Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Liebe Forenmitglieder, ich habe dieses Jahr meinen ersten Verlustvortrag für 2013 erfolgreich eingereicht. Allerdings hat mich das Finanzamt in Kenntnis gesetzt den Folgeverlustvortrag für 2014 innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem Erhalt des Bescheides ebenfalls einzureichen.

    Ich bin seit 2012 Student und habe zuvor noch keine Steuererklärung o.ä. abgegeben. An sich hat man mind. 4 Jahre Zeit rückwirkend einen Verlustvortrag zu stellen (deshalb auch dieses Jahr noch für 2013 eingereicht). Aber gilt diese Frist dann nicht mehr sobald man einen Verlustvortrag eingereicht hat?

    Wäre super, wenn hier jemand Bescheid weiß und mir ggf. Auch mit einem entsprechenden Beschluss o.ä. das belegen könnte.

    Würde die kommenden Verlustvorträge für 2014-2016 aus zeitlichen Gründen erst im nächsten Jahr einreichen wollen (was mit der eigentlichen 4 Jahresfrist ja so kein Problem gewesen wäre).

    Danke!

    #2
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Hallo Student2017,

    dann rede doch am einfachsten mit deinem Bearbeiter beim zuständigen Finanzamt, warum er 2014 innerhalb von drei Wochen haben will und schildere ihm die Umstände, warum du nicht einreichen kannst oder "willst".

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

      Der Bearbeiter hat Recht. Nach § 56 Satz 2 EStDV bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn auf das Vorjahresende ein Verlust festgestellt wurde.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

        Was hindert dich objektiv daran, der Aufforderung des Finanzamts Folge zu leisten?

        Wenn ein Verlustvortrag für 2013 festgestellt wurde, besteht die Verpflichtung für das nachfolgende Jahr, also für 2014, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung nach § 56 Satz 2 EStDV)

        Die Fristen für die Pflichtveranlagung für 2014 sind längst abgelaufen, also kann dir das Finanzamt eine angemessene Frist zur Einreichung der Erklärung setzen.

        Wenn du in den Folgejahren weitere Verluste gemacht hast, ist das für die Jahre 2015 und 2016 ebenso!

        Im Übrigen ist das kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
        Zuletzt geändert von Charlie24; 08.11.2017, 11:26.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

          Ich habe meine studierenden Kinder schon vor Jahren genötigt, in ihren Steuererklärungen, auch oder gerade bei null Einkommen, die Kosten schon des Bachelorstudiums als 'Werbungskosten' und nicht als 'Sonderausgaben' geltend zu machen, um einen Verlustvortrag zu erreichen.

          Das ist auch mehr oder weniger gelungen, indem nunmehr seit einiger Zeit die Steuerbescheide für vorläufig erklärt wurden "hinsichtlich der Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten".

          Ich habe mich nun schon gefragt, ob die angesammelten paar tausend Euro nicht schon bei dem ersten Einkommen nach oder sogar während des Studiums verpuffen und mit einem Einkommen verrechnet werden, für das man unterm Strich sowieso keine Steuer gezahlt hätte.

          Da wäre es doch schön, wenn man das Jahr der Verrechnung der Verlustvorträge selbst wählen könnte oder diese zumindest Jahr um Jahr versetzt einsetzen könnte.

          Ergänzend die Frage, in welchem Jahr die 'Werbungskosten' anzusetzen sind, wenn vielleicht in drei Jahren das Verfassungsgericht entscheidet, dass diese, sofern sie aus der Zeit z.B. des Bachelorstudiums stammen, als Werbungskosten abziehbar sind.
          Werden dann alle Steuerbescheide der letzten Jahre neu erstellt? Die Kosten eines Zweitstudiums z.B. Master gelten ja jetzt schon als Werbungskosten.

          Müsste man jetzt schon in den Steuererklärungen auf den gegebenen oder den erwarteten Verlustvortrag hinweisen, sobald man ein verrechenbares Einkommen hat?

          Oder in Bezug auf Elster gefragt: Wo und wann muss oder kann man da was eintragen?

          berghaus 12.11.17
          Zuletzt geändert von berghaus; 13.11.2017, 00:38. Grund: Figul hat recht, im ersten Satz hatte ich Werbungskosten und Sonderausgaben vertauscht, jetzt berichtigt!

          Kommentar


            #6
            AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

            Hallo,

            Zitat von berghaus: Ich habe meine studierenden Kinder schon vor Jahren genötigt, in ihren Steuererklärungen, auch oder gerade bei null Einkommen, die Kosten schon des Bachelorstudiums als Sonderaugaben und nicht als Werbungkosten geltend zu machen, um einen Verlustvortrag zu erreichen.

            Sonderausgaben führten noch NIE zu einem Verlust

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

              Werden dann alle Steuerbescheide der letzten Jahre neu erstellt?
              Alle in diesem Punkt für vorläufig erklärten Steuerbescheide würden von Amts wegen geändert. Soweit vorhanden, wird für das jeweilige Jahr ein Verlust festgestellt und solange vorgetragen,
              bis eine Verrechnung mit positiven Einkünften möglich ist.

              Aussuchen kann man sich das Verrechnungsjahr bekanntlich nicht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                @Figul
                du hast recht!
                Ich hatte in meinem Beitrag Sonderaugaben und Werbungskosten wider besseres Wissen vertauscht.
                Ich habe den Satz der Verständlichkeit wegen berichtigt.

                berghaus 13.11.17

                Kommentar


                  #9
                  AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                  Hallo,
                  bin neu hier. Ich arbeite seit dem 01.09 2016 bei der Stadt. Meine Erklärung für 2016 werde demnächst auch abgeben. Ich bin noch an der UNI eingeschrieben , da ich meine Master Thesis nebenbei schreibe. Wie kann ich die Kosten für den Master Studiengang als Verlustvortrag geltend machen? Ich habe in meinem Studium Unterstützung von meinen Eltern Unterstützung bekommen, spielt es eine Rolle für mein Verlustvortrag. Generell würde ich wissen wie es abläuft, sprich welche Anlage, welche Beiträge und welche Kosten...etc..

                  Lieben Dank im Voraus

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                    Welchen Verlust ? Geschätzter Arbeitslohn bei der Stadt in 2016 ab September 5.000 € abzüglich geschätzter Werbungskosten in 2016 500 € abzüglich geschätzter Masterstudiumskosten in 2016 3.000 € ergäbe z.B. einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte von 1.500 € und damit keinen Verlust.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                      Das ist das, was ich mit Verpuffung meinte.

                      Ich nehme an, dass für die 5.000 - 500 = 4.500 auch ohne den weiteren Abzug von vorgetragenen Werbungskosten aus der Studienzeit keine Steuern zu bezahlen sind, da ja letztendlich wohl immer das Jahreseinkommen zu versteuern ist, auch wenn in den letzten vier Monaten des Jahres relativ viel verdient wurde.

                      Ich nehme auch an, dass für den Fall, dass während des Studiums ev. in mehreren Jahren ein Verlustvortrag von z.B. 8.000 'erarbeitet' wurde, hiervon 4.500 'verpuffen' und der Rest von 3.500 in das nächste Jahr vorgetragen wird und da vielleicht was bewirkt, wenn man (möglichst) viel verdient hat.

                      Ich lasse mich gerne berichtigen.

                      berghaus 13.11.17

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Welchen Verlust ? Geschätzter Arbeitslohn bei der Stadt in 2016 ab September 5.000 € abzüglich geschätzter Werbungskosten in 2016 500 € abzüglich geschätzter Masterstudiumskosten in 2016 3.000 € ergäbe z.B. einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte von 1.500 € und damit keinen Verlust.
                        Habe mit dem Master März 2014 angefangen. Die Frage ist 2rückwirkende Verlustvortrag"

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                          Komplett korrekt.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                            Habe mit dem Master März 2014 angefangen.
                            Dann kannst du ja für die Jahre 2014 und 2015 eine Steuererklärung mit Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags abgeben.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

                              Ich weiß, dass ich das Thema ein wenig erweitert habe.

                              So wie ich das sehe, gibt es drei Fälle, die mit Verlustvortrag zu tun haben.

                              1) Erststudium: Abzug der Studienkosten als Werbungskosten noch umstritten. Gegen ablehnenden Steuerbescheid Widerspruch mit Antrag auf Ruhenlassen.
                              1a) Da FA ist einverstanden.
                              1b) Das FA lehnt ab. Kunde klagt nicht.
                              1c) Das FA antwortet nicht.

                              2) Erststudium: Abzug der Studienkosten als Werbungskosten noch umstritten. Das Finanzamt erklärt den Steuerbescheid für vorläufig.

                              3) Zweitstudium: Abzug der Studienkosten als Werbungskosten zulässig. Finanzamt stellt verbleibenden Verlustvortrag fest.

                              Um bei Elster zu bleiben:

                              Muss man in einem oder mehreren der vorstehenden Fälle in den Steuerfällen in den Steuerformularen irgendwo ein Kreuzchen machen, sobald man verrechenbares Einkommen hat (auch wenn der Verlustvortrag teilweise verpufft)?

                              Muss man tätig werden, wenn das Finanzamt einen gegebenen Verlustvortrag im Steuerbescheid nicht berücksichtigt? Verjährt da was?

                              Oft wechseln StudentInen den Studienplatz und damit das Finanzamt. Wie erhält das neue Finanzamt Kennnis von z.B. ruhend gestellten Steuerbescheiden eines anderen Finanzamts?

                              berghaus 13.11.17

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X