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Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen

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    Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen

    Hallo zusammen,

    beim Kirchenaustritt wurde mir im Amtsgericht mitgeteilt, dass ich die Kosten für die ordentliche Gerichtsbarkeit, also den Austritt als Belastung in der Steuererklärung angeben kann.

    Wo und wie genau muss ich die Kosten erfassen?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen

    Zitat von Raingee Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Wo und wie genau muss ich die Kosten erfassen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo Raingee,

    wenn überhaupt, dann eventuell im Hauptvordruck Zeile 68.

    In der Eingabehilfe zu 68 ist keine Kategorie Kirchenaustritt vorgesehen.

    Angeben, Beleg einreichen und warten ob es anerkannt wird.

    MfG, bavaro

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      #3
      Zumindest sollte man seiner Steuererklärung die amtliche Austrittserklärung beifügen, damit bei der Steuerberechnung nur für jene Monate Kirchensteuer berechnet wird, der man noch der Religionsgemeinschaft angehörte.

      Die Gebühren des Austrittes als außergewöhnliche Belastung?
      Über die Suchmaschine im Internet konnte ich keine vergleichbare Fälle finden. Hängt womöglich auch damit zusammen, dass man dank der "zumutbaren Eigenbelastung" und mangels anderer "außergewöhnliche Belastungen" nicht so oft in den Bereich kommt, wo es sich steuerlich auswirkt. Eintragen und geltend machen kann man es ja trotzdem.
      Zeile 68 im Hauptvordruck wäre auch für mich in diesem Punkt der Favorit. ;-)

      Kommentar


        #4
        AW: Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen

        Zitat von Raingee Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        beim Kirchenaustritt wurde mir im Amtsgericht mitgeteilt, dass ich die Kosten für die ordentliche Gerichtsbarkeit, also den Austritt als Belastung in der Steuererklärung angeben kann.

        Wo und wie genau muss ich die Kosten erfassen?

        Vielen Dank im Voraus!
        Ich sehe keinen Grund, weshalb bzw. wo das irgendwie steuerlich abzugsfähig sein soll. Außergewöhnliche Belastungen können es nicht sein, da es schon an der Zwangsläufigkeit fehlt. Vielleicht sollten sie mal den genauen Text posten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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