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Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

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    Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

    Hallo,

    ich bekam heute über Elster Bescheiddaten, worin unter "Wichtig" noch drei Positionen nachgereicht werden müssen:
    Darunter befinden sich:
    - Übermittlung der Anlage EÜR
    - Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen
    - Auflistung der Reisekosten, etc.

    Vor Elster habe ich meine sorgfältig und übersichtlich aufgebaute Einnahmen-/Ausgabenrechnung postalisch zugesendet, und es gab auch seitens des FA nichts zu beanstanden.
    Ist es möglich, dass ich diese Auflistung, die letztlich alle drei o.g. Punkte zum Inhalt hat, als PDF über Elster schicke? Wenn ja, wie geht das? Oder soll ich das per Post machen?

    Viele Grüße
    m

    #2
    AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

    Für Nummer 2 und 3 ja per normaler Mail, per Elster geht das noch nicht.

    Die Anlage EÜR ist eine eigenständige Steuererklärung, die du auch in Mein Elster findest.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

      Die Anlage EÜR -Einnahmenüberschussrechnung- muss ab dem Jahr 2017 elektronisch übermittelt werden, PDF ist da nicht gestattet.

      Den Rest kannst du als Mailanhang oder mit der Post schicken.

      https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

        Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
        ich bekam heute über Elster Bescheiddaten, worin unter "Wichtig" noch drei Positionen nachgereicht werden müssen:
        Darunter befinden sich:
        - Übermittlung der Anlage EÜR
        - Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen
        - Auflistung der Reisekosten, etc.
        Seltsame Verfahrensweise, normalerweise wird man doch aufgefordert solche Unterlagen einzureichen bevor die Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wird.
        Ich wüsste auf die Schnelle nicht, nach welcher Vorschrift das FA nachträglich noch den bescheid ändern will wenn sich an Hand der EÜR oder der Aufschlüsselung Fehler ergeben.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

          Wahrscheinlich ist der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Der TE hatte ja bisher auch noch keinen Grund dazu etwas zu sagen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

            Vielen Dank an alle für die schnelle Hilfestellung.
            Ich werde in meinem Fall die Einnahmen-/Ausgabenrechnung ergänzend mit einem Schreiben an das FA postalisch zusenden.
            Sobald ich eine Antwort erhalte, teile ich diese gerne hier mit, für die, die gleiche oder ähnliche Fragestellung haben.

            Die Anlage EÜR hat m.A.n. zu wenig Felder, um den tatsächlich Aufschluss über die o.g. gewünschten Punkte preis zu geben.
            Bei der elektronischen Abgabe habe ich nur bei der Anlage S die Einnahmen (abzüglich der Betriebsausgaben) eingetragen, sonst nichts.
            Ich habe schon damit gerechnet, dass hier das FA nachfragt. Jedenfalls ist diese Zahl fest, was für die Berechnung der Steuer ausreicht. Hier geht es nur noch um den Nachweis, und nicht um Überprüfung der Kennzahlen. Ich wollte ja auch nur lediglich wissen, ob ich meine Auflistung auch elektronisch zusenden kann. Da beißt sich der Fuchs in den Schwanz: wird einem aufgeschwatzt elektronisch zu machen, muss aber dennoch postalisch zusenden.

            Viele Grüße

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              #7
              AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

              Die Anlage EÜR hat m.A.n. zu wenig Felder, um den tatsächlich Aufschluss über die o.g. gewünschten Punkte preis zu geben.
              Das sieht man bei der Finanzverwaltung grundsätzlich anders. Im Regelfall reicht es aus, die dort vorgesehenen Angaben zu machen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das sieht man bei der Finanzverwaltung grundsätzlich anders. Im Regelfall reicht es aus, die dort vorgesehenen Angaben zu machen.
                Das können sie ruhig anders sehen, letztlich mündet es zu der Tatsache, dass das FA die Einnahmen/Ausgabenrechnung von mir in meiner Ausführung sehen möchte.
                Ob ich das Schreiben jetzt schon oder zum späteren Zeitpunkt sende, kommt auf das gleiche raus. Zumal wenn ich die EÜR ausfülle, um auf meine Einnahmen zu kommen, und verschiedene Ausgaben in nur eine Position "quetschen" muss, wird dem FA wenig Aufschluss geben, was tatsächlich sich darin befindet. Aber vielleicht braucht das FA das auch gar nicht so detailliert zu wissen.

                Gruß

                EDIT: Lässt sich über Elster diesbezüglich auch eine Frage an das FA senden?

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                  #9
                  AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                  Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
                  Das können sie ruhig anders sehen, letztlich mündet es zu der Tatsache, dass das FA die Einnahmen/Ausgabenrechnung von mir in meiner Ausführung sehen möchte.
                  Ob ich das Schreiben jetzt schon oder zum späteren Zeitpunkt sende, kommt auf das gleiche raus. Zumal wenn ich die EÜR ausfülle, um auf meine Einnahmen zu kommen, und verschiedene Ausgaben in nur eine Position "quetschen" muss, wird dem FA wenig Aufschluss geben, was tatsächlich sich darin befindet. Aber vielleicht braucht das FA das auch gar nicht so detailliert zu wissen.

                  Gruß

                  EDIT: Lässt sich über Elster diesbezüglich auch eine Frage an das FA senden?
                  Also mal Klartext:

                  Du bist zur elektronischen Einreichung der Anlage EÜR verpflichtet und solltest dies auch tun. Wenn das Finanzamt darüber hinaus noch Details etc. im Einzelfall haben möchte, solltest Du AUCH dieses tun.

                  Du kannst über Mein Elster auch "sonstige Nachrichten" versenden, zumindest in den meisten Bundesländern. Welches ist es bei Dir ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                    EDIT: Lässt sich über Elster diesbezüglich auch eine Frage an das FA senden?
                    Das ist in fast allen Bundesländern möglich und nennt sich: Sonstige Nachricht an das Finanzamt

                    https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                      Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
                      Ich werde in meinem Fall die Einnahmen-/Ausgabenrechnung ergänzend mit einem Schreiben an das FA postalisch zusenden.
                      EÜR in Papierform gilt als nicht zugesendet, da die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist.

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                        #12
                        AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                        Hallo an alle.

                        Anbei der Ausgang meiner Fragestellung:
                        Ich habe mit einem kurzen Anschreiben nur meine Einnahme-Ausgabe Rechnung postalisch an das Finanzamt gesendet.
                        Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde aufgehoben.

                        @Picard777 @Petz1900 Es geht also doch per Post.

                        Fall erledigt!

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                          #13
                          AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                          Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
                          .

                          Es geht also doch per Post.....
                          Hallo Misanthrop,

                          das hat hier glaube ich niemand bestritten, grundsätzlich ist die Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln ab 2017.
                          Was dein Finanzamt macht, bleibt abzuwarten.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Hallo Misanthrop,

                            [...]
                            Was dein Finanzamt macht, bleibt abzuwarten.

                            Tschüß
                            Was soll ich da noch abwarten? Das Finanzamt hat mir doch geschrieben, dass der Vorbehalt zur Nachprüfung aufgehoben ist. Kommt da noch was?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wie nachzureichende Informationen an das FA übermitteln?

                              Hallo Misanthrop,

                              wenn dein Finanzamt damit zufrieden war und der Vorbehalt der Nachprüfung nur wegen der fehlenden EÜR war, dann wird es das gewesen sein.
                              Hier im Anwenderforum kann man natürlich solche Fragen nur so beantworten, wie die aktuelle Gesetzeslage ist, was elektronische Übermittlungsverpflichtungen angeht.
                              Wenn ein einzelner Sachbearbeiter in einem einzelnen Finanzamt das anders handhabt ist es ebenso.

                              Tschüß

                              Kommentar

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