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Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

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    Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe im Mai bei einer Firma Y als Verkaufsleiter an, die fast 100 Fillialen hat.
    Um möglichst viele Betriebsstätten kennenzulernen, reiste ich zu 8 versch. Fillialen. Dort war ich zwischen 2 und 6 Wochen beschäftigt und war am Abend immer daheim, übernachtete nirgends, bis auf eine Ausnahme.
    Diese weiteste war 150km entfernt. Dort habe ich 2 Wochen (Heimfahrt übers Wochenende) übernachtet.

    Nun möchte ich Entfernungspauschale für diese 8 Fillialreisen in meiner Ekst Erklärung 2014 geltend machen.

    Sind die 8 versch. Fillialen "erste Tätigkeitsstätte", oder sind sie einzutragen unter "weiträumiges Tätigkeitsgebiet".

    Für die Firma X, für die ich bis zu meiner Kündigung Ende März 2014 tätig war, würde ich auch gern die Entfernungen geltend machen. Dort war ich an nur einem Ort eingesetzt, der 40km entfernt war.
    Diese Entfernung sollte unter "erste Tätigkeitsstrecke" eingetragen werden?

    Oder gilt das alles als eine "Auswärtstätigkeit" und ich kann die tätsächlichen Km ansetzen, da ich ja KEINE "erste (und auch einzige) Tätigkeitsstätte" habe, zu der ich von meiner Wohnung zuerst hinfahre und danach erst in die Filliale?

    Ich hoffe es ist alles verständlich beschrieben.

    Gruß, Marcus ...

    #2
    AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

    Bei der alten Stelle ist es einfach, da sehe ich keinen Grund, warum der Arbeitsplatz dort nicht erste Tätigkeitsstätte sein sollte.

    Ich weiß nicht, ob bei dem neuen Job eine erste Tätigkeitsstätte organisatorisch vorgesehen ist. Eine Rotation über Filialen fällt aber unter Auswärtstätigkeit, mit der Folge, dass die realen Fahrtkosten (30Ct je gefahrenem km bei Pkw bzw. Fahrkarten) sowie die EntfernungsVerpflegungspauschale abgesetzt werden können.

    EDIT: Sollte natürlich Verpflegungs- statt Entfernungspauschale heißen
    Zuletzt geändert von neysee; 14.01.2015, 14:37.

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      #3
      AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Bei der alten Stelle ist es einfach, da sehe ich keinen Grund, warum der Arbeitsplatz dort nicht erste Tätigkeitsstätte sein sollte.
      Genau so dachte ich auch, denn es war ja wirklich nur eine Tätigkeitsstelle, keine Fillialen oder Zweitbüro o.ä.


      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Ich weiß nicht, ob bei dem neuen Job eine erste Tätigkeitsstätte organisatorisch vorgesehen ist. Eine Rotation über Filialen fällt aber unter Auswärtstätigkeit, mit der Folge, dass die realen Fahrtkosten (30Ct je gefahrenem km bei Pkw bzw. Fahrkarten) sowie die Entfernungspauschale abgesetzt werden können.
      Mit erster Tätigkeitsstätte meinen Sie, eine Arbeitsstätte an der ich am ersten Tag gearbeitet habe? Oder die Arbeitsstätte, die im Arbeitsvertrag als "Arbeitsort" benannt wurde?

      Also in Zeile 49 "Nein" ankreuzen und im Feld darunter "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" das Ziel der Reise eintragen und daneben dann die Hin-und Rückfahrt-Km x 0,30€ eintragen?
      Zuletzt geändert von vincent01; 14.01.2015, 13:53.

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        #4
        AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

        Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte findet sich hier: § 9 Absatz 4 EStG
        und nähere Erläuterungen hier: BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl I 2013, 1279 sowie BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412

        Alles weitere ist eine Sachverhaltsfrage, welche mit dem Finanzamt bzw. einem Steuerberater geklärt werden sollte.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

          Okay, die erste Tätigkeitsstätte ist im Arbeitsvertrag benannt worden. Das ist die weiteste von allen. Den Arbeitsvertrag habe ich aber nicht mehr, da ich dort vor über 3 Monaten gekündigt habe.

          Die anderen 7 sind also "Auswärtstätigkeit", richtig?
          Wo trage ich dann die Adressen der einzelnen Fillialen ein? Und die Entfernung x 0,30€ lassen nur ganze Zahlen zu - heißt also kaufmännsich auf- oder abrunden?

          Oder soll ich alle 7 Fillialen zu EINER Auswärtstätigkeit zusammenfassen und keine Zieladressen angeben?
          Ich versteh das Ausfüllen der "Auswärtstätigkeit" nicht so ganz ...

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            #6
            AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

            Hallo,

            >>>Wo trage ich dann die Adressen der einzelnen Fillialen ein?

            Entweder ist jede einzelne Filiale eine Dienstreise (man kann mehrere hinzufügen), oder du erstellst eine Liste auf gesondertem Blatt und trägst die Summe als eine Dienstreise ein.


            >>>Und die Entfernung x 0,30€ lassen nur ganze Zahlen zu - heißt also kaufmännsich auf- oder abrunden?

            Aufrunden, nicht kaufmännisch, sondern immer zu eigenen Gunsten (auch bei 1 Cent drüber), das ist ausdrücklich erlaubt.
            Ich hab' aber immer Bauschmerzen bei zu kleinlicher Differenzierung und dann Aufrunden (etwa jeden Tag als einzelne Dienstreise, oder jede Büroklammer separat;-), imho sollte man möglichst zusammenfassen und erst am Ende Runden.


            >>>Oder soll ich alle 7 Fillialen zu EINER Auswärtstätigkeit zusammenfassen und keine Zieladressen angeben?

            Genau das meinte ich oben.

            Und bei Dienstreisen zählt natürlich - im Gegensatz zur Entfernungspauschale - die doppelte Entfernung (wirklich gefahrene Strecke, hin und zurück). Dafür geht aber auch nur der eigene PKW, also keine Mitfahrgelegenheit, Fahrrad etc. (Fahrrad geht auch, aber nicht 30 Cent).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

              Zum Thema Runden :

              Bei Dienstreisen : siehe Beitrag von Stefan.
              Bei Entfernungspauschale : laut Gesetz ist nur der volle Entfernungskilometer abzugsfähig. Daher hier abrunden auf volle Kilometer.
              Mfg

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                #8
                AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Entweder ist jede einzelne Filiale eine Dienstreise (man kann mehrere hinzufügen), oder du erstellst eine Liste auf gesondertem Blatt und trägst die Summe als eine Dienstreise ein.
                Ich hab jede einzelne als eine Dienstreise angegeben.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>Oder soll ich alle 7 Fillialen zu EINER Auswärtstätigkeit zusammenfassen und keine Zieladressen angeben?

                Genau das meinte ich oben.
                Ich habe jede einzelne mit Adresse, Arbeitszeit von : bis, Wegstrecke Hin- und zurück und Tage die ich dort tätig war in Zeile 49 eingetragen.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Und bei Dienstreisen zählt natürlich - im Gegensatz zur Entfernungspauschale - die doppelte Entfernung (wirklich gefahrene Strecke, hin und zurück). Dafür geht aber auch nur der eigene PKW, also keine Mitfahrgelegenheit, Fahrrad etc. (Fahrrad geht auch, aber nicht 30 Cent).
                Also nur kurz zum Verständniss: ein Weg Hin- und zurück beträgt 90km, ich bin mehr als 8 Stunden von daheim weg (keine Übernachtung!) und das über einen Zeitraum von 18 Tagen -> 90 x 0,30 x 18 = 486,-€ ? und das mach ich dann so für die anderen Fillialen genauso?

                Ich hab die "Mehraufwendungen für Verpflegung" auch gleich mit angeben ... jeder Tag über 8 Stunden von daheim weg entspricht 6,-€?


                Muss ich das jeweils noch gesondert nachweisen? Ich habe keine Dienstpläne mehr und den Arbeitsvertrag habe ich auch nicht mehr, da ich gekündigt habe vor 3 Monaten ....

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                  #9
                  AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

                  Hallo,

                  >>>Bei Entfernungspauschale : laut Gesetz ist nur der volle Entfernungskilometer abzugsfähig. Daher hier abrunden auf volle Kilometer.

                  Ja, richtig, danke für die Ergänzung.


                  >>>Also nur kurz zum Verständniss: ein Weg Hin- und zurück beträgt 90km,

                  Entfernung beträgt also 45 km, ja? Dann ist deine Rechnung korrekt.


                  >>>Ich hab die "Mehraufwendungen für Verpflegung" auch gleich mit angeben ... jeder Tag über 8 Stunden von daheim weg entspricht 6,-€?

                  Ja, aber nur für die 7 Dienstreisen, bei der 8. gibt es keine Verpflegungspauschale (und auch nur die Entfernungspauschale).


                  >>>Muss ich das jeweils noch gesondert nachweisen?

                  Es muss glaubwürdig sein (also nicht plötzlich ein Sonntag, obwohl die Filiale da immer zu ist etc.). Schätzungen der Strecken sind aber OK, wobei das Finanzamt auch ganz gut schätzen kann (sprich: zu viele Kilometer fallen auf).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

                    Hallo,

                    ab 1.1.2014 beträgt der Verpflegungsmehraufwand 12 € ab 8 Std

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

                      Guten Abend,
                      ich bin jetzt etwas irritiert hinsichtlich des Arbeitsvertrages und Rückgabe wg. Kündigung?
                      Kein Zeugnis etc.?
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                        #12
                        AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Entfernung beträgt also 45 km, ja? Dann ist deine Rechnung korrekt.
                        Ja, es sind genau 45km.

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Ja, aber nur für die 7 Dienstreisen, bei der 8. gibt es keine Verpflegungspauschale (und auch nur die Entfernungspauschale).
                        Es sind insgesamt 7 Dienstreisen gewesen. Eine 8te gibt es nicht. Und da sie eh nur für 3 Monate absetzbar sind (obwohl es bestimmt Steuerzahler gibt, die das ganze Jahr mehr als 8 Stunden von Zuhause weg sind) passt das auch.

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Es muss glaubwürdig sein (also nicht plötzlich ein Sonntag, obwohl die Filiale da immer zu ist etc.). Schätzungen der Strecken sind aber OK, wobei das Finanzamt auch ganz gut schätzen kann (sprich: zu viele Kilometer fallen auf).
                        Das dachte ich mir. Ich will ja nicht mehr als mir zusteht, denn das kommt eh alles irgendwann raus ... und dann geht selbst der größte Wurscht´l-König in´n Bau ;-)

                        Noch etwas: ich habe für 3 Monate vom Arbeitgeber (ein mickriges) Fahrgeld bekommen (von 0,20€/km), das habe ich bei Zeile 49 "vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" eingetragen - dadurch ändert sich doch jetzt an der Berechnung nichts? Das der Rückerstattungsbetrag ein wenig geringer wird, ist klar ...

                        Zum Schluss: der zu erwartende Rückerstattungsbetrag steht bei "Berechnung der zu zahlenden Steuer" (dem Taschenrechner) in der PDF Datei in der Tabelle unter "verbleibende Beträge" und "Insgesamt" und ist mit einem "Minus"-Zeichen versehen - d.h. Rückerstattung?

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                        Guten Abend,
                        ich bin jetzt etwas irritiert hinsichtlich des Arbeitsvertrages und Rückgabe wg. Kündigung?
                        Kein Zeugnis etc.?
                        Welche Rückgabe?

                        Die Berechnung bezieht sich auf den Zeitraum 15.05. bis 26.09. ... gekündigt habe ich zum 15.10.

                        Zeungiss habe ich natürlich bekommen ....

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

                          Hallo,

                          >>>Noch etwas: ich habe für 3 Monate vom Arbeitgeber (ein mickriges) Fahrgeld bekommen (von 0,20€/km), das habe ich bei Zeile 49 "vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" eingetragen - dadurch ändert sich doch jetzt an der Berechnung nichts? Das der Rückerstattungsbetrag ein wenig geringer wird, ist klar ...

                          Nein, an deiner Kostenaufstellung ändert sich nichts, du gibst immer noch alles an. Unterm Strich hast du natürlich weniger Werbungskosten (bzw. mehr Lohn), aber das wusstest du ja schon (letzter Satz im Zitat).


                          >>>Zum Schluss: der zu erwartende Rückerstattungsbetrag steht bei "Berechnung der zu zahlenden Steuer" (dem Taschenrechner) in der PDF Datei in der Tabelle unter "verbleibende Beträge" und "Insgesamt" und ist mit einem "Minus"-Zeichen versehen - d.h. Rückerstattung?

                          Ja, Minus bedeutet Erstattung.


                          >>>ab 1.1.2014 beträgt der Verpflegungsmehraufwand 12 € ab 8 Std

                          Echt? Da wird nicht ein wenig erhöht, sondern gleich verdoppelt? Sachen gibst ...

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo


                            >>>ab 1.1.2014 beträgt der Verpflegungsmehraufwand 12 € ab 8 Std

                            Echt? Da wird nicht ein wenig erhöht, sondern gleich verdoppelt? Sachen gibst ...

                            Stefan
                            Tja Stefan,

                            ich habs auch nicht geglaubt, aber für 2014:
                            Zeile 52 > 8 Stunden
                            Zeile 54 > 24 Stunden

                            >12 gibt es nicht mehr


                            Alle Jahre vorher musste bei Datenübernahme jede Auswärtstätigkeit übernommen oder ignoriert werden. Heute gibt es sowas scheinbar nicht, alles ist leer.
                            Zuletzt geändert von stiller; 14.01.2015, 20:36. Grund: > 12
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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