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Anl. KAP - Einsatz von altem Verlustvortrag

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    Anl. KAP - Einsatz von altem Verlustvortrag

    Ich habe in 2008 eine gesonderte Verlustfeststellung für Verluste aus Wertpapierverkäufen (Aktienverkäufe innerhalb der 1-Jahresfrist) vom FA durchführen lassen. Wert: EUR 5.000,00. Die soll man ja bis 2013 mit "neuen" Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnen können.

    Jetzt habe ich in 2009 (Kauf und Verkauf in 2009) in die Anlage KAP Erträge aus Aktienverkäufen eingetragen. Wert: 2.800,00. Und die darauf einbehaltene Kap.Ertragsteuer und den Soli auch aufgeführt. Soweit sogut.

    Wie bewerkstelligt man in diesem Fall innerhalb "Elster Formular 2009", dass man diese Kapitalerträge mit den vom FA seinerzeit gesondert festgestellten "Altverlusten" aus 2008 verrechnen kann ?

    Ich finde diesbezüglich keine geeignete Eingabemöglichkeit. Oder muss man das im Anschreiben an das FA ausserhalb von ElsterFormular separat "beantragen" ?

    #2
    AW: Anl. KAP - Einsatz von altem Verlustvortrag

    Gar nicht.

    Wenn du einen Verlustfeststellungsbescheid hast, macht das FA das automatisch.

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