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Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

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    Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

    Hallo Zusammen,

    helfe gerade einer Freundin bei der Steuererklärung und nun bietet sich mir ein Fall der mir so noch nicht unter gekommen ist.

    Sie hat 2 Kinder und wohnt mit dem Vater des zweiten Kindes zusammen in einer Wohung mit beiden Kindern. das erste Kind ist von einem anderen Vater.

    Nun bin ich bei der Anlage Kind für das erste Kind, hab soweit alles eingetragen, Kindergeld bekommt sie zu 100% also auch so eingetragen.
    Nun hänge ich aber Seite 2 Zeile 46 - 49.
    Sie wohnt mit ihren Partner/Vater des zweiten Kindes komplett 2018 Zusammen, ist dieser in Zeile 50 und 51 anzugeben? und Was ist bei Zeile 46 - 49 anzugeben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße
    Chris

    #2
    AW: Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

    Wenn der Vater des ersten Kindes Unterhalt leistet, darf nur der halbe Kindergeldanspruch eingetragen werden.

    Das gilt in jedem Fall für das zweite Kind, die Eltern sind ja nicht verheiratet. Der Vater gibt das Kind ebenfalls in seiner Steuererklärung an.

    Sie wohnt mit ihren Partner/Vater des zweiten Kindes komplett 2018 Zusammen, ist dieser in Zeile 50 und 51 anzugeben? und Was ist bei Zeile 46 - 49 anzugeben?
    Der Vater des zweiten Kindes ist doch bereits in Zeile 11 ff. anzugeben. Was willst du denn mit Zeile 46 ff? Die Mutter ist doch nicht alleinerziehend!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

      Hallo, danke dir für die Antwort.

      Jetzt bin ich verwirrt.

      Ja der Vater des ersten Kindes zahlt Unterhalt aber sonst nichts, das Kind ist auch nie bei ihm geschweige denn dort gemeldet.
      Sie bekommt ja das ganze Kindergeld und ich soll dennoch nur die Hälfte angeben? Warum? Das erschließt sich mir nicht ganz.


      Ja der Vater des zweiten Kindes ist auch so angegeben.

      Ich beziehe mich aber auf die Anlage Kind für das erste Kind auf die Zeilen 46ff.
      Ich wollte dort nämlich angeben das das Kind komplett bei ihr gemeldet war und ihr komplett das Kindergeld zuschreiben also Zeile 46 bis 47 vom 0101 bis 3112
      Nur bin ich mir dann für zeile 48-51 nicht sicher ob da nicht dann ihr Lebensgefährte(Vater des zweiten Kindes) eingetragen werden muss.

      Für das erste Kind ist sie doch alleinerziehen oder nicht? Sehe ich da was falsch.

      Wie gesagt um Missvertsändnisse vorzubeugen, ich beziehe mich hier nur auf die Anlage Kind für das erste Kind vom anderen Vater, für das zweite Kind ist die Sachlage klar, da hab ich schon alles ausgefüllt. Und Kindergeld auch auf 50% gesetzt etc.
      Oder sehe ich das auch falsch?

      Beste Grüße
      Chris

      Kommentar


        #4
        AW: Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

        Zitat von moribundus Beitrag anzeigen
        Hallo, danke dir für die Antwort.

        Jetzt bin ich verwirrt.

        Ja der Vater des ersten Kindes zahlt Unterhalt aber sonst nichts, das Kind ist auch nie bei ihm geschweige denn dort gemeldet.
        Sie bekommt ja das ganze Kindergeld und ich soll dennoch nur die Hälfte angeben? Warum? Das erschließt sich mir nicht ganz.


        Ja der Vater des zweiten Kindes ist auch so angegeben.

        Ich beziehe mich aber auf die Anlage Kind für das erste Kind auf die Zeilen 46ff.
        Ich wollte dort nämlich angeben das das Kind komplett bei ihr gemeldet war und ihr komplett das Kindergeld zuschreiben also Zeile 46 bis 47 vom 0101 bis 3112
        Nur bin ich mir dann für zeile 48-51 nicht sicher ob da nicht dann ihr Lebensgefährte(Vater des zweiten Kindes) eingetragen werden muss.

        Für das erste Kind ist sie doch alleinerziehen oder nicht? Sehe ich da was falsch.

        Wie gesagt um Missvertsändnisse vorzubeugen, ich beziehe mich hier nur auf die Anlage Kind für das erste Kind vom anderen Vater, für das zweite Kind ist die Sachlage klar, da hab ich schon alles ausgefüllt. Und Kindergeld auch auf 50% gesetzt etc.
        Oder sehe ich das auch falsch?

        Beste Grüße
        Chris
        Hallo,

        das siehst du falsch.
        Lies mal die Erläuterungen zu den Zeilen 46 ff.
        Es lebte doch eine weitere volljährige Person (der jetzige Partner), für doie KEIN Anspruch.....
        Und beim ersten Kind ist es wie beim 2, Halbes KG

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

          Für das erste Kind ist sie doch alleinerziehen oder nicht? Sehe ich da was falsch.
          Das siehst du falsch! Du musst doch nur die Eingabehilfe lesen:

          Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben.
          Eine Haushaltsgemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist.
          Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.

          Die Mutter lebt doch mit dem Vater des zweiten Kindes zusammen, also ist sie nicht alleinerziehend. Widerlegbar ist das in diesem Fall auch nicht!
          Zuletzt geändert von Charlie24; 17.05.2019, 18:22. Grund: Zeilenumbruch korrigiert
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

            Hallo Zusammen,

            Danke für die Antworten, ja die habe ich auch gerade gelesen, alles kapiert.


            War nur verwirrt weil ich annahm das sie für das erste Kind ja dennoch alleinerziehend ist, der Staat aber scheinbar das nicht so sieht wenn man mit einem Partner zusammen wohnt und davon ausgeht das dieser sich an den Kosten eines nicht leiblichen Kindes beteiligt ob dem nun so ist oder nicht.

            Beste Grüße

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              #7
              AW: Eintragung Kind bei Lebensgeminschaft

              ... und davon ausgeht das dieser sich an den Kosten eines nicht leiblichen Kindes beteiligt ob dem nun so ist oder nicht.
              Davon geht der Steuergesetzgeber nicht aus. Der Entlastungsbetrag gleicht pauschal die angenommenen Mehrkosten eines Haushalts aus, in dem nur eine erwachsene Person zusammen mit Kindern lebt.

              Sobald es 2 erwachsene Personen gibt, unterscheidet sich die Situation praktisch nicht mehr von der klassischen Ehe, deshalb gibt es auch keine zusätzliche steuerliche Entlastung.

              Mit dem Unterhaltsbedarf eines Kindes hat das nichts zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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