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    Handwerkerleistungen

    Bekanntlich können bestimmte Handwerkerleistungen im Privathaushalt steuerlich geltend gemacht werden.
    Dazu gehören beispielsweise auch Möbelmontagekosten in der Wohnung.
    Möbelhäuser verkaufen auch Möbel einschl. Transport und Montage. Natürlich ist das nicht kostenlos, sondern im VK eingerechnet.
    Wie kann man, wenn eine aufgeschlüsselte Rechnungslegung nicht erfolgt oder vom Möbelhaus nicht erstellt wird, diese Kosten bestimmen?
    Werden evt. %-Anteile anerkannt?

    Bei einer 10.000 € Küche wurden beispielsweise 20 Stunden an Montagezeit aufgebracht, sicherlich ein kalkulierter Betrag von 1.000 €.
    Der Aufwand wäre bei einer 15.000 oder 20.000 € Küche höher, da (auch) mehr Material zu verarbeiten ist.
    Was kann man machen, wenn der Verkäufer, dies aus welchen Gründen auch immer, nicht explizit auflisten möchte??????und im Vorfeld des Kaufs hieran leider nicht gedacht wurde?

    #2
    AW: Handwerkerleistungen

    Hallo the blue cloud,

    ich habe in einem ähnlichen Fall darauf gedrungen, dass aus einem Komplettpreis mir die genaue Angabe der Lohn- oder Montagekosten ausgewiesen wird, sonst wird es schwierig mit der Berücksichtigung beim Finanzamt, weil die Voraussetzungen für die Abziehbarkeit sind ja ziemlich genau benannt.
    Außerdem sollte das dem Möbelhaus nicht schwerfallen, die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen, du sollst ja mal wieder kommen und etwas kaufen.
    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 17.12.2013, 08:55. Grund: Nachttrag

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen

      man kann dann wahrscheinlich nur an den Chef des Verkäufers, also das Möbelhaus schreiben und fragen, ob man gute Kunden verärgern will. Das FA wird sich mit einer Schätzung nicht zufrieden geben.

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen

        Ohne gesondert in der Rechnung *ausgewiesenen* Arbeitslohn kann ein Abzug nicht erfolgen. Eine "pauschale" nachträgliche Aufteilung ist nicht möglich, da in der Rechnung ausdrücklich steht, dass der Kaufpreis für die Möbel und eben nicht für den Aufbau gezahlt wurde.

        Nebenbei:
        Bei meiner Küche, die ich dieses Jahr gekauft habe, hat sich das Möbelhaus auch nachträglich dazu bereit erklärt, die Lohnkosten in der Rechnung gesondert auszuweisen. Beim Esszimmertisch (anderes Möbelhaus) war das angeblich nicht möglich. Also habe ich auch nur bei der Küche die Abzugsmöglichkeit...

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen

          sorry, wegen der unklaren Wortwahl... mit Verkäufer meinte ich schon das Möbelhaus, nicht den Mitarbeiter

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen

            Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
            sorry, wegen der unklaren Wortwahl... mit Verkäufer meinte ich schon das Möbelhaus, nicht den Mitarbeiter
            Dann hast du leider Pech gehabt.

            Die Alternative wäre nur, das gewünschte Möbelstück von einer anderen Firma zu kaufen bzw. montieren zu lassen.
            Mfg

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              #7
              AW: Handwerkerleistungen

              siehe Fragestellung....es ging um die nachträgliche Änderung einer Rechnung ...nach erfolgtem Kauf...


              Sind denn das Finanzministerium und seine Mitarbeiter weltfremd?
              Es ist doch selbstverständlich, das Lieferung + Montage nicht kostenlos erfolgen, sondern im Kaufpreis insoweit berücksichtigt werden.

              Wir sprechen vom Bürokratieabbau und verkomplizieren alles noch mehr.

              Eine Pauschalierung würde doch den Handel entlasten.

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                #8
                AW: Handwerkerleistungen

                wenden sie sich an ihren Bundestagsabgeordneten, um das Einkommensteuergesetz ändern zu lassen. Die Verwaltung kann da nichts für. Wenn aber schon das Möbelhaus nicht schätzen kann oder will, wie soll das das FA machen?

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                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen

                  Lesen Sie doch mal die Werbung der Möbelhäuser. Da steht bei großen Angeboten immer "Kostenlose Lieferung und Montage". Dass das Möbelhaus die Handwerker (ob nun eigene oder Subunternehmer) bezahlen muss ist schon klar. Aber zahlen SIE wirklich für den Arbeitslohn oder zahlen SIE für die Möbel, die hinterher bei Ihnen stehen.

                  Wenn Sie sich die Rechnung durchlesen, haben Sie ausschließlich für die Möbel etwas bezahlt, nicht jedoch für die Handwerker. Die arbeiten zwar bei Ihnen, nicht jedoch für Sie. Somit hat nur das Möbelhaus Lohnkosten, nicht jedoch Sie. Wie das Möbelhaus dies nun finanziert (z. B. indem es die Möbel teurer macht) ist völlig unerheblich.

                  Der Gesetzgeber kann nichts dafür, dass die Möbelhäuser inzwischen meistens die für ihre Kunden steuerlich schlechtere Variante für die Rechnungen wählen.

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                    #10
                    AW: Handwerkerleistungen

                    Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
                    siehe Fragestellung....es ging um die nachträgliche Änderung einer Rechnung ...nach erfolgtem Kauf...


                    Sind denn das Finanzministerium und seine Mitarbeiter weltfremd?
                    Es ist doch selbstverständlich, das Lieferung + Montage nicht kostenlos erfolgen, sondern im Kaufpreis insoweit berücksichtigt werden.

                    Wir sprechen vom Bürokratieabbau und verkomplizieren alles noch mehr.

                    Eine Pauschalierung würde doch den Handel entlasten.
                    Will jetzt keine politische Diskussion vom Zaun brechen, daher komplett emotionslos und nur an der Systematik des Einkommensteuerrechts orientiert: Steuervereinfachung und Bürokratieabbau wäre die Abschaffung der Abzugsfähigkeit dieser Beträge, denn systematisch hat das im EStG nichts zu suchen, hat keinerlei Einfluss auf die Leistungsfähigkeit von Irgendjemandem und hält m.E. Niemanden von der Schwarzarbeit ab. Und die Schwarzarbeitsbekämpfung war der einzige Grund für die damalige Einführung. Dafür muss sich jetzt ein Heer von Steuerberatern, Finanzbeamten und Steuererklärenden damit beschäftigen und abgrenzen und herumplagen, wobei der Aufwand dafür -meist- in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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