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Nachweis der Kinderbetreuungskosten

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    Nachweis der Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten. Meine Freundin fertigt keine Steuererklärung an, setzt also nichts von der Steuer ab.

    Für das betreffende Jahr gingen die Kinderbetreuungskosten von ihrem Konto ab. Kann ich bei meiner Steuererklärung diese Kosten absetzen, und als Nachweis die Rechnung der Kita und ihre Kontoauszüge einreichen?

    Danke für eure Hilfe,
    Uwe

    #2
    AW: Nachweis der Kinderbetreuungskosten

    nur der, der bezahlt, kann sie auch absetzen.

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      #3
      AW: Nachweis der Kinderbetreuungskosten

      Das ist nicht ganz richtig.

      Bei zusammenlebenden Eltern - egal ob verheiratet oder nicht - wird unterstellt, dass der Kindesunterhalt gemeinsam getragen wird. Wenn Deine Freundin die Kita bezahlt, zahlst Du dafür andere Posten allein, unabhängig davon, ob diese Posten steuerlich abzugsfähig sind. Es wäre völlig lebensfremd, Zahlungen nur wegen der Steuer aufzuteilen. In der letzten Zeile der Anlage KIND kann eine abweichende Aufteilung angegeben werden.

      Das BMF-Schreiben vom 19.01.2007 (www.bundesfinanzministerium.de), dort Randziffer 34, sagt Folgendes:

      "Bei nicht verheirateten Eltern ist der Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft dies auf beide Elternteile zu, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrags geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Eltern einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen."

      Meine Freundin und ich fahren das gleiche Modell. Sie zahlt, ich setze alles zu 100 % ab, weil's steuerlich günstiger ist. Es gab noch nie Probleme mit dem FA, auch nicht wegen der Kontoauszüge. Ich lasse meine Freundin auf dem Übersendungsschreiben ans FA unterschreiben, dass sie mit abweichenden Aufteilung einverstanden ist. Im Zweifel würde ich das FA auf das zitierte BMF-Schreiben hinweisen.



      Gruß
      Turnbeutel
      Zuletzt geändert von turnbeutel; 11.02.2010, 13:09.

      Kommentar


        #4
        AW: Nachweis der Kinderbetreuungskosten

        Danke für die detaillierte Antwort, Turnbeutel.

        Gruß,
        Uwe

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