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    Miteigentum

    Wir sind eine Eigentümer Gemeinschaft mit 6 Parteien davon 5 natürliche Personen und 1 GmbH. Welches Eigentumsverhältnis gilt hier?
    Vielen Dank für alle Antworten, Chatbot weiß dazu nichts, messer23

    #2
    Wir sind eine Eigentümer Gemeinschaft mit 6 Parteien davon 5 natürliche Personen und 1 GmbH
    Um was geht es denn ? Grundsteuer ? Wohnungseigentum ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es geht um die Grundsteuer.
      Im GrundsteuerFormular für Niedersachsen habe ich bei Eigentumsverhältnis zur Auswahl zeile9 'andere Grundstücksgemeinschaft' und zeile6 'Bruchteilsgemeinschaft'; die anderen Alternativen kommen nach meiner Schätzung nicht infrage, messer23
      Quelle:
      https://lstn.niedersachsen.de/download/184967
      Klick-Anleitung zum Ausfüllen einer Grundsteuererklärung page 20 von 57

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        #4
        Die Frage, ob es um Wohnungseigentum geht (auch Teileigentum ist gemeint), hast du noch nicht beantwortet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24

          Jede von den 6 Parteien der WEG von Erbbauberechtigten besitzt eine von den 6 Wohnungen im Haus auf dem Grund, für den wir die Grundsteuererklärung abgeben sollen. Meines Wissens gibt es keine Wohnung mit mehreren Eigentümern. Die Eigentumsverhältnisse stehen derzeit nicht zur Disposition. Die Anteile der einzelnen Wohnungen an der Gesamtfläche werden mit Brüchen angegeben z.B. 153 von 1000.

          Es geht um die Grundsteuer.
          Im GrundsteuerFormular für Niedersachsen habe ich bei Eigentumsverhältnis zur Auswahl zeile9 'andere Grundstücksgemeinschaft' und zeile6 'Bruchteilsgemeinschaft'; die anderen Alternativen kommen nach meiner Schätzung nicht infrage.
          Quelle:
          https://lstn.niedersachsen.de/download/184967
          Klick-Anleitung zum Ausfüllen einer Grundsteuererklärung page 20 von 57

          Angenehmen Abend,
          messer23

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            #6
            Das ist eindeutig Wohnungseigentum. Jeder muss für seine Wohnung eine eigene Erklärung abgeben.

            Das ist im Sinne der Bewertung für die Grundsteuer keine Grundstücksgemeinschaft und auch keine Bruchteilsgemeinschaft.

            Bei den einzelnen Wohnungen seid ihr Alleineigentümer oder auch Ehegatten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ist halt in diesem Fall wegen der Erbpacht etwas aufwendiger.

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                #8
                Charlie24 schrieb am 05.01.23 18:20:
                "Das ist eindeutig Wohnungseigentum. Jeder muss für seine Wohnung eine eigene Erklärung abgeben."

                Guten Morgen Charlie24,
                daran habe ich nicht gezweifelt, nachdem ich vom Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten habe.

                Wir sind aber auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEGesetz. Ich soll die Miteigentümer angeben. Dazu soll ich angeben, ob das
                natürliche oder juristische Personen sind. Bei uns ist es eine Mischung.
                Was gebe ich dabei an?

                Wir sind eine Gemeinschaft von Erbbauberechtigten.
                Wo gebe ich das an?

                Land Niedersachsen.
                Ich habe einen Entwurf der Erklärung in Elster angelegt. Persönliche Angaben und Flurstücksdaten sowie Wohnungsanteil 138/1000 sind eingetragen.
                Zu den beiden Fragen habe ich nichts gefunden.

                Viele Grüße
                messer24

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                  #9
                  Zitat von messer23 Beitrag anzeigen
                  Wir sind aber auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEGesetz. Ich soll die Miteigentümer angeben. Dazu soll ich angeben, ob das
                  natürliche oder juristische Personen sind. Bei uns ist es eine Mischung.
                  Was gebe ich dabei an?
                  Du willst es nicht verstehen. Es wird die Wohnung als wirtschaftliche Einheit erklärt, und es werden die Eigentumsverhältnisse dieser Wohnung erfragt. Wem die anderen 5, 17, 75 oder 237 Wohnungen in der Wohnanlage gehören ist egal.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von messer23 Beitrag anzeigen
                    Ich soll die Miteigentümer angeben. Dazu soll ich angeben, ob das natürliche oder juristische Personen sind. Bei uns ist es eine Mischung.
                    Wo steht geschrieben, dass du alle Miteigentümer angeben sollst? Oder wer hat dir das gesagt?

                    Jede Wohnung hat i.d.R. nur einen Eigentümer und auch nur der muss eine Erklärung abgeben.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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