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Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

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    Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

    Hallo, ich habe einen Dienstwagen und als einfache Strecke ca. 52 km zur Arbeit. Ich führe ein Fahrtenbuch, allerdings wendet mein Arbeitgeber generell die 1% Regelung an, was in meinem Fall ca. 2,5% vom Neuwagenpreis zusätzlich zu versteuerndes Einkommen bedeutet, im meinem Fall Brutto ca. 1000€/Monat gegenüber der tatsächlichen Kosten gemäß Fahrtenbuch. Nun wollte ich im Rahmen von Elstam diese Ermäßigung eintragen lassen. Das Finanzamt hat aber lediglich die einfache Entfernungspauschale akzeptiert. Gibt es für einen gleichen oder ähnlichen Fall hier Chancen auf Einspruch?

    #2
    AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

    Die Frage hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun!

    Die Abrechnung nach Fahrtenbuch erfolgt nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung, in der Regel wird der bescheinigte Bruttolohn gekürzt.

    Man muss sich die Höhe des vom Arbeitgeber versteuerten Sachbezug bescheinigen lassen. Wenn das Fahrtenbuch den Anforderungen entspricht, ist das alles kein Problem.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

      Also sollte ich das zusätzlichen zu versteuerndes Einkommen vom AG bescheinigen lassen und damit die Werbungskosten im Ermäßigung verfahren nochmals beantragen.
      Danke

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        #4
        AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

        Zitat von Orangenschoko Beitrag anzeigen
        Also sollte ich das zusätzlichen zu versteuerndes Einkommen vom AG bescheinigen lassen und damit die Werbungskosten im Ermäßigung verfahren nochmals beantragen.
        Danke
        Ich habe nichts von einer Lohnsteuerermäßigung geschrieben, sondern von der Einkommensteuererklärung, die nun mal erst nachträglich gemacht werden kann!

        In den Lohnsteuerrichtlinien heißt es bei Gestellung von Kraftfahrzeugen (Abs. 9) unter Nummer 3 unter anderem:

        Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist der Arbeitnehmer nicht an das für die Erhebung der Lohnsteuer gewählte Verfahren gebunden; Satz 1 2. Halbsatz gilt entsprechend.

        https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2...tax_602&sort=1
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

          Danke für die Infos, allerdings verstehe ich dies nicht ganz.

          Also kann ich mit dem Finanzamt die Abrechnungsart festlegen?
          Oder bin ich darauf angewiesen, die Steuern über die Einkommensteuer zurückzuholen?
          Die bedeutet in meinem Fall dann, dass ich 15 Monate vorfinanzieren?

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            #6
            AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

            Zitat von Orangenschoko Beitrag anzeigen
            .....
            Oder bin ich darauf angewiesen, die Steuern über die Einkommensteuer zurückzuholen?
            ....
            Hallo Orangenschoko,

            genauso ist es, mit den entsprechenden Nebenwirkungen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

              Oder du überzeugst deinen Arbeitgeber davon, bei dir nicht die 1% Regelung anzuwenden!

              Nach meiner Erfahrung gelingt das nur, wenn man der Lohnbuchhaltung die Daten ordentlich aufbereitet liefert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

                Bei der Möglichkeit den Firmenwagen privat zu nutzen handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, welcher den Bruttoarbeitslohn erhöht.

                Die von dir beantragte Korrektur würde somit den Bruttoarbeitslohn vermindern. Eine solche Korrektur kann gemäß § 39a EStG nicht als Freibetrag eingetragen werden.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

                  Die tatsächlichen Kosten des überlassenen Firmenwagens für ein Kalenderjahr können erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden. Zu den laufenden Kosten zählen rechnerisch auch die Leasingkosten, bei einem gekauften PKW die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten. Was aus der Anfrage nicht hervorgeht, sind die Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte. Wenn eine erste Tätigkeitsstätte vorhanden ist, müsste auch für diese Fahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden (0,03 %-Regelung zusätzlich).
                  Auf jeden Fall ist die Berechnung der tatsächlichen Kosten erst im Nachhinein möglich, darum wird im ersten Jahr die Ermäßigung abgelehnt und auf die Einkommensteuerveranlagung verwiesen. Ich könnte mir aber vorstellen, das nach dem ersten Jahr, in dem die Kosten durchgerechnet und vom Finanzamt anerkannt worden sind, ab dem zweiten Jahr für den Differenzbetrag schon ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden könnte.

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                    #10
                    AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen

                    Zwischen dem, was man sich vorstellen kann und dem, was in den Steuergesetzen geregelt ist, bestehen häufig Differenzen!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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