Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

    Hallo,

    im Jahr 2013 habe ich eine Ausbildung sowie 2018 ein Studium (=Zweitstudium/Fortbildung) beendet.

    Hierbei wären mir Verlustvorträge entstanden. Leider habe ich bereits die Steuererklärung 2018 ausgefüllt und abgegeben. Diese wurde auch bereits akzeptiert, wobei ich bis zum 17.07.2019 Einspruch legen kann.

    Da ich die vorherigen Steuererklärung noch nicht gemacht/ausgefüllt/abgeschickt habe, habe ich bei der Steuererklärung 2018 keine Verlustvorträge angegeben.

    Ich hätte hierzu nun folgende Fragen:

    - Ist es noch möglich, dass ich die vorherigen Steuererklärungen (und bis zu welchem Jahr?) abgeben kann und anschließend den Verlustvortrag in 2018 eintragen kann?
    - Falls ja, welche Änderungen muss ich hierfür durchführen. Reicht (nach Einreichung der Steuererklärungen der früheren Jahre) eine E-Mail an das Finanzamt mit der Bitte der Änderung der Steuererklärung 2018? Mit Änderung meine ich die Eintragung des ermittelten Verlustvortrags?
    - Hilft das überhaupt noch etwas, selbst wenn mein Steuerbescheid für 2018 vorliegt und ich bereits das Geld vom Finanzamt erhalten habe?

    #2
    AW: Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

    Zitat von rbuss93 Beitrag anzeigen
    ....
    Hilft das überhaupt noch etwas, selbst wenn mein Steuerbescheid für 2018 vorliegt und ich bereits das Geld vom Finanzamt erhalten habe?
    Hallo rbuss93,

    wenn du bereits alle gezahlten Steuern aus 2018 zurückbekommen hast, gibt es ja nicht mehr zurück.
    Nur wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, dann kommt es zu einem Verlustvortrag.

    Gib doch deine Daten einfach mal in dein Steuerprogramm ein und schau dir jeweils die Berechnung an -> du kannst vier Jahre rückwirkend abgeben also ab 2015.
    Wenn du es schaffst innerhalb der Rechtsbehelfsfrist vor dem 17.07.2019 die Erklärungen einzureichen, kannst du dir den Einspruch sparen.
    Das Finanzamt würde falls im Jahre 2017 ein Verlust ist, den noch in einem geänderten Bescheid für 2018 berücksichtigen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      wenn du bereits alle gezahlten Steuern aus 2018 zurückbekommen hast, gibt es ja nicht mehr zurück.
      Nur wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, dann kommt es zu einem Verlustvortrag.
      Hallo,

      danke für die schnelle Rückmeldung!
      Ich würde die kommenden Tage meine Lohnsteuererklärungen komplett ausfüllen. Aktuell komme ich (bei 2017) auf ein Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte von -1.575 €
      Ich wäre nun davon ausgegangen, dass dieser Gesamtbetrag mein Verlustvortrag für 2018 wäre. Reicht es dann hierfür, dass ich die Lohnsteuererklärungen für 2015-2017 ausfülle & abgebe oder muss ich dennoch für 2018 Änderungen vornehmen (z.B. in meinem Steuerprogramm den Verlustvortrag bei 2018 angeben sowie den Steuerbescheid nochmal abgeben? Oder z.B. das Finanzamt informieren, dass ein Verlustvortrag noch einzutragen ist?).

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Gib doch deine Daten einfach mal in dein Steuerprogramm ein und schau dir jeweils die Berechnung an -> du kannst vier Jahre rückwirkend abgeben also ab 2015.
      Ich wäre davon ausgegangen, dass ich 7 Jahre rückwirkend (also bis 2013) die Steuererklärung abgeben kann?.. Bzw. wäre ich davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag bereits ab 2013 geltend gemacht werden kann.

      Danke für die Hilfe!
      Zuletzt geändert von rbuss93; 18.06.2019, 09:06.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

        Zitat von rbuss93 Beitrag anzeigen
        ..... Bzw. wäre ich davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag bereits ab 2013 geltend gemacht werden kann.
        ...
        Hallo rbuss93,

        du bist mit deinem Sachverhalt eigentlich eine Antragsveranlagung da kann man vier Jahre rückwirkend abgeben, kannst ja nochmal in den § 46 EStG reinschauen.

        Gib die Steuererklärungen für 2015 bis 2017 so schnell wie möglich ab und das Finanzamt berücksichtig dann entstehende Verluste. Du musst also an 2018 nichts selber ändern.
        Wie schon geschrieben, reiche die Erklärungen vor dem 17.07.2019 ein und du kannst dir den Einspruch sparen.

        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 18.06.2019, 10:29. Grund: Korrektur Rechtschreibung

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo rbuss93,

          du bist mit deinem Sachverhalt eigentlich eine Antragsveranlagung da kann man vier Jahre rückwirkend abgeben, kannst ja nochmal in den § 46 EStG reinschauen.

          Gib die Steuererklärungen für 2015 bis 2017 so schnell wie möglich ab und das Finanzamt berücksichtig dann entstehende Verluste. Du musst also an 2018 nichts selber ändern.
          Wie schon geschrieben, reiche die Erklärungen vor dem 17.07.2019 ein und du kannst dir den Einspruch sparen.

          Tschüß
          Alles klar, danke für die schnelle Hilfe!

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

            Wird durch das Finanzamt in den Vorjahren ein abzugsfähiger Verlustvortrag festgestellt sind bereits ergangene Steuerbescheide der Folgejahre durch das Finanzamt automatisch zu ändern.

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

              Zitat von korsika Beitrag anzeigen
              Wird durch das Finanzamt in den Vorjahren ein abzugsfähiger Verlustvortrag festgestellt sind bereits ergangene Steuerbescheide der Folgejahre durch das Finanzamt automatisch zu ändern.
              Besten Dank für die Info! Dann versuche ich mal die Steuererklärungen schnellstmöglichst abzugeben

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustvortrag angeben trotz abgegebener Steuererklärung?

                Ja, die Verlustfeststellung kann man sieben Jahre lang beantragen. Hat aber mit Elster eigentlich nichts zu tun.

                Kommentar

                Lädt...
                X