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Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

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    #16
    AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dass es um eine komprimierte Erklärung geht, hatte ich aber bereits im 3. Beitrag geschrieben:
    Hallo,

    ja hat sogar selbst schon im ersten Beitrag von einer komprimierten Erklärung geschrieben.
    Klären muss das mo7 selbst und ein Finanzgerichtsurteil ist immer nur eine Einzelfallentscheidung.
    Da kann man für den eigenen Fall nicht unbedingt darauf pochen.

    Tschüß

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      #17
      AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ja hat sogar selbst schon im ersten Beitrag von einer komprimierten Erklärung geschrieben.
      Klären muss das mo7 selbst und ein Finanzgerichtsurteil ist immer nur eine Einzelfallentscheidung.
      Da kann man für den eigenen Fall nicht unbedingt darauf pochen.

      Tschüß
      Hi,
      klar so eine Entscheidung vom FG ist immer eine Einzelfall Sache, aber damit lässt sich besser argumentieren. Das sollte auch nur ein Ansatz sein für einen weiteren Versuch.

      Grüße Chris11

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        #18
        AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

        Zitat von Chris11 Beitrag anzeigen
        Hi,
        klar so eine Entscheidung vom FG ist immer eine Einzelfall Sache, aber damit lässt sich besser argumentieren. Das sollte auch nur ein Ansatz sein für einen weiteren Versuch.

        Grüße Chris11
        Hallo allerseits,

        danke Euch für die Infos. In der Tat hab ich jetzt einiges an Ansätze. Wie der Zufall wie hab ich kürzlich jemand kennengelernt, der früher bei der FA beschäftigt war.
        Hab über meinen Fall berichtet. Er hat sich nur köstlich amüsiert, meinte nur, wenn man wüsste was beim Amt alles täglich verschütt geht und dies sei kein Einzelfall.
        Er hat mir etwas zusammengeschrieben. Es ist aufjedenfall beamten deutsch ich hoffe das dies jetzt ausreicht.

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          #19
          AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

          Zitat von mo7 Beitrag anzeigen
          ....... Wie der Zufall wie hab ich kürzlich jemand kennengelernt, der früher bei der FA beschäftigt war.
          Hab über meinen Fall berichtet. Er hat sich nur köstlich amüsiert, meinte nur, wenn man wüsste was beim Amt alles täglich verschütt geht und dies sei kein Einzelfall.
          ...........
          Hallo,

          na so ein Zufall -> wenn am Stammtisch genug Bier verschüttet wurde, gibt es dann solche Geschichten.

          Tschüß

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            #20
            AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

            Hallo,
            dann habe ich ja bisher immer Glück gehabt.
            Zum Glück haben wohl nicht alle Finanzämter eine Markierung des Posteingangs.
            Einmal war eigentlich die Frist verstrichen, da ich mein Schreiben erst am Morgen eingeworfen haben.
            Fristende war Mitternacht.
            VG Xaver

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              #21
              AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

              Hallo XaverWdg,

              ich kenne es nur so, dass Finanzämter die nur normale Briefkästen haben, alles was in der ersten Leerung früh um 6:00 oder 7:00 Uhr entnommen, den Stempel vom Vortag bekommt.

              Tschüß

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                #22
                AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                Zitat von mo7 Beitrag anzeigen
                Er hat mir etwas zusammengeschrieben. Es ist aufjedenfall beamten deutsch ich hoffe das dies jetzt ausreicht.
                Versuch macht klug. Das FG finde ich allerdings nicht wirklich einschlägig. Dort geht es darum, dass das FG die übermittelte, nicht signierte Übermittlung der ESt-Erklärung als konkludent gestellten (formfreien) Antrag auf Änderung ansieht (*). Die ESt-Erklärung selbst ist allerdings formgebunden, und wenn da der unterschriebene Ausdruck bei nicht signierter Übermittlung verfristet eingeht, ist Ende Gelände.

                Es führt also mE kein Weg daran vorbei, den Nachweis zu führen, dass im am 31.12. eingeworfenen Brief schon die unterschriebene komprimierte Erklärung enthalten war.

                (*) Wobei ich selbst diese Entscheidung zweifelhaft finde, da ich immer davon ausging, dass der Inhalt der Erklärung bei nicht per Zertifikat übermittelten Erklärungen nur über die Telenummer auf dem (im FG-Fall verfristet eigegangenen) Ausdruck überhaupt abrufbar ist, und formfrei gut und schön, der Inhalt müsste mE schon sichtbar sein, bevor man vom Eingang einer Willenserklärung sprechen kann.

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                  #23
                  AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo XaverWdg,

                  ich kenne es nur so, dass Finanzämter die nur normale Briefkästen haben, alles was in der ersten Leerung früh um 6:00 oder 7:00 Uhr entnommen, den Stempel vom Vortag bekommt.

                  Tschüß
                  Hallo Holzgoe,

                  das stimmt.
                  Wenn man an einem Feiertag bzw. Sa/So (bis zum nächsten Werktag 6 Uhr) etwas einwirft, bekommt es den Eingangsstempel vom letzten Werktag.

                  Kurz zu meinem Fall:
                  - Mitte Januar wollte das Finanzamt den Hauptvordruck (komprimierte Steuerklärung aus Elster), da angeblich Belege da waren aber der Hauptvordruck nicht.
                  Ich habe noch einen Zweitausfertigung gehabt, den ich mit einem blauen Kugelschreiber Unterschrieben hatte und beim Finanzamt eingereicht habe.


                  Der Knackpunkt an dem sich das Finanzamt festhält:
                  - Das Finanzamt ist der Auffassung, das es sich bei dem nachgereichten Dokument (komprimierte Steuerklärung aus Elster) um das Original Dokument, nicht um eine Kopie handle und dies sei
                  der Bewies für das FA, das dieser Dokument am 31.12.2017 nicht mit den anderen Belegen eingereicht worden sei, deswegen Ablehnung.

                  Genau an dieser Stelle muss man sehr sehr aufpassen. Das Finanzamt versucht hier einen auf Glatteis zu führen und stellt bewusst hier eine Stolperfalle auf.
                  In diesem Fall darf man NIE sagen bzw. in Widerspruch reinschreiben, das es sich um eine Kopie handelt sondern sehr wichtig....es handel sich hier um eine ZWEITAUSFERTIGUNG für meine
                  Unterlagen....

                  Wenn es sich um eine Kopie handelt, dann kann man natürlich Kopie reinschreiben.

                  Den Zwischen Kopie und Zweitausfertigung gibt es unterschiede:

                  Kopie = 1:1 eine Kopie des Originals inkl. Unterschrift
                  Zweitausfertigung = ein weiterer Ausdruck (2. Ausführung eines Dokumentes) mit jeweils Originalunterschrift.

                  Ich weiss jetzt, alles was ich dem Finanzamt einreiche immer 1:1 Kopien und bei Anforderung nur s/w Kopien einreichen und dazuschreiben, das es sich um Kopien handelt.

                  Zukünftige will ich das ganze über die authentifizierte Elster machen.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Versuch macht klug. Das FG finde ich allerdings nicht wirklich einschlägig. Dort geht es darum, dass das FG die übermittelte, nicht signierte Übermittlung der ESt-Erklärung als konkludent gestellten (formfreien) Antrag auf Änderung ansieht (*). Die ESt-Erklärung selbst ist allerdings formgebunden, und wenn da der unterschriebene Ausdruck bei nicht signierter Übermittlung verfristet eingeht, ist Ende Gelände.

                  Es führt also mE kein Weg daran vorbei, den Nachweis zu führen, dass im am 31.12. eingeworfenen Brief schon die unterschriebene komprimierte Erklärung enthalten war.

                  (*) Wobei ich selbst diese Entscheidung zweifelhaft finde, da ich immer davon ausging, dass der Inhalt der Erklärung bei nicht per Zertifikat übermittelten Erklärungen nur über die Telenummer auf dem (im FG-Fall verfristet eigegangenen) Ausdruck überhaupt abrufbar ist, und formfrei gut und schön, der Inhalt müsste mE schon sichtbar sein, bevor man vom Eingang einer Willenserklärung sprechen kann.

                  Hallo Multi,

                  obwohl ich einen Zeugen habe, der den Inhalt genau bezeugen kann, stellt sich das Finanzamt quer.
                  Ich denke, das max. an Nachweis hab ich bereits ausgeschöpft.

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                    #24
                    AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                    Zitat von mo7 Beitrag anzeigen
                    - Mitte Januar wollte das Finanzamt den Hauptvordruck (komprimierte Steuerklärung aus Elster), da angeblich Belege da waren aber der Hauptvordruck nicht.
                    Ich habe noch einen Zweitausfertigung gehabt, den ich mit einem blauen Kugelschreiber Unterschrieben hatte und beim Finanzamt eingereicht habe.
                    Was denn nun, den Hauptvordruck oder die komprimierte Erklärung? Das ist nicht das gleiche und hat in diesem Thread schon für Verwirrung gesorgt, und gegenüber dem FA wäre es sicher nicht geschickt, zu sagen, man habe den Hauptvordruck fristgerecht eingereicht, wenn man in Wirklichkeit die komprimierte Erklärung meint.

                    Zitat von mo7 Beitrag anzeigen
                    Der Knackpunkt an dem sich das Finanzamt festhält:
                    - Das Finanzamt ist der Auffassung, das es sich bei dem nachgereichten Dokument (komprimierte Steuerklärung aus Elster) um das Original Dokument, nicht um eine Kopie handle und dies sei
                    der Bewies für das FA, das dieser Dokument am 31.12.2017 nicht mit den anderen Belegen eingereicht worden sei, deswegen Ablehnung.
                    Es ist egal, ob das FA Mitte Januar eine Kopie oder eine Zweitschrift gekriegt hat. Und soweit sich das FA auf den Standpunkt stellt, dass der Eingang des handschriftlich unterzeichneten Exemplars beweise, dass die komprimierte Erklärung im Dezember gefehlt habe, da sie davon ausgehen, dass man die komprimierte Erklärung für eine Übermittlung nur exakt einmal ausdrücken könne, ist das natürlich falsch, da man etwa 10 Jahren den Druckdialog für die komprimierte Erklärung sooft aufrufen kann, wie man will. Nur davor wurde der Druckdialog einmalig nach Übermittlung angestoßen und danach nie wieder, ohne die Daten neu zu übermitteln (und selbst da konnte man entweder mehrere Exemplare drucken oder in einen virtuellen PDF-Drucker "drucken").

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                      #25
                      AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                      beantrage doch Akteneinsicht um zu sehen, ob deine komprimierte Erklärung vom Dezember vorliegt oder nicht.

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                        #26
                        AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                        Kann er natürlich machen, aber was soll das bringen ? Der Bearbeiter hat sicherlich nicht gelogen, wenn er behauptet, dass in der Akte nicht sei. Das Problem ist, dass -wenn wir mo7 Glauben schenken- die Erklärung vom Finanzamtsbriefkasten nicht in die Hände des Bearbeiters oder die Akte gefunden hat. Das Teil wird dann irgendwo auf irgendeinem Stapel sein, ggf. beim Freischalten übersehen worden sein etc. und wohl IRGENDWANN wieder auftauchen, auch wenn sich der Bearbeiter das nicht vorstellen kann. Der BEARBEITER ist mit ziemlicher Sicherheit unschuldig, das hilft aber nicht weiter.

                        Wenn Du es mit einem kostenriskanten Klageverfahren nicht so eilig hast, würde ich vorschlagen dem Bearbeiter vorzuschlagen den Fall einfach eine gewisse Zeit (halbes Jahr ?) auf Wiedervorlage zu nehmen in der Hoffnung, dass das Teil zwischenzeitlich auftaucht und der Fall ohne Einspruchsentscheidung über die Bühne gehen kann.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                          mich würde nur sehr wundern, wenn die Belege da sind und die komprimierte Erklärung nicht.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                            mich würde nur sehr wundern, wenn die Belege da sind und die komprimierte Erklärung nicht.
                            Ich weiß zwar nicht, wie die Arbeitsabläufe konkret organisiert sind, aber wenn zum Beispiel Belege zentral eingescannt werden, was mit der Erklärung selbst ja wegen der elektronischen Übermittlung nicht gemacht werden muss,

                            könnte ja doch sein, dass Belege und Erklärung innerhalb des Finanzamts getrennte Wege gehen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                              Zitat von multi Beitrag anzeigen
                              Was denn nun, den Hauptvordruck oder die komprimierte Erklärung? Das ist nicht das gleiche und hat in diesem Thread schon für Verwirrung gesorgt, und gegenüber dem FA wäre es sicher nicht geschickt, zu sagen, man habe den Hauptvordruck fristgerecht eingereicht, wenn man in Wirklichkeit die komprimierte Erklärung meint.



                              Es ist egal, ob das FA Mitte Januar eine Kopie oder eine Zweitschrift gekriegt hat. Und soweit sich das FA auf den Standpunkt stellt, dass der Eingang des handschriftlich unterzeichneten Exemplars beweise, dass die komprimierte Erklärung im Dezember gefehlt habe, da sie davon ausgehen, dass man die komprimierte Erklärung für eine Übermittlung nur exakt einmal ausdrücken könne, ist das natürlich falsch, da man etwa 10 Jahren den Druckdialog für die komprimierte Erklärung sooft aufrufen kann, wie man will. Nur davor wurde der Druckdialog einmalig nach Übermittlung angestoßen und danach nie wieder, ohne die Daten neu zu übermitteln (und selbst da konnte man entweder mehrere Exemplare drucken oder in einen virtuellen PDF-Drucker "drucken").

                              Es handelt sich in diesem Fall immer um die komprimierte Erklärung, ich meine das man mit Elster auch nichts anderes erstellen bzw. ausdrucken kann.
                              Es stimmt drucken kann man so oft man will, da ist die Sachbearbeiterin leider noch auf dem alten stand.

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich weiß zwar nicht, wie die Arbeitsabläufe konkret organisiert sind, aber wenn zum Beispiel Belege zentral eingescannt werden, was mit der Erklärung selbst ja wegen der elektronischen Übermittlung nicht gemacht werden muss,

                              könnte ja doch sein, dass Belege und Erklärung innerhalb des Finanzamts getrennte Wege gehen.

                              Also heute war ich mit dem Widerspruchsschreiben (Begründung) beim Finanzamt mit Zeugen und hab es persönlich abgegeben gleich mit Eingangstempel versehen lassen.

                              Als ich dort war waren zwei Personen die heftig neben der Infotheke mit einer Mitarbeiter FA laut diskutiert haben.
                              Ich hab nur rausgehört wie einer sagte, wie es sein kann das beim FA Dokumente verschwinden?

                              Der Mitarbeiter ist mal verschwunden und ich hab mich mit den zwei Unterhalten. die halten ähnlichen Fall wie meins, auch am 31.12.2017 die komprimierte Steuerklärung mit belegen ins Briefkaste v. FA eingeschmiessen und jetzt fehlt bei beiden die komprimierte Steuerklärung auch dann im Januar angefordert und danach abgelehnt.

                              Haben sofort unsere nummern ausgetauscht.

                              Nach Kurzer Zeit kam ein anderer MA v. FA, der meinte, ja es ist hier etwas seitens FA schiefgelaufen. Sie hatten Azubis die den ganz Post im Neujahr sortieren und entsprechend erfassen sollten und da denkt er, ist was schiefgelofen. Sie mussten Azubis einsetzen, da es einen hohen Krankenstand wg. Grippe gab.

                              Er sei der Abteilungsleiter und kümmere sich jetzt persönlich um die Klärung. Im Zweifelsfall soll es Zugunsten des Kunden entschieden werden.

                              Wir würden demnächst Nachricht bekommen.

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                                #30
                                AW: Ablehnung Steuererklärung trotz eingehaltene Abgabefrist/ FA stellt sich quer

                                Hallo allerseits,

                                mittlerweile hat sich in meinem Fall was getan.
                                Das Finanzamt hat nach meiner Widerspruchsbegründung die Steuererklärung als fristgerecht abgegeben anerkannt und ich hab meine Erstattung bereits bekommen.

                                Wichtig ist das im Widerspruchs schreiben drin steht, das es sich um ein ZWEITSCHRIFT (FA hatte die erste Seite vom komprimierten Steuererklärung 01/2018 angefordert) für die eigenen Unterlagen ausgedruckt hatte, falls es sich nicht um eine 1 zu 1 Kopie vom abgegebenen Erklärung handelt.


                                Dann das ihr fristgerecht die komprimierte Erklärung mit Unterschrift samt Belegen unter Zeugen am xxxx gegen xxxx Uhr in den Briefkasten von FA xxxx eingeworfen habt und das dieser Zeuge den Inhalt des Kuverts kennt bzw. bezeugen kann.

                                Wichtiger Satz:

                                Falls sie meinem Begehren wieder nicht nachkommen, beantrage ich hiermit hilfsweise gem. § 110 des Abgabeordnung "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"
                                Ich bitte Sie hiermit nochmals um antragsgemäße Veranlagung der Einkommensteuerklärung xxxx (Jahr) und verbleibe
                                mit freundlichen Grüßen

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