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Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

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    Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

    Hallo erstmal

    Ich mache zurzeit zum ersten mal meine Steuererklärung und habe damit so meine Schwierigkeiten, weshalb ich mich hilfesuchend an dieses Forum wende .

    Zu mir: Ich studiere zurzeit Medizin und arbeite als Krankenpfleger normal sozialversichert (kein Werkstudentenvertrag) teilzeit mit 40% (ergibt im Schnitt 15,4h pro Woche, Vollzeitarbeit ist 38,5h pro Woche).
    Durch den Schichtdienst ist die Arbeitszeit natürlich sehr unregelmäßig, ich mache meist Nachtdienste am Wochenende, wodurch es dazu kommen kann das ich manchmal mehr als 20h in einer Woche arbeite.

    Jetzt aber zu meinen Fragen:

    1. Was darf ich nun als Fahrtkosten absetzen? Meine Wege zur Uni und zur Arbeit oder nur eines der beiden? Im Formular ist ja immer nur die Rede von "erster Tätigkeitsstätte". Doch was genau ist dies bei mir? Bin mir nicht sicher in welcher "Funktion" das Finanzamt mich sieht. Student oder Arbeitnehmer.

    2. Ich habe keinen Werkstudentenvertrag. Hat dies irgendeinen Einfluss auf meine Steuererklärung? Habe gelesen dass man vom Amt nur als Vollzeitstudent anerkannt wird, wenn man weniger als 20h in der Woche arbeitet. Im Schnitt ist dies bei der der Fall. Rein praktisch durch den Schichtdienst jedoch nicht immer.
    Oder sind meine Gedanken hierzu unnötig da diese Tatsache nur interessant für die Sozialversicherung ist und mit der Steuer so rein gar nichts am Hut hat?

    Entschuldigt meine dummen Fragen, doch der Steuerdschungel verwirrt mich massiv.

    #2
    AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

    Meine Wege zur Uni und zur Arbeit oder nur eines der beiden?
    Du hast 2 erste Tätigkeitsstätten, da es sich beim Medizinstudium unstreitig um ein Vollzeitstudium handelt.

    Oder sind meine Gedanken hierzu unnötig da diese Tatsache nur interessant für die Sozialversicherung ist ...
    Das siehst du richtig! Der Mensch darf in Summe auch 50 Stunden pro Woche tätig sein, das ist nicht verboten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

      Ok vielen Dank! Das war einfacher als gedacht

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        #4
        AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

        Gerade hat sich noch eine Frage ergeben.
        Ich habe mir ein Arbeitszimmer eingerichtet, was soweit auch den Vorgaben des Finanzamtes entspricht. Komme hier anteilig auf Kosten von 1787€, welche ich gerne absetzen würde.
        Darf ich das oder gilt für mich die Höchstgrenze von 1250€? Diese darf man wohl nur überschreiten wenn das Arbeitszimmer auch der "Arbeitsmittelpunkt" ist.
        Trifft dies bei einem Studenten mit Nebenjob noch zu?

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          #5
          AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

          Zitat von Aloya Beitrag anzeigen
          Gerade hat sich noch eine Frage ergeben.
          Ich habe mir ein Arbeitszimmer eingerichtet, was soweit auch den Vorgaben des Finanzamtes entspricht. Komme hier anteilig auf Kosten von 1787€, welche ich gerne absetzen würde.
          Darf ich das oder gilt für mich die Höchstgrenze von 1250€? Diese darf man wohl nur überschreiten wenn das Arbeitszimmer auch der "Arbeitsmittelpunkt" ist.
          Trifft dies bei einem Studenten mit Nebenjob noch zu?
          Kann ein Krankenpfleger von zu Hause im Arbeitszimmer arbeiten?
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

            Eigentlich ist das eine Frage, die Steuerrecht betrifft. Es gilt zunächst folgender Grundsatz:

            Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind keine Werbungskosten. Dies gilt nicht, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.

            Lehrer z. B., denen in der Schule üblicherweise kein Büro zur Verfügung steht, können deshalb die 1.250 Euro geltend machen. Studenten können z. B. in der Universitätsbibliothek lernen, wozu benötigen die ein Arbeitszimmer?

            Einen Laptop ja und Zuhause noch einen Schreibtisch und vielleicht noch einen Aktenschrank zum Aufbewahren von Lehrbüchern und Skripten, aber ein Arbeitszimmer? Bei einem Fernstudium wäre das wahrscheinlich anders!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Kann ein Krankenpfleger von zu Hause im Arbeitszimmer arbeiten?
              Natürlich nicht, schön wärs. Das Arbeitszimmer ist fürs Studium.

              Hab nun noch eine Quelle gefunden, welche sagt dass 1250€ das Maximum ist für Studenten. Das ein Student theoretisch in der Bibliothek lernen kann ist natürlich richtig, jedoch kann man dies glaube (hoffe) ich nicht zwingend vorraussetzen.

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                #8
                AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

                Zitat von Aloya Beitrag anzeigen
                ........ Das ein Student theoretisch in der Bibliothek lernen kann ist natürlich richtig, jedoch kann man dies glaube (hoffe) ich nicht zwingend vorraussetzen.
                Hallo Aloya,

                die Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert -> ruf doch mal dein zuständiges Finanzamt an und frage dort nach; schon beim Laptop z. Bsp. kannst du den nicht einfach absetzen als Werbungskosten, denn du wirst den doch auch privat nutzen usw.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

                  Hallo zusammen,

                  Das Thema ist zwar schon etwas älter, jedoch habe ich hierzu auch eine Frage.

                  Ich habe mir die gleiche Frage wie zu Beginn auch gestellt. Nun ist mir klar das ich die Uni und den Nebenjob als Erste Tätigkeitsstätte eintragen muss.

                  Jedoch stellt sich mir die Frage, wie viele Tage ich wo eintragen kann?
                  Es gab Tage an denen ich morgens von zu Hause zur Uni bin und danach zur Arbeit. Es gab jedoch auch Tage an denen ich von zu Hause nur zur Arbeit bin, oder von dort zur Uni?

                  Muss ich hier etwas beachten oder einfach die Tage eintragen, an denen ich am jeweiligen Ort war? Oder sollte die Summe aus den beiden Tätigkeitsstätten, die maximale Anzahl der Arbeitstage pro Jahr ca. ergebene?


                  Grüße,
                  Rocco

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                    #10
                    AW: Student und Teilzeitjob - Steuerfragen

                    ... oder einfach die Tage eintragen, an denen ich am jeweiligen Ort war?
                    So ist das! Wenn sich wegen unterschiedlicher Startorte unterschiedliche Entfernungskilometer ergeben, musst du eine der Tätigkeitsstätten eventuell doppelt erfassen

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Wie mit Umwegstrecken umzugehen ist, kannst du hier unter 1.8 nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.06.2019, 15:31.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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