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EÜR bei mein Elster??

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    EÜR bei mein Elster??

    Hallo, gibt es die Anlage EÜR bei mein Elster nicht? Muss ich das über Elster Formular machen, also nur die EÜR?

    #2
    AW: EÜR bei mein Elster??

    Hallo,

    Natürlich, schau mal unter -Alle Formulare-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: EÜR bei mein Elster??

      Danke hab ich gefunden.

      Das Kleingewerbe hat meine Frau, welcher Name des Steuerpflichtigen beziehungsweise der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft muss da eingetragen werden?

      VG

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        #4
        AW: EÜR bei mein Elster??

        Zitat von Toto1980 Beitrag anzeigen
        Danke hab ich gefunden.

        Das Kleingewerbe hat meine Frau, welcher Name des Steuerpflichtigen beziehungsweise der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft muss da eingetragen werden?

        VG
        Hallo,

        der Name des/r Gewerbetreibenden.
        Dürfte wohl logisch sein

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: EÜR bei mein Elster??

          Ich frage nur, weil unten ja nochmal nach dem Betriebsinhaber gefragt wird.
          Und oben Name des Steuerpflichtigen steht und wir beide zusammen veranlagt sind.

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            #6
            AW: EÜR bei mein Elster??

            Zitat von Toto1980 Beitrag anzeigen
            Ich frage nur, weil unten ja nochmal nach dem Betriebsinhaber gefragt wird.
            Und oben Name des Steuerpflichtigen steht und wir beide zusammen veranlagt sind.
            Hallo,

            in meinen Augen ist das Schachsinn in -MeinElster-

            Zeile 1 dein Name
            zu Zeile 8
            Grundsätzlich ist hier der Wert „Stpfl. Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A/Gesellschaft/Körperschaft“ einzutragen. Nur in Fällen zusammenveranlagter Ehegatten/Lebenspartner(innen), bei denen die Anlage EÜR unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist, ist ein anderer Wert als „Stpfl. Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A/Gesellschaft/Körperschaft“ einzutragen.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: EÜR bei mein Elster??

              Wenn seine Frau das Kleingewerbe betreibt und es für das Gewerbe eine eigene Steuernummer gibt, sind in den Zeilen 1 und 2 Name und Vorname der Ehefrau einzutragen.

              Nur, wenn die EÜR der Ehefrau unter der Steuernummer für die Zusammenveranlagung eingereicht werden darf, ist es anders. Da macht die Auswahl in Zeile 8 dann aber auch Sinn.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: EÜR bei mein Elster??

                Um mal meinen Senf dazu zu geben:

                In Zeile 1 ist der Name des Gewerbebetriebes einzugeben und in Zeile 8 der des Betriebsinhabers.
                Das kann durchaus auseinanderfallen z.B. Zeile 1) Döner Instanbul und Zeile 8) Ismir Übel

                Die unterschiedlichen Zeilen sind daher keineswegs Schwachsinn sondern haben ihre Berechtigung.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: EÜR bei mein Elster??

                  In Zeile 1 ist der Name des Gewerbebetriebes einzugeben und in Zeile 8 der des Betriebsinhabers.
                  Das hast du jetzt aber nicht wirklich nachgesehen. Zeile 8 ist eine Auswahlzeile bzw. bei ElsterFormular zum Ankreuzen. Da lässt sich nichts reinschreiben!
                  Angehängte Dateien
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: EÜR bei mein Elster??

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Um mal meinen Senf dazu zu geben:

                    In Zeile 1 ist der Name des Gewerbebetriebes einzugeben und in Zeile 8 der des Betriebsinhabers.
                    Das kann durchaus auseinanderfallen z.B. Zeile 1) Döner Instanbul und Zeile 8) Ismir Übel

                    Die unterschiedlichen Zeilen sind daher keineswegs Schwachsinn sondern haben ihre Berechtigung.
                    Hallo,

                    in Zeile 1 ist der Name des Steuerpflichtigen einzugeben und nix mit Name des Gewerbebetriebs
                    Was soll das überhaupt sein? Basteln für den Advent oder was?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: EÜR bei mein Elster??

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      in Zeile 1 ist der Name des Steuerpflichtigen einzugeben und nix mit Name des Gewerbebetriebs
                      Was soll das überhaupt sein? Basteln für den Advent oder was?

                      Gruß FIGUL
                      Leute kommt mal runter!
                      Wem was in MEL nicht gefällt, kann sich doch an die Hotline wenden.
                      Wir sind alle User!
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: EÜR bei mein Elster??

                        @Figul

                        Beruhig dich und nimm dir nen Keks :-)

                        @Charlie
                        Stimmt hatte nicht extra nochmal nachgesehen sondern aus der Erinnerung geschrieben. Hat sich offenbar am Layout der EUR inzwischen auch einiges getan.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: EÜR bei mein Elster??

                          Hallo,

                          werde ich machen, vielleicht auch 2 ;-)

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Hallo ähnliche Situation hier, meine Frau ist freiberuflich nebenberuflich tätig. Wir veranlagen aber zusammen. Muss ich in die EÜR jetzt mich oben eintragen oder sie?

                            Irgendwie blicke ich bei den Antworten nicht mehr ganz durch.

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                              #15
                              Muss ich in die EÜR jetzt mich oben eintragen oder sie?
                              Deine Frau ist freiberuflich tätig, doch nicht du ! Wahrscheinlich hat sie für die Tätigkeit sogar eine eigene Steuernummer.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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