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Kontoführungsgebühr

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    Kontoführungsgebühr

    Guten Tag ich möchte wissen, ob ich die 16 Euro für die Kontoführungsgebühr auch ansetzen kann, wenn ich ein kostenloses Girokonto habe.

    #2
    AW: Kontoführungsgebühr

    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
    Es ist keine Frage der elektronischen Steuererklärung, sondern ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.

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      #3
      AW: Kontoführungsgebühr

      Danke für die Antwort. Ich habe aber selbst mittlerweile im Internet herausgefunden, dass man diese 16 Euro auch ansetzen kann, wenn man keine Kosten hatte. Es wird quasi von den Finanzämtern wie eine Pauschale behandelt.

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        #4
        AW: Kontoführungsgebühr

        Zitat von fahr Beitrag anzeigen
        dass man diese 16 Euro auch ansetzen kann, wenn man keine Kosten hatte
        Ist das wirklich so? Meiner Meinung nach ist es lediglich so, dass die Finanzämter derartige Pauschalen ohne Belege akzeptieren. Kommt zwar unterm Strich aufs gleiche raus, aber moralisch ist es doch verwerflich, oder nicht?

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          #5
          AW: Kontoführungsgebühr

          Zitat von King555 Beitrag anzeigen
          Ist das wirklich so? Meiner Meinung nach ist es lediglich so, dass die Finanzämter derartige Pauschalen ohne Belege akzeptieren. Kommt zwar unterm Strich aufs gleiche raus, aber moralisch ist es doch verwerflich, oder nicht?
          Grundsätzlich magst du ja recht haben. Aber in den meisten kommerziellen Steuerprogrammen sind diese 16,00 € (sog. Nichtaufgriffsgrenze) schon vorbelegt, das wählt dann auch selten jemand ab.

          Gebührenfreie Girokonten sind inzwischen ohnehin rar geworden. Meine Bank gab sich bis vor 3 Jahren mit 2,00 € je Monat bei Onlinekontoführung und einem Durchschnittsguthaben von 2.000,00 € auf dem Girokonto zufrieden.

          Dann wurde die Pauschale auf 5,50 € je Monat angehoben und seit Mai 2019 kostet die Kontoführung pauschal 8,50 € monatlich. Ich bin gespannt, ob es dabei bleibt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kontoführungsgebühr

            Ich habe das Glück, dass ich ein kostenloses Girokonto habe. Schon seit 2009 zahle ich keinen Cent. Die Pauschale habe ich evtl. trotzdem mal in Anspruch genommen.

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              #7
              AW: Kontoführungsgebühr

              Die 16 Euro wurden bei uns noch nie beanstandet.

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                #8
                AW: Kontoführungsgebühr

                Zitat von King555 Beitrag anzeigen
                Ich habe das Glück, dass ich ein kostenloses Girokonto habe. Schon seit 2009 zahle ich keinen Cent. Die Pauschale habe ich evtl. trotzdem mal in Anspruch genommen.
                Es ist keine Pauschale sondern eine Nichtaufgriffsgrenze!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Kontoführungsgebühr

                  Ich wollte auch nie sagen, dass die 16 EUR beanstandet werden. Wurden sie bei mir auch nie. Ich sage lediglich, dass man, streng genommen, die Belege haben müsste. Dazu habe ich z. B. diesen Artikel gefunden: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...s-ist-das.html

                  Ich wollte hier keine Diskussion anfangen, lediglich einen kleinen Einwurf machen. Ned Flanders würde die 16 EUR auf jeden Fall nicht absetzen.
                  Zuletzt geändert von ; 31.07.2019, 18:16. Grund: BBCodes werden wohl nicht unterstützt...

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                    #10
                    AW: Kontoführungsgebühr

                    Und es wird oft vergessen, dass dieses Kleinvieh (bei normalsterblichen Arbeitnehmern) überhaupt erst eine Rolle spielt, wenn man mit den gesamten Werbungskosten über 1.000 € kommt. Sonst kann man sich die ganze Mühe, Nachdenken und Ausfüllen sowieso getrost sparen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kontoführungsgebühr

                      Das wusste ich z. B. nicht.

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                        #12
                        Ich würde gerne noch zwei Ergänzungen zu diesem Thread machen, die im Prinzip das bestätigen, was ich weiter oben schon schrieb:

                        1.) Quelle: steuer:Blick von Buhl, 02/18

                        Kontoführungsgebühr: 16 Euro
                        Da Arbeitnehmer ein Girokonto für die Überweisung des Gehaltes benötigen, akzeptiert
                        der Fiskus pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühr im Jahr. Diese werden
                        als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen.
                        Einzige Voraussetzung: Für das Konto müssen tatsächlich Kontoführungsgebühren
                        angefallen sein. Bei Gratisgirokonten gibt es den Abzug also demnach nicht.
                        2.) Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., 12/19 (https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...s-ist-das.html)

                        Kein Anspruch auf die Nichtbeanstandungsgrenze
                        Was Sie unbedingt wissen und beachten müssen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet, dass Ihr Finanzbeamter Sie jederzeit um einen Nachweis über Ihre Ausgaben bitten kann und Ihnen Ausgaben, die Sie nicht belegen können, aus Ihrer Steuererklärung streicht. Es gibt keine Garantie, dass Ihnen die Kosten anerkannt werden.
                        Was ihr mit diesen Infos macht, ist euch überlassen.

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                          #13
                          Hallo,

                          das ist ja ganz was Neues.
                          Hast du jetzt 10 Monate recherchiert? Im Antiquariat?

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Ich wollte lediglich meine Behauptungen untermauern. Dafür ist es nie zu spät.

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                              #15
                              Gut, dass es inzwischen nur noch wenige Banken gibt, die kostenlose Girokonten anbieten. Damit steigt die Anzahl der ehrlichen Steuerzahler weiter an.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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