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Steuerdaten für 2019 abrufen?

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    Steuerdaten für 2019 abrufen?

    Hallo,

    das Finanzamt hat mir seinen Steuerbescheid zu meiner Einkommensteuererklärung 2017 elektronisch bereitgestellt. Diesen konnte ich mit der Steuersoftware abrufen, mit der ich auch meine Einkommensteuererklärung erstellt und elektronisch eingereicht hatte.

    Zusätzlich habe ich aber Steuerdaten für die Einkommensteuererklärung 2019 erhalten. (Ich nehme an, das Finanzamt will mir aufgrund meiner fälligen Steuernachzahlung nun eine Vorauszahlung auferlegen). Da es für das Jahr 2019 noch keine Steuersoftware gibt: Kann ich diese Daten mit ELSTERonline abrufen? Wenn ja: Wie?

    centaur

    #2
    AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

    Nein, die Grundlagen für Vorauszahlungen sind nicht elektronisch abrufbar!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

      kommt aber heute oder morgen mit der Post.

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        #4
        AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        kommt aber heute oder morgen mit der Post.
        Klar doch! Aber wenn das Finanzamt sich die Mühe macht, die Daten elektronisch bereitzustellen, müssen sie ja auch irgendwie zu öffnen sein, oder?

        centaur

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          #5
          AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

          Aber wenn das Finanzamt sich die Mühe macht, die Daten elektronisch bereitzustellen, müssen sie ja auch irgendwie zu öffnen sein, oder?
          Daten zu Vorauszahlungen werden nicht elektronisch bereitgestellt, auch die tatsächliche Abrechnung mit der Finanzkasse wird nicht elektronisch übermittelt.

          Diese Daten sind nur im verbindlichen Papierbescheid enthalten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

            Dann bin ich mal gespannt, was im Steuerbescheid steht, der in den nächsten Tagen im Briefkasten liegen wird, und mich dann beim Finanzamt erkundigen, wie ich die Daten hätte elektronisch abrufen können.

            centaur

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              #7
              AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

              ... und mich dann beim Finanzamt erkundigen, wie ich die Daten hätte elektronisch abrufen können.
              Du hast doch im 1. Beitrag selbst geschrieben:

              das Finanzamt hat mir seinen Steuerbescheid zu meiner Einkommensteuererklärung 2017 elektronisch bereitgestellt. Diesen konnte ich mit der Steuersoftware abrufen, mit der ich auch meine Einkommensteuererklärung erstellt und elektronisch eingereicht hatte.
              Mehr wird für 2017 nicht bereitgestellt und für 2019 wird derzeit ohnehin nichts bereitgestellt. Verbindliche Bescheide wird es vor 2020 auch nicht auf elektronischem Wege geben. Mit der Aussage:

              Zusätzlich habe ich aber Steuerdaten für die Einkommensteuererklärung 2019 erhalten.
              kann ich beim besten Willen nichts anfangen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Daten zu Vorauszahlungen werden nicht elektronisch bereitgestellt
                Meines Wissens passiert das bereits - quasi als "Beta-Test" in einigen Bundesländern. Aber weil das noch nicht offiziell dokumentiert und eingeführt ist, hinken die Softwarehersteller da noch hinterher...

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                  #9
                  AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Meines Wissens passiert das bereits - quasi als "Beta-Test" in einigen Bundesländern. Aber weil das noch nicht offiziell dokumentiert und eingeführt ist, hinken die Softwarehersteller da noch hinterher...
                  Gut zu wissen, hilft aber nichts, solange solche Daten nicht abgerufen werden können. Vor November 2019 ist da nach meiner Einschätzung auch nichts zu erwarten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                    Zur Info: Heute kam der Vorauszahlungsbescheid per Post. Die Frage, ob und wie ich ihn hätte elektronisch abrufen können, wird wohl unbeantwortet bleiben.

                    Danke für alle Reaktionen hier ihm Thread!

                    centaur

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                      #11
                      AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                      Zitat von centaur Beitrag anzeigen
                      Zur Info: Heute kam der Vorauszahlungsbescheid per Post. Die Frage, ob und wie ich ihn hätte elektronisch abrufen können, wird wohl unbeantwortet bleiben.
                      Hallo centaur,
                      Vorauszahlungsbescheide können nicht abgerufen werden wurde hier schon beantwortet -> siehe @Charlie24

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo centaur,
                        Vorauszahlungsbescheide können nicht abgerufen werden wurde hier schon beantwortet -> siehe @Charlie24
                        Charlie24's Auskunft war ganz offenkundig nicht zutreffend: Die Finanzverwaltung hat meinen Vorauszahlungsbescheid online bereitgestellt. Warum sollte sie das tun, wenn er nicht auch abrufbar ist? Nur gibt es dazu offenbar nicht die passenden Programme, jedenfalls nicht für einen Durchschnittssteuerzahler wie mich.

                        centaur

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                          #13
                          AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                          Zitat von centaur Beitrag anzeigen
                          .......Die Finanzverwaltung hat meinen Vorauszahlungsbescheid online bereitgestellt.....
                          Hallo centaur,

                          dann frag doch mal dein Finanzamt, wie es funktioniert -> wenn es vielleicht zu einem Bundesland mit "Beta-Test" gehört.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                            Warum sollte sie das tun, wenn er nicht auch abrufbar ist?
                            Das wissen wir nicht. Zu dem nach Angabe von @mhanft in einzelnen Bundesländern laufenden Beta-Test hat es hier im Forum bisher überhaupt keine Informationen von Entwicklerseite gegeben.

                            Bekannt ist hier nur, dass die verbindliche elektronische Kommunikation vom Finanzamt zum Bürger voraussichtlich Ende 2019 eröffnet werden soll.

                            Es gibt nach dem Kenntnisstand hier im Forum derzeit keine öffentlich zugängliche Anwendung, mit der Daten eines Vorauszahlungsbescheids abgerufen werden können.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Steuerdaten für 2019 abrufen?

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Zu dem nach Angabe von @mhanft in einzelnen Bundesländern laufenden Beta-Test hat es hier im Forum bisher überhaupt keine Informationen von Entwicklerseite gegeben.
                              Ich hab das grad nochmal im Entwicklerforum nachgelesen. Also "üblicherweise" ist der Vorauszahlungsbescheid wohl einfach im ESt-Bescheiddatensatz enthalten (und dort scheint er von Steuersoftware auch verarbeitbar zu sein). Nur Nordrhein-Westfalen verwendet als einziges Bundesland eine eigene Software, die ESt-Bescheid und VZ-Bescheid grundsätzlich trennt. Zum NRW-VZ-Bescheid sagt die ELSTER-Stelle aktuell das hier:
                              von einer Darstellung der Vorauszahlungsbescheide durch Softwarehersteller wird abgeraten, weil seitens Elster und der ESt-Entwicklung für die jetzigen Stand der Bereitstellung keine Garantie gewährt und kein Support geleistet werden kann.
                              Daneben soll angeblich auch Baden-Württemberg (manchmal) separate VZ-Bescheide elektronisch bereitstellen, aber dazu hab ich keine nähere Aussage über die softwaretechnische "Benutzbarkeit" gefunden.

                              Die elektronischen VZ-Bescheide sind also momentan wohl eher insgesamt "im Fluss" (und je nach Bundesland auch noch sehr unterschiedlich). Wenn man Glück hat, zeigt die Steuersoftware diese Bescheide an (insbesondere, wenn sie im ESt-Bescheid enthalten sind); wenn man Pech hat (und die VZ-Bescheide separat vom ESt-Bescheid kommen), eher nicht. Also bitte noch fünf-oder-so Jahre warten, bis sich das alles eingespielt hat

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