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Getrennte Bescheide möglich ?

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    Getrennte Bescheide möglich ?

    Hallo,
    verschicken die Finanzämter auf Antrag auch getrennte Steuerbescheide bei gemeinsamer Veranlagung, wenn man das will ?

    Also für meine Frau einen Bescheid bei dem ihre Einnahmen und Steuern aufgeführt sind und einen seperaten für mich, bei dem alle meine Einnahmen und Steuern extra aufgeführt sind ?

    Weil es gibt ja Situationen, in denen man den Bescheid vorlegen muß und das Einkommen des Partners irrelevant ist, bzw. niemanden was angeht.

    Danke für Antwort !
    Leonardo

    #2
    AW: Getrennte Bescheide möglich ?

    Nein, weder rechtlich noch technisch möglich.

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      #3
      AW: Getrennte Bescheide möglich ?

      Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
      Nein, weder rechtlich noch technisch möglich.
      Schade, Danke !

      Kommentar


        #4
        AW: Getrennte Bescheide möglich ?

        Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
        Weil es gibt ja Situationen, in denen man den Bescheid vorlegen muß und das Einkommen des Partners irrelevant ist, bzw. niemanden was angeht.
        Welche Situation, oder wer verlangt die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides, in der das Einkommen des Ehepartners irrelevant ist ?
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Getrennte Bescheide möglich ?

          Anfragen von
          - Krankenkasse an ein freiwillig privat versichertes Mitglied wegen der Höhe seiner Einkünfte zur Berechnung der Beiträge,
          - der für BAFÖG zuständigen Stelle, wenn das Kind nur einem Ehegatten zuzuordnen ist.

          Natürlich haben Banken, Versicherungsträger und Ämter es gerne, wenn man den kompletten Steuerbescheid vorgelegt bekommt. ;-)

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            #6
            AW: Getrennte Bescheide möglich ?

            Habe Mail von Exe erhalten, die will schon wieder zum Anwalt rennen wegen dem Unterhalt für die Kids.
            Meint, ich verdiene inzwischen mehr als früher und fordert daher Einkommensnachweise und Steuerbescheid an.

            Ich bin in zweiter Ehe verheiratet, meine zweite Frau arbeitet und die gehen nichts die Einkünfte meiner Frau an.
            Weil die sind das letztemal einfach hingegengen und haben das Einkommen meiner Frau dazu gerechnet und haben so den Kindesunterhalt ermittelt.

            Meine Frau hat mit meinen Kindern nix zu tun und schon gar nicht ihr Einkommen.

            Ich finde, da müßte sich das Finanzamt mal zeitgemäß aufstellen und getrennte Bescheide verschicken.
            Ich bin sicher nicht der Einzigste der das Problem hat.

            Gruß
            Leonardo

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              #7
              AW: Getrennte Bescheide möglich ?

              Dann hilft (leider) nur, die getrennte Veranlagung zu beantragen.

              Dann werden die Einkünfte auch hundertprozentig gentrennt abgerechnet und bescheinigt.

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                #8
                AW: Getrennte Bescheide möglich ?

                das lässt sich ja rein rechnerisch bei zusammenveranlagung auch gar nicht so ohne weiteres trennen, denn das einkommen der (zweiten) Frau beeinflusst nunmal maßgeblich den angewendeten Steuersatz und damit schlussendlich das tatsächliche netto-einkommen des mannes.

                macht es nicht sogar rechtlich sinn, das gemeinsame einkommen heranzuziehen da in zugewinngemeinschaft dem Partner das jeweils halbe einkommen des anderen gehört?
                würde mich mal interessieren, worauf die unterhaltsberechnung tatsaechlich abstellen muss bzw. darf.

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                  #9
                  AW: Getrennte Bescheide möglich ?

                  Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                  würde mich mal interessieren, worauf die unterhaltsberechnung tatsaechlich abstellen muss bzw. darf.
                  Ebend:
                  Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit?
                  ( http://www.scheidung-online.de/ehepartner.html )
                  Zählt beim nachehelichen Unterhalt das Einkommen eines neuen Partners mit?
                  ( http://www.scheidung.de/kostenlose_ratgeber_-_recht/zaehlt_beim_nachehelichen_unterhalt_das_einkommen_ eines_neuen_partners_mit_435_222.html )
                  u.v.a.m.
                  Wäre ja noch schöner: Da macht die Neue einen auf Geschäftsführerin und der arme Ex hat nur noch 400 EUR, ist faktischer Geschäftsführer und zahlt nichts für seine Stöpsel - oder was?
                  Diese Fragen sollten aber wirklich mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden.
                  Mit freundlichen Grüssen
                  gez. D. Cremer

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                    #10
                    AW: Getrennte Bescheide möglich ?

                    interessant. in beiden beispielen heisst es eindeutig, das das einkommen des 'neuen' ehegatten nicht hinzuzaehlt. ABER es ist jedesmal bei der Unterhaltsberechnung vom NETTO-Einkommen die Rede.

                    stellt sich also die Frage wie das zusammenpassen kann, ist mit netto das einkommen gemeint, das unterjährig auf Grund der Steuerklasse bezahlt wird? das wäre sehr merkwürdig, da dann der Ex wohl immer steuerklasse 5 wählen würde.
                    oder ist das tatsaechliche netto nach steuererklärung gemeint? das haengt bei zusammenveranlagung ja nun doch wieder vom Einkommen des neuen Ehegatten ab und lässt sich wohl gar nicht so mal eben auszurechnen.

                    alles sehr suspekt. ich lass mich nie scheiden ;-)

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