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1. Steuererklärung als Student

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    1. Steuererklärung als Student

    Hallo zusammen,

    ich möchte für die Jahre 2011 bis 2014 meine ersten Steuererklärungen schreiben.
    2009- 2012: Ausbildung
    2012- offen: Studium (Bachelor +Master) + Semesterjobs
    Lebensmittelpunkt: Wohnung der Eltern (Aufenthalt nur Freitag-Samstag)
    Studentenwohnung: 100km entfernt

    Der Anreiz der Erklärung war ursprünglich, die vom FA einbehaltene Lohnsteuer für die Semesterjobs, wiederzuholen.

    Frage 1: Ich habe noch keine Steuernummer beim FA und gebe die Erklärungen für 2011 bi 2014 gemeinsam ab. Ich muss also zwangsweise "neue Steuernummer" auf jeder Erklärung angegeben oder ist hier anders zu verfahren?
    Frage 2: Während der Ausbildung habe ich keine Lohnsteuer bezahlt, eine Steuererklärung lohnt sich in diesem Fall nicht oder?
    Frage 3: Seit 2014 kann ich als Student meine Wohnung am Studienort nicht mehr als doppelte Haushaltsführung angeben, da ich keine Miete an meine Eltern zahle.
    Laut Recherche sind die Fahrtkosten also nur noch als Entfernungspauschale absetzbar.
    Mir ist jedoch nicht ganz klar, wie ich angeben soll, dass in 49 von 52 KW jeweils eine Fahrt nach Hause unternommen habe. Muss ich dann als 1. Tätigkietsstelle die Adresse meiner Studentenwohnung angeben?
    Und was muss bei "Arbeitstage je Woche", "Aufgesucht an XXXTagen" stehen?
    Kann ich bei Entfernungspauschale zusätzlich den Weg von Studentenwohnung zur Hochschule aufnehmen? Woher weiß dann das FA das ich von Studentenwohnung zu Hochschule pendel?
    Frage 4: Bis 2013 war die doppelte Haushaltsführung für Studenten noch möglich.
    Kann ich für die Zeit des Studiums einen Verpflegungsmehraufwand mit angeben? Ich hatte gelesen das man zumindest für die An- und Abreisetage diesen Mehraufwand ansetzen kann (6Euro pro Tag).
    Was muss ich dann bei An- und Abreisetage (Zeile 81) eingeben? 49 Tage oder 98 Tage?
    Frage 5: Während der Ausbildung hatte ich Berufsschule in Form von Blockunterricht (2Wochen Berufsschule, dann 6Wochen Arbeiten).
    Laut Internet muss ich die Fahrtkosten als Auswärtstätitgkeit angeben. Kann ich außerdem für die Berufsschulzeit eine Verpflegungsmehraufwand (mindestens 8h) angeben ?
    Frage 6: Kann ich eine Verkehrsrechtschutzverischerung für die Zeit der Berufsschule/ Studium ansetzen?

    Und zu guter Letzt: Das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (Mantelbogen S.1; Zeile 2) muss ich erst in dem Jahr ankreuzen, in dem ich positive Einkünfte habe oder?
    (voraussichtlich nächstes Jahr bei einem 12monatigen Praktikum)

    Vielen Dank im Voraus
    Viele Grüße
    Ben

    #2
    AW: 1. Steuererklärung als Student

    Zitat von Spitzenstädter Beitrag anzeigen
    Frage 1: Ich habe noch keine Steuernummer beim FA und gebe die Erklärungen für 2011 bi 2014 gemeinsam ab. Ich muss also zwangsweise "neue Steuernummer" auf jeder Erklärung angegeben oder ist hier anders zu verfahren?
    Frage 2: Während der Ausbildung habe ich keine Lohnsteuer bezahlt, eine Steuererklärung lohnt sich in diesem Fall nicht oder?
    Frage 3: Seit 2014 kann ich als Student meine Wohnung am Studienort nicht mehr als doppelte Haushaltsführung angeben, da ich keine Miete an meine Eltern zahle.
    Laut Recherche sind die Fahrtkosten also nur noch als Entfernungspauschale absetzbar.
    Mir ist jedoch nicht ganz klar, wie ich angeben soll, dass in 49 von 52 KW jeweils eine Fahrt nach Hause unternommen habe. Muss ich dann als 1. Tätigkietsstelle die Adresse meiner Studentenwohnung angeben?
    Und was muss bei "Arbeitstage je Woche", "Aufgesucht an XXXTagen" stehen?
    Kann ich bei Entfernungspauschale zusätzlich den Weg von Studentenwohnung zur Hochschule aufnehmen? Woher weiß dann das FA das ich von Studentenwohnung zu Hochschule pendel?
    Frage 4: Bis 2013 war die doppelte Haushaltsführung für Studenten noch möglich.
    Kann ich für die Zeit des Studiums einen Verpflegungsmehraufwand mit angeben? Ich hatte gelesen das man zumindest für die An- und Abreisetage diesen Mehraufwand ansetzen kann (6Euro pro Tag).
    Was muss ich dann bei An- und Abreisetage (Zeile 81) eingeben? 49 Tage oder 98 Tage?
    Frage 5: Während der Ausbildung hatte ich Berufsschule in Form von Blockunterricht (2Wochen Berufsschule, dann 6Wochen Arbeiten).
    Laut Internet muss ich die Fahrtkosten als Auswärtstätitgkeit angeben. Kann ich außerdem für die Berufsschulzeit eine Verpflegungsmehraufwand (mindestens 8h) angeben ?
    Frage 6: Kann ich eine Verkehrsrechtschutzverischerung für die Zeit der Berufsschule/ Studium ansetzen?

    Und zu guter Letzt: Das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (Mantelbogen S.1; Zeile 2) muss ich erst in dem Jahr ankreuzen, in dem ich positive Einkünfte habe oder?
    (voraussichtlich nächstes Jahr bei einem 12monatigen Praktikum)
    Frage 1: Ja, neue Steuernummer
    Frage 2: Wenn die Einnahmen höher als die Ausgaben sind, lohnt es sich eher nicht.
    Frage 3: Dann gibst du halt 49 mal aufgesucht an.
    Die Fahrten Studentenwohnung-Hochschule ist dann die gleiche Arbeitsstätte von einem anderen Wohnort aus. Also Tätigkeitsstätte hinzufügen.
    Frage 4: An- und Abreisetag sind doch zwei
    Frage 5: Probieren
    Frage 6: nein. Ist mit Entfernungspauschale abgegolten
    Frage 7: eher nein. Du musst das ankreuzen, wenn du einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte hat.

    Steuerliche Beratung darf hier nicht geleistet werden, daher nur knappe Antworten.

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      #3
      Fahrtkosten vom Studienort nach Hause abgelehnt

      Ich habe meinen Bescheid vom Finanamt bekommen.
      In meiner Steuerklärung 2012 und 2013 hatte ich die Miete für meine Studentenwohnung+ Nebenkosten sowie die Fahrtkosten nach Hause als Werbungskosten angegeben.
      Mein Lebensmittelpunkt befindet sich nach wie vor in der Heimat (Sportverein, Freundeskreis, Familie, Freundin,..), was ich auch so beschrieben hatte.
      Ich hatte mich auf das Urteil vom 19.09.2012, VI R 78/10 bezogen.
      Im Bescheid wurden diese Kosten allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass sich mein Lebensmittelpunkt am Studienort befindet.
      Ich hatte zahlreiche Artikel gelesen, dass dieses Vorgehen legitim ist und wunder mich deshalb über diese Begründung.

      Lohnt es sich in diesem Fall Einspruch einzulegen?

      Danke im Voraus

      Viele Grüße
      Ben

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        #4
        AW: 1. Steuererklärung als Student

        Steuerberatung findet hier nicht statt.
        Offensichtlich glaubt dir das FA nicht, dass der Lebensmittelpunkt nicht am Studienort ist. Wenn du Einspruch einlegen willst, solltest du gut begründen, warum der Lebensmittelpunkt in der Heimat ist.

        Kommentar


          #5
          AW: 1. Steuererklärung als Student

          Guten Abend,
          wie Kloebi schon schrieb: steuerliche Beratung ist hier nicht zulässig................
          Grüsse
          Kontierung

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