B. GKV nicht in voller Höhe angerechnet wenn diese höher als 1900€ sind?

      Kommentar


        #4
        AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

        Werden sie doch!

        Kommentar


          #5
          AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

          Eben nicht, es werden von den Basisleistungen 730€ abgezogen , dadurch steigt natürlich die Steuerlast.

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            #6
            AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

            Zitat von Gest Beitrag anzeigen
            Eben nicht, es werden von den Basisleistungen 730€ abgezogen , dadurch steigt natürlich die Steuerlast.
            Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die KV-Beiträge bei gesetzlich Versicherten werden wegen des mitversicherten Krankengeldanspruchs um maximal 4% gekürzt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

              Bei beschränkt abziehbaren Sonderausgaben/abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen wird im Gegensatz zum Elster Formular mit plausibilitätsprüfung von 7875€ auf 7090€ Vom Finanzamt gekürzt. Das verstehe ich nicht ganz, da die Zahlen im Vorjahr fast identisch waren.

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                #8
                AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                Ohne genaue Zahlenangaben ist es nicht möglich, auf solche Fragen bzw. Abweichungen einzugehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                  Vielen Dank, wird da der Vergleich Elster Formular und Bescheid vom Finanzamt benötigt?

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                    #10
                    AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                    Zitat von Gest Beitrag anzeigen
                    Vielen Dank, wird da der Vergleich Elster Formular und Bescheid vom Finanzamt benötigt?
                    Es reicht normalerweise der Auszug für die Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, sonstige Vorsorgeaufwendungen)

                    Man kann auch die Vorausberechnung von ElsterFormular auszugsweise kopieren, daraus sieht man es vielleicht auch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                      Interessant wäre insbesondere, was die KV elektronisch übermittelt hat, und ob es Beitragsrückerstattungen gab.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                        Hallo,
                        Elster Formular

                        Sonderausgaben
                        ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
                        Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 7.886
                        davon 86 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.782
                        abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -3.943
                        verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.839 . 2.839
                        Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.731
                        Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 668
                        Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.399. . . 4.399
                        weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 637
                        Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.036
                        davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.036
                        Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . 7.875 . . . . -7.875

                        Finanzamt

                        Sonderausgaben
                        ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
                        Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 7.886
                        davon 86 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.782
                        abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -3.943
                        verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.839 . 2.839
                        Beiträge zur Krankenversicherung
                        - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.240
                        - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.491
                        Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 3.731 . . 3.731
                        ab Kürzungsbetrag nach
                        § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -148
                        verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.583
                        Beiträge zur Pflegeversicherung
                        - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
                        - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
                        Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 668 . . . 668
                        Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 4.251 . 4.251
                        Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . 7.090 . . . . -7.090


                        Wie kommt der Unterschied zustande?
                        Vielen Dank für Eure Hilfe

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                          #13
                          AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                          Wie kommt der Unterschied zustande?
                          Er kommt zustande, weil du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand zweimal fälschlich NEIN angekreuzt hast! Richtig wäre aber JA gewesen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                            Danke erst einmal für die schnelle Antwort.

                            Aber ich verstehe nicht warum ich "Ja" ankreuzen soll. Ich benutze Elster Formular seit 15 Jahren, mit Datenübernahme.
                            Da war immer "Nein" angekreuzt. Bei 2017 habe ich gerade nachgeschaut.Kannst Du mir das erklären? Wie wirkt sich ein "Ja" aus?

                            Danke

                            Kommentar


                              #15
                              AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)

                              Zitat von Gest Beitrag anzeigen
                              Danke erst einmal für die schnelle Antwort.

                              Aber ich verstehe nicht warum ich "Ja" ankreuzen soll. Ich benutze Elster Formular seit 15 Jahren, mit Datenübernahme.
                              Da war immer "Nein" angekreuzt. Bei 2017 habe ich gerade nachgeschaut.Kannst Du mir das erklären? Wie wirkt sich ein "Ja" aus?

                              Danke
                              Hallo,

                              du musst -ja- ankreuzen, weil der AG einen Teil der KV trägt.
                              Unterschied bei -ja 1900.- pro Person, bei -nein 2800.- pro Person
                              Mehr dazu findest du im Internet

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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