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Krankenversicherungsbeiträge Selbständige

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    Krankenversicherungsbeiträge Selbständige

    Ich bin Selbständige, aber als VHS-Dozentin kranken- und rentenversichert (beides Pflichtversicherungen). Wo trage ich die Krankenversicherungsbeträge ein? Oder kann ich die ab 2010 direkt vom Einkommen abziehen in der Überschussrechnung?
    Danke für die Hilfe.

    #2
    AW: Krankenversicherungsbeiträge Selbständige

    imho umfasst die sozialversicherungspflicht bei selbständigen lehrern doch eher nur die rentenversicherung? die krankenversicherung sollte daher zwar womoeglich gesetzlich, aber doch eher freiwillig sein...

    so oder so kann man diese beiträge nicht als betriebsausgaben abziehen, sondern wie jeder andere auch 'nur' in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.

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      #3
      AW: Krankenversicherungsbeiträge Selbständige

      Danke für die Antwort. Ja, es stimmt, nur die Rentenversicherung ist Pflicht. Sorry, das war falsch ausgedrückt.
      Aber worin besteht dann eigentlich die Neuerung bei der Absetzung der Krankenversicherungsbeiträge ab dem Jahr 2010? Ist es nur die Höhe der Absetzbarkeit? Und ich weiß immer noch nicht, wo im Formular ich den Eintrag vornehmen muss. Gesetzlich versicherte Selbständige kommen im formular nicht vor.

      Danke im Voraus für die Hilfe.

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        #4
        AW: Krankenversicherungsbeiträge Selbständige

        die eigentlich absetzbarkeit der beiträge (mit entsprechender deckelung) gab es auch schon in den vorjahren.
        die änderung gegenüber den vorjahren besteht lediglich darin, das beiträge zur basisabsicherung auch ueber diese hoechstgrenzen hinaus voll abzugsfaehig sind.

        ansonsten geht es auf anlage vorsorgeaufwand zunächst mal nur um die art der krankenversicherung, zu unterscheiden in gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert, oder privat versichert.

        gesetzliche versicherung gehören in den block Zeile 12-30, wobei idR pflichtversicherte ihre eintragungen in 12-17+30 und freiwillige in 18-24+30 vornehmen. private gehören zumeist in 31-36.
        (steht aber eigentlich auch dran ;-))

        als freiwillig gesetzlich versicherte gehören ihre beiträge also in die zeilen 18-24+30, aufgeschlüsselt nach basisabsicherung und zusatzbeiträgen, hierzu sollte die krankenversicherung eine mitteilung geschickt haben, wo das entsprechend aufgegliedert wurde.

        der unterschied zwischen sozialversicherungspflichtigen arbeitnehmern und selbständigen besteht in anlage Vorsorgeaufwand wohl in Zeile 11, hier ist als selbständiger zumeist NEIN anzukreuzen, da es in der regel keine zuschuesse eines arbeitegebers gibt...
        dadurch ist der maximal absetzbare betrag höher als bei einem arbeitnehmer (sofern nicht die beiträge zur basiabsicherung eh höher sind)

        PS: die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören in Zeile 6, siehe Eingabehilfe..
        Zuletzt geändert von Falzo; 05.02.2011, 17:30.

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          #5
          AW: Krankenversicherungsbeiträge Selbständige

          Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
          Das Problem ist das "steht eigentlich" da. Erwähnt werden in den betreffenden Zeilen nur die Rentner.


          Aber nochmals vielen Dank für die Aufklärung!

          Ulla

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