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Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

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    Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

    Hallo,

    Mein erstes Posting!

    Ich habe im Mai (oldschool-schriftlich) eine Steuererklärung für 2011 abgegeben und einen Brief erhalten, ich solle zusätzlich noch eine EÜR abgeben (aber elektronisch).

    Die Anlage Vorsorgeaufwand hatte ich seinerzeit mitgeschickt (Künstlersozialkasse).

    Werbekosten hatte ich so gut wie keine (nur lächerlich wenig Porto für Rechnungen, das ich nicht als Belege gesammelt habe), da ich von zuhause arbeite, nicht beruflich wegfahre und meine Arbeitscomputer und Software auch (sogar mehrheitlich) privat nutze.

    Deswegen wäre der Vorsorgeaufwand (und eine kleine Spendenquittung) die einzige Ausgaben die ich wasserdicht nachweisen kann.

    Mein Problem ist ein bisschen dass ich jetzt keine Zeile in der EÜR finden kann, die der Anlage Vorsorgeaufwand entspricht und auch nicht finden kann, wo Spenden vermerkt werden.

    Die Unterlagen für Künstlersozialkasse und Spendenquittung wurden mir vom FA als nicht mehr benötigt zurückgesandt.

    Ich habe bis zum 10. August Zeit, das zu erledigen.

    Vielen Dank!
    Marco

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

    Bist du in einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis? oder selbstständig!!???

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

      Sie haben die Aufwendungen zu Recht in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht. Sie haben mit der Anlage EÜR nichts zu tun.

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

        Hallo,

        Katerphillip: Danke, ja ich bin selbstständig.

        korsika: D.H. ich würde auf der EÜR nur meine Einnahmen vermerken und die Spenden und Vorsorgeaufwände (die dem FA ja bekannt sind) ignorieren?

        Vielen Dank

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

          Diese haben Sie dem Finanzamt ja bereits richtigerweise auf der Anlage Vorsorgeaufwand mitgeteilt - also auf der Anlage EÜR ignorieren.

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

            Es geht ja weniger um die anlage VA--- vielmehr um die abgabe der eür... laut utreil BFH muß jeder selbständig, der mehr als 17500 BE hat eine EüR abgeben...

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

              richtig. Spenden und Versicherungen sind aber keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen. Daher gehören diese nciht in die EÜR, sondern in den Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung bzw die Anlage Vorsorgeaufwand.

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                #8
                AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

                Ja! (habe allerdings wesentlich weniger als 17000 BE eingenommen).

                Habe mich noch schlauer gemacht und folgendes gefunden:
                Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

                Dort kommen scheinbar dann auch Porto für Rechnungen hin, das ich nachweisen oder zumindest glaubürdig machen muss wie es im Jargon heisst.


                Mit meinem Arbeitszimmer wird es wohl nichts, da ich da sowieso oft privat bin.

                Dann wäre auf meiner EÜR sozsagen:

                Einnahmen
                minus übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

                aber keine Vorsorgeaufwände und Spenden, da schon die Belege dem FA vorliegen.

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                  #9
                  AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

                  Wenn das Arbeitszimmer die Hauptarbeitsstätte ist können nachgewiesene Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1250euro steuerlich geltend gemacht werden.

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                    #10
                    AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

                    sorry.... hautparbeitsstätte in unbegrenzter höhe und nicht hauptarbeitsstätte aber kein anderer arbeitsplatz zur verfügung steht, dann 1250

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                      #11
                      AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

                      So richtig kann ich die Diskussion um den INHALT der EÜR (Arbeitszimmer,Porto,..) nicht nachvollziehen. Mit der bereits erfolgten Abgabe der ESt müssen Sie eine EÜR ja bereits vollzogen haben (zumindest auf Papier oder besser mit Excel). Denn der Gewinn oder Verlust, der in Anlage S oder G eingetragen wird, IST das Ergebnis der EÜR. Damit kann man im Nachhinein nicht mehr debattieren, was man in der nachzureichenden EÜR erklärt.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

                        Hallo,

                        Ja, dessen war ich mir nicht bewusst.

                        Dann sieht es wohl so aus, dass ich bis auf die bereits eingereichten Nachweise (Künstlersozialkasse u. Spendenquittung) nichts mehr geltend machen kann, es sei denn das geht nachträglich.

                        Marco

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                          #13
                          AW: Vorsorgeaufwand und Spendenausgaben auf der EÜR?

                          Die Finanzämter sind zwar angehalten die Anlage EÜR zu verlangen, aber bis 17.500 Eur besteht KEINE PFLICHT zur Abgabe, es reicht eine normale 4/3-Rechnung (Einnahme-Überschussrechnung).

                          Normalerweise können bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides auch noch Ausgaben geltend gemacht werden (also Nachreichung Ausgaben Arbeitszimmer).
                          LG MAX v S.

                          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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