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Kleingewerbe Anlage S?

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    Kleingewerbe Anlage S?

    Hallo,

    ich führe als Student ein Kleingewerbe und habe bereits meine Einkommenssteuererklärung erstellt.
    Nun fehlt mir aber noch die Anlage S, die ich leider nicht finden kann.
    Es ist nur die Anlage SE und ER vorhanden die ich nicht benötige.
    Kann mir da jemand helfen??

    Vielen Dank
    Sachee

    #2
    AW: Kleingewerbe Anlage S?

    Hallo,

    Zitat: Es ist nur die Anlage SE und ER vorhanden die ich nicht benötige.

    Du bist in ElsterFormular unterwegs? Da gibt es KEINE Anlagen ER und SE

    bei einem Kleingewerbe ist Anlage G zutreffend

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kleingewerbe Anlage S?

      Die Anlagen SE und ER gehören zur Einnahmenüberschussrechnung. Anlage S ist ein Bestandteil der Einkommensteuererklärung.

      Kommentar


        #4
        AW: Kleingewerbe Anlage S?

        Die Anlage S verwenden allerdings nur Freiberufler, Gewerbetreibende erklären ihren Gewinn in der Anlage G.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kleingewerbe Anlage S?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Anlage S verwenden allerdings nur Freiberufler, Gewerbetreibende erklären ihren Gewinn in der Anlage G.
          ..und ihren Gewinn ermitteln beide, wie?
          Mittels EÜR, formlos oder mit Formular.

          Ich soll ja schon meine Klappe halten (bzw. still sein), aber

          Dass Einkommensteuer und EÜR 2 verschiedene Seiten sind, ist Dir doch klar, oder?
          Du hast doch sonst überall passend oder nicht passend Ergänzungen parat.
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von stiller; 28.06.2016, 22:51. Grund: Anhang
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Kleingewerbe Anlage S?

            Es ist nur die Anlage SE und ER vorhanden die ich nicht benötige.
            Demnach hat er die EÜR mit amtlichen Formular schon hinter sich und sucht nur noch das Formular, um das Ergebnis einzutragen.
            So lese ich das.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kleingewerbe Anlage S?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Demnach hat er die EÜR mit amtlichen Formular schon hinter sich und sucht nur noch das Formular, um das Ergebnis einzutragen.
              So lese ich das.
              L.E.Fant hat 20:30 treffend vor Dir geantwortet.
              ..und ich bin wieder still..
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Kleingewerbe Anlage S?

                Also hab nochmal geguckt, ich bin Kleinunternehmer nach "Nach §19 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit".
                Einkommensteuererklärung habe ich ausgefüllt, mit EÜR.
                Benötige ich jetzt noch die Anlage G oder Anlage S?

                Vielen Dank

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kleingewerbe Anlage S?

                  Zitat von Sachee Beitrag anzeigen
                  Also hab nochmal geguckt, ich bin Kleinunternehmer nach "Nach §19 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit".
                  Einkommensteuererklärung habe ich ausgefüllt, mit EÜR.
                  Benötige ich jetzt noch die Anlage G oder Anlage S?

                  Vielen Dank
                  Es wurde doch schon 3 mal geschrieben :
                  Anlage G!
                  G wie GEWERBE.
                  Mfg

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