Meine Frau hat aus einem früheren Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerbescheinigung vom Insolvenzverwalter erhalten. Darin waren in Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) und in Zeile 19 (Steuerpflichtige Entschädigung...) ein relativ geringer 3stelliger Betrag eingetragen.
Meine Frage: Muss ich diesen Betrag zu dem Bruttoarbeitslohn aus der Lohnsteuerbescheinigung ihres jetzigen Arbeitgebers hinzuaddieren? Und in Zeile 19 den Wert ebenfalls eintragen?
Wenn ich dies tue, verringert sich der Erstattungsbetrag erheblich (zumindest, wenn ich das Verhältnis vorher und nachher betrachte). Ist das so richtig?
Meine Frage: Muss ich diesen Betrag zu dem Bruttoarbeitslohn aus der Lohnsteuerbescheinigung ihres jetzigen Arbeitgebers hinzuaddieren? Und in Zeile 19 den Wert ebenfalls eintragen?
Wenn ich dies tue, verringert sich der Erstattungsbetrag erheblich (zumindest, wenn ich das Verhältnis vorher und nachher betrachte). Ist das so richtig?
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