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Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

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    #16
    AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Von deinem Bruttogehalt werden zunächst deine Werbungskosten abgezogen, mindestens jedoch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 €.

    Der Saldo ist in deinem Fall, in dem ja nur Gehalt bezogen wurde, dann der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte. Den kannst du aus deinem Steuerbescheid für 2015 ablesen.

    Mit Zeiträumen meinte ich deine 2 Auslandsaufenthalte, Wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung oder einer Auswärtstätigkeit erfüllt sind, kriegst du zweimal deine 3 Monate.
    Okay, soweit verstanden - allerdings kann ich nicht ganz folgen, worauf ihr hinaus wollt, da 2015 ja bereits erledigt wurde. Wenn ich dort meine gesamte Lohnsteuer wiederbekam, dann hilft mir, für 12/13/14 ja nur ein Übertrag auf 2015 und von dort auf 2016, weil es 15 bereits alles zurück gab.

    Interessanterweise habe ich bei dem Support dieses Steuertools vor ein paar Tagen mal angefragt, hier kam als Antwort zurück, dass bei voller Erstattung der Lohnsteuer in 2015 es keinen Sinn machen würde nochmal Verlustvorträge für 14/13/12 einzureichen. Nun habe ich also im Grunde zwei konträre Aussagen.

    Am besten wäre es gewesen, wenn ich schon einen Monat früher auf das Thema gekommen und das einem Steuerberater hätte geben können - dafür ist es nun eben etwas zu spät. Und das selbst zu erlernen ist sicherlich auch nicht verkehrt.

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      #17
      AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

      Zitat von therekt Beitrag anzeigen
      Okay, soweit verstanden - allerdings kann ich nicht ganz folgen, worauf ihr hinaus wollt, da 2015 ja bereits erledigt wurde. Wenn ich dort meine gesamte Lohnsteuer wiederbekam, dann hilft mir, für 12/13/14 ja nur ein Übertrag auf 2015 und von dort auf 2016, weil es 15 bereits alles zurück gab.
      Nein.
      Der Verlustvortrag wird 2016 berücksichtig, der Bescheid von Amts wegen geändert.
      Das kann dann sowas ergeben wie folgend.

      Vorher:
      GdE 9000, zvE 7000, ESt 0

      Verlustvortrag angenommen 6000

      Nachher:
      GdE 3000, zvE 1000, ESt 0

      Verbleibender Verlustvortrag 0

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        #18
        AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

        Jetzt muss ich nochmal naiv nachhaken: Und was genau bewirkt das dann in diesem Fall? Wird eine eventuelle Rückzahlung dann ebenfalls für 2015 kommen, weil es bereits in 2015 voll verrechnet werden könnte?

        Mir sind offenbar die Unterschiede & Auswirkungen auf GdE, zvE und ESt nicht ganz klar.

        Aber danke schon mal für die Erklärung!

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          #19
          AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

          Der Verlust aus 2012-2014 wird natürlich erstmal 2015 berücksichtigt. Auch wenn Du da schon einen Bescheid hast. Wenn dann noch Verluste über sind dann gehts weiter nach 2016.

          Eine Erstattung für 2015 kann natürlich nicht entstehen. Da hast Du ja schon alles bekommen.

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            #20
            AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Der Verlust aus 2012-2014 wird natürlich erstmal 2015 berücksichtigt. Auch wenn Du da schon einen Bescheid hast. Wenn dann noch Verluste über sind dann gehts weiter nach 2016.

            Eine Erstattung für 2015 kann natürlich nicht entstehen. Da hast Du ja schon alles bekommen.
            Super, das wollte ich wissen. Dann lohnt es sich doch noch, die Formulare auszufüllen und wohl auch die 35€ pro Steuerbescheid zu zahlen, die "studentensteuererklärung" aufruft. Die Oberfläche dort ist jedenfalls angenehm zu bedienen, im puren Elster fühle ich mich da nicht so wohl. Danke für eure Hilfe!


            Was mich ein wenig ärgert ist meine damalige Naivität. Laut Mietvertrag habe ich im EU-Ausland nur 100€ Miete pro Monat gezahlt, tatsächliche Kosten waren aber 400€, weil unsere Vermieterin vor Ort sich Steuern sparen wollte. Aufgrund der Wohnungsknappheit haben wir das damals dann so mitgemacht - dass mir das jetzt rückwirkend auch selber noch auf die Füße fällt bei meiner Steuererklärung in D. ist ein netter Denkzettel, sich auf solche windigen Geschichten nicht mehr einzulassen. Das wird mir das FA wohl nicht durchgehen lassen, wenn ich da 400€ Miete ansetze und keinerlei Nachweis habe, oder?

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              #21
              AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

              Der Verlust aus 2012-2014 wird natürlich erstmal 2015 berücksichtigt. Auch wenn Du da schon einen Bescheid hast. Wenn dann noch Verluste über sind dann gehts weiter nach 2016.
              Genau das scheint der TE bisher nicht wirklich verstanden zu haben.

              Für 2015 selbst wird er allerdings keine Werbungskosten mehr nacherklären können.

              - - - Aktualisiert - - -

              Das wird mir das FA wohl nicht durchgehen lassen, wenn ich da 400€ Miete ansetze und keinerlei Nachweis habe, oder?
              Das geht erfahrungsgemäß nicht durch, hat aber mit der elektronischen Steuererklärung gar nichts zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                Hallo,

                @therekt

                Der Steuerbescheid kostet bis jetzt noch nichts, auch keine 35.-
                Wäre ja noch schöner

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  @therekt

                  Der Steuerbescheid kostet bis jetzt noch nichts, auch keine 35.-
                  Wäre ja noch schöner

                  Gruß FIGUL
                  Der Service kostet eben, wenn man das nutzen möchte. Habe hier geguckt: https://www.studentensteuererklaerung.de

                  Im Elster selbst hab ich keine Ahnung was genau wo hin kommt und welche Art von Kosten ich wo eingeben muss.

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                    #24
                    AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                    Zitat von therekt Beitrag anzeigen
                    Der Service kostet eben, wenn man das nutzen möchte. Habe hier geguckt: https://www.studentensteuererklaerung.de

                    Im Elster selbst hab ich keine Ahnung was genau wo hin kommt und welche Art von Kosten ich wo eingeben muss.
                    Hallo,

                    ja, eben der Service-
                    Aber nicht der Bescheid.
                    Da kannst du auch gleich zum Lohi, die füllen es dir sogar aus, wenn du schon nicht weißt, was du eingeben sollst.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #25
                      AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                      Zitat von therekt Beitrag anzeigen
                      Mir sind offenbar die Unterschiede & Auswirkungen auf GdE, zvE und ESt nicht ganz klar.
                      Ja, ganz offensichtlich.
                      Die Beispielrechnung sollte zeigen, dass ein Verlustvortrag durch Einkünfte komplett aufgezehrt werden kann, auf die eh keine Steuern angefallen wären, der Verlustvortrag also keinen Effekt zeigt. Was du daraus machst, musst du selbst entscheiden. Hast ja immerhin studiert.

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                        #26
                        AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                        Dort war ich ja ursprünglich mal und mir wurde davon abgeraten, für die Jahre 12-14 noch was einzureichen, weil sich das ja nicht lohnen würde, weils eh alles zurück gab. Da habe ich mich schon schlecht beraten gefühlt. Zumal eine Erklärung von denen 100+ kostet anstelle von 35.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Ja, ganz offensichtlich.
                        Die Beispielrechnung sollte zeigen, dass ein Verlustvortrag durch Einkünfte komplett aufgezehrt werden kann, auf die eh keine Steuern angefallen wären, der Verlustvortrag also keinen Effekt zeigt. Was du daraus machst, musst du selbst entscheiden. Hast ja immerhin studiert.
                        Hast du mal einen Tipp, wo ich die Thematik gut nachlesen kann? Ich sehe was du geschrieben hast, auch das Beispiel, aber den tieferen Sinn blicke ich nicht. Ich gucke mich mal auf Wikipedia um. Eine Differentialgleichung eines Einmassenschwingers kann ich dir jederzeit rechnen, bei Steuern & Recht bin ich ein wenig... verloren.

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                          #27
                          AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                          Vielleicht ist die Logik auch zu einfach, um sie auf Anhieb zu verstehen.

                          Wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2015 meinetwegen bei nur 6.000,00 € lag, was bei 2 Monaten ein realistischer Wert wäre, dann fallen 2015 natürlich keine Steuern an, Steuer also 0,00 €.

                          Wenn du jetzt für die Jahre 2012 bis 2014 insgesamt 10.000,00 € an Studienkosten schaffst, was bei deinen 2 Auslandsaufenthalten schon sein könnte, dann würde dieser Verlust zunächst

                          mit den 6.000,00 € aus 2015 verrechnet, der Saldo wäre -4.000,00 €, die dann auf 2016 vorgetragen werden. Mit diesen 4.000,00 € sparst du zwar dann 2016 Steuern, der Steuerspareffekt 2015

                          ist und bleibt aber 0,00 €.

                          Wenn du bei meinem Beispiel jetzt für die Jahre 2012 bis 2014 insgesamt aber nur 6.000,00 € Studienkosten schaffst, dann kannst du dir die Arbeit und auch die 105,00 € sparen.

                          Dann verpufft nämlich alles 2015!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                            Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterungen - so ist es verständlicher. Dennoch bleibt bei mir die Frage stehen, in welcher Größe oder welcher Kostenart das dann "verpuffen" kann, diese Logik erschließt sich mir nicht. Wie kann das verpuffen und wieso habe ich keinen Anspruch auf eine Erstattung dieser Kosten? Wo bleibt das Geld und warum ist das so? Es ist ja nun auch nicht so, dass ich irgendein krummes Ding hätte drehen wollen, die Kosten im Ausland und für den Master sind ja real angefallen.

                            Das würde im Umkehrschluss nämlich bedeuten, dass es generell nie ratsam wäre, zu Ende des Jahres einen Job anzunehmen und man deutlich Geld hätte machen können, wenn man den Jobstart verschoben hätte, oder habe ich einen Denkfehler?

                            Aber so wie du das nun geschrieben hast wirkt es auf mich, als ob ich mir diesen Aufwand dann tatsächlich sparen kann. Verdienst in 2015 waren etwa 12.000€, über die Jahre 2012-2014 dann auf ein negatives Delta bzw. Saldo zu kommen dürfte so ziemlich unmöglich sein.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                              Hallo,

                              Zitat: Erstattung dieser Kosten?

                              ERstattung der Kosten gibt es nicht.
                              Kosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
                              Hast du immer noch nicht den Unterschied zwischen Einkünften (und nur auf diese bezieht sich ein Verlustvortrag)
                              und zu versteuernden Einkommem kapiert.
                              Viel besser als von Charlie24 kann man es kaum erklären.
                              Oder willst du das Forum auf den Arm nehmen?

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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                                #30
                                AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                                Das Finanzamt erstattet keine Kosten, es erstattet nur die zu viel bezahlten Steuern! Und da die Steuer bei 0,00 € Einkünften ebenso 0,00 € ist wie bei 9.000,00 € (Grundfreibetrag 2018),

                                gibt es bestimmte Konstellationen, wo zusätzliche Werbungskosten dann effektiv 0,00 € Steuerersparnis bringen..

                                Das würde im Umkehrschluss nämlich bedeuten, dass es generell nie ratsam wäre, zu Ende des Jahres einen Job anzunehmen und man deutlich Geld hätte machen können,
                                wenn man den Jobstart verschoben hätte, oder habe ich einen Denkfehler?
                                Bezogen auf dein Lebenszeiteinkommen kannst du sicher nicht mehr Geld machen, nur beim Fiskus kannst du damit mehr Steuern sparen als beim Berufsstart im Herbst. Unterm Strich bleibt
                                dir aber weniger. Die Steuerbelastung liegt nämlich nur in seltenen Ausnahmefällen über 42%.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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