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Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

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    Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

    Hallo,

    wenn ich auf Seite 1 der EST-Vorlage meine Bankverbindung angebe, ist dies dann automatisch ein Ermächtigung jegliche Beträge von meinem Konto abzubuchen?!

    Oder ist das nur für evtl. Guthaben gedacht, was mir das FA überweisen könnte?

    Ich würde eher gerne erst nach einem Bescheid überweisen wollen (muss definitiv was zahlen).

    Danke!

    #2
    AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

    Das ist nur für Guthabenerstattung. Für Einzugsermäch... äh... SEPA-Mandate gibt es ganz andere, separate Formulare.

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      #3
      AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

      Zitat von Steuerbar Beitrag anzeigen
      ....
      Ich würde eher gerne erst nach einem Bescheid überweisen wollen (muss definitiv was zahlen).
      Hallo Steuerbar,

      wenn du deinen Bescheid bekommst, erhältst du auch die Zahlungsaufforderung -> Bsp. der Bescheid flattert dir am 12.12.2018 in den Briefkasten, da ist das Ende der Zahlungsfrist der 17.01.2019
      Du kannst also auch die BV in der Steuererklärung eintragen, und es passiert nichts von Seiten des FA.

      Tschüß

      P.S. Kennst du jemand, der schon vor Ergehen des Bescheides zahlen musste, abgesehen natürlich von festgesetzten Vorauszahlungen ?

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        #4
        AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Bsp. der Bescheid flattert dir am 12.12.2018 in den Briefkasten, da ist das Ende der Zahlungsfrist der 17.01.2019
        Das könnte stimmen, wenn der Bescheid am 12.12.2018 beim Finanzamt rausgeht. In den Briefkasten flattert er dann wahrscheinlich mindestens einen Tag später.

        Kommentar


          #5
          AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Das könnte stimmen, wenn der Bescheid am 12.12.2018 beim Finanzamt rausgeht. In den Briefkasten flattert er dann wahrscheinlich mindestens einen Tag später.
          Der späteste Zahlungstermin steht doch immer auf dem Bescheid selbst. Soweit ich das sehe, werden da ab Bescheidsdatum regelmäßig ein Monat plus 5 Kalendertage festgelegt.

          Ich lasse alle größeren Zahlungen von der Finanzkasse einziehen, dann muss ich ich mich nicht um die Überweisungen kümmern. Unsere Finanzkasse zieht die fälligen Beträge in der Regel erst zwei bis drei Bankarbeitstage nach dem
          Fälligkeitstermin ein, d. h., die Zahlungsfrist wird mehr als ausgeschöpft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der späteste Zahlungstermin steht doch immer auf dem Bescheid selbst. Soweit ich das sehe, werden da ab Bescheidsdatum regelmäßig ein Monat plus 5 Kalendertage festgelegt.

            .
            Hallo,

            genauso ist es -> war ja mein Beispiel Bescheiddatum 12.12.2018 und spätester Zahlungstermin 17.01.2019 ich hatte da die Brieftaube im Hinterkopf, die das am gleichen Tag noch schafft.

            Tschüß

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              #7
              AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo,

              genauso ist es -> war ja mein Beispiel Bescheiddatum 12.12.2018 und spätester Zahlungstermin 17.01.2019 ich hatte da die Brieftaube im Hinterkopf, die das am gleichen Tag noch schafft.

              Tschüß
              Ich habe in den letzten 2 Monaten jetzt zweimal Bescheide erhalten, die bereits am Tag des Bescheidsdatums bei mir eingegangen sind. Die betrafen Erbschaftsteuerfälle und waren offensichtlich auch
              händisch zusammensortiert worden. Das mit der Brieftaube kann also in der Praxis durchaus vorkommen, der Regelfall ist es sicher nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                ein Monat plus 5 Kalendertage
                Bescheiddatum 12. Dezember heißt Zugang bis 15., das ist ein Samstag, also 17. Dezember. Zahlungsfrist 1 Monat = 17. Januar.

                So stell ich mir das vor, ganz unverbindlich

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                  #9
                  AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

                  Ich habe mir verschiedene Bescheide der letzten Wochen und Monate jetzt mal genau angesehen:

                  Bescheid vom 31.08.2018 - Spätester Zahlungstermin: 04.10.2018

                  Bescheid vom 24.10.2018 - Spätester Zahlungstermin: 29.11.2018

                  Bescheid vom 29.10.2018 - Spätester Zahlungstermin: 03.12.2018

                  Bescheid vom 21.11.2018 - Spätester Zahlungstermin: 27.12.2018

                  Bescheid vom 22.11.2018 - Spätester Zahlungstermin: 27.12.2018

                  So wie das aussieht, werden wohl Feiertage am Ende der Zahlungsfrist automatisch berücksichtigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Angabe Bankverbindung = Einzugsermächtigung?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    So wie das aussieht, werden wohl Feiertage am Ende der Zahlungsfrist automatisch berücksichtigt.
                    Genau. Ansonsten sind alle Fristen wie von mir oben beschrieben.

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