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    Presserversorgung

    schönen guten tag, kann ich die Beiträge der Presseversorgung in die Einkommensteuererklärung eintragen? und in welche Zeile kann ich dies geltend machen?

    vielen dank

    #2
    Falls es um Zeitungen/Zeitschriften geht: Ist der Kauf beruflich bedingt, sind es Werbungkosten (Fachliteratur==>Anlage N). Aus privaten Gründen gekaufte Zeitxxxx sind nicht absetzbar, weil Kosten der privaten Lebensführung. Ich kann mein Frühstücksbrötchen auch nicht absetzen
    Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
    - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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      #3
      Hummel, hummel Sandro,
      wenn ich es richtig sehe sind Beiträge an das Versorgungswerk der Presse </font>
      1. Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
        ==&gt; Hauptvordruck Seite 3 Zeile 62

        oder</font>
      2. Beiträge zu Kapitallebensversicherungen
        ==&gt; Hauptvordruck Seite 3 Zeile 71

        oder</font>
      3. eine Kombination aus Beidem. Die Verteilung geht dann aus Ihrem Beitragsbescheid hervor.</font>
      Die Antwort ist leider nicht eineindeutig, da die Fragstellung nicht klar formuliert war. An dieser Stelle sei mir deshalb der Spruch erlaubt
      "Fakten, Fakten, Fakten und an die Leser denken." (Helmut Markwort)
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Presserversorgung

        Hallo Zusammen,

        weiß jemand im Forum, in welcher Zeile des Formulars Vorsorgeaufwand das Presseversorgungswerk bei der Steuererklärung 2009 eingetragen wird?

        Kommentar


          #5
          AW: Presserversorgung

          Upps, I do it again.
          Wenn ich es richtig sehe sind Beiträge an das Versorgungswerk der Presse
          1. Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
            ==> Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1 Zeilen 4 bis 5

            oder
          2. Beiträge zu Kapitallebensversicherungen
            ==> Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1 Zeilen 18 bis 20

            oder
          3. eine Kombination aus Beidem. Die Verteilung geht dann aus Ihrem Beitragsbescheid hervor.
          Auch diese Antwort ist leider nicht eineindeutig, da die Fragstellung nicht klar formuliert war. An dieser Stelle sei mir ein weiteres Mal der Spruch erlaubt
          "Fakten, Fakten, Fakten und an die Leser denken." (Helmut Markwort)
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Presserversorgung

            Hallo DC1961,

            vielen Dank für Ihre Antwort.

            Ich werde versuchen, einige Fakten aufzuführen. Vielleicht lässt sich dann das Feld eingrenzen.

            Versicherungsbeginn ist der 1.1.2008.
            Leistungen:
            Garantierente mit Auszahlungsoption Kapital
            Hinterbliebenenvorsorge
            Berufsunfähigkeitsvorsorge

            Die Beiträge werden aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen entrichtet.

            Steuerlicher Hinweis bei der Police:
            Rente
            - mit dem Ertragsanteil zu versteuern gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG
            Kapital
            - Nach dem Halbeinkünfteverfahren auf Differenz aus gezahltem Kapital - Beiträge

            Helfen Ihnen diese Fakten, um das Feld näher einzugrenzen?

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              #7
              AW: Presserversorgung

              Hmm, ich bitte um Berichtigung, wenn ich falsch liege:
              Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um eine nach dem 01.01.2005 abgeschlossene und erstmals besparte Kapitallebensversicherung
              ==> gar nicht.
              Ein evtl. ausgewiesener Teilbetrag für die *eigenständige* BU kann in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1 Zeile 17 eingetragen werden, wenn nicht eigenständig, dann aber auch nicht
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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                #8
                pensionskasse rundfunk

                hallo zusammen,

                seit letztem jahr (2014) bin ich mitglied bei der pensionskasse rundfunk. und nun gibt es bei dem jährlichen bescheid einen teil der gezahlten beiträge, der versteuert werden muss. wo trage ich ihn bei der steuererklärung ein? mein steuerberater konnte mir nicht viel helfen, ein anruf bei der pensionskasse selber hat nur so viel gebracht, dass dieser zu versteuerten teil der gezahlten beiträge als "zusätzliches einkommen" gelte. stimmt das dann? und trotzdem die frage: wo eintragen? vielleicht noch eine wichtige information: bei der pensionskasse habe ich die wahl, ob ich das eingezahlte als einmalzahlung oder als rente zur gegebenen zeit ausgezahlt haben will.

                ich wäre um eine rasche antwort sehr dankbar. viele grüße und danke im voraus!
                Kinch

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                  #9
                  AW: Presserversorgung

                  1) bitte keine fremden uralt Beiträge kapern sondern selber einen Beitrag eröffnen

                  2) Beiträge zu Pensionskassen gehören meistens zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 3a EStG oder ggf. auch zu den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 b aa EStG. Im letzteren fall müsstest du darüber eine Bescheinigung der Pensionskasse erhalten.

                  3) wenn ein Teil der gezahlten Beiträge versteuert werden muss, kann es sich hierbei nur um einen nicht steuerfreien Arbeitgeberzuschuss handeln. Dieser müsste dann aber vom Arbeitgeber bereits im BAL berücksichtigt sein und muss nicht gesondert eingetragen werden. Was genau der Grund ist, sollte dir aber die Pensionskasse sagen können, immerhin haben die ja auch die Bescheinigung erstellt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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