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Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

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    Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

    Hallo Forum,

    ich mache dieses Jahr meine erste Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013 und habe hierzu einige Fragen.

    Fahrtkosten:
    Am meisten grübel ich gerade, wie ich die Fahrtkosten zur Fachschule für Sozialpädagogik absetzen kann, bzw. ob das überhaupt geht, da ich ja eine Schulische Ausbildung mache.

    Meine Fragen:
    wo trage ich die Fahrtkosten ein, bei Werbungskosten in der Anlage N - Entfernungspauschale?
    Bekomm ich dann nur die einfache Fahrt ersetzt (24km einfach)
    oder muss ich das bei Werbungskosten 1. Auswärtstätigkeit eintragen?

    Des Weiteren habe ich 2013 ein 2 Monatiges Praktikum im Rahmen meiner Ausbildung (unbezahlt) gemacht. Fahrweg war hier 26,8km einfach.

    Von der Schule habe ich eine Quittung für Schulgeld, Lehrmittel und Werkgeld bekommen, dass ich vermutlich bei den Sonderausgaben eintragen muss?

    Des Weiteren habe ich im August 2013 einen Ferienjob gemacht. Muss ich die Lohnsteuer, Kirchensteuer etc. auch bei der Anlage N eintragen?

    Ich würde mich über Hilfe freuen, da ich etwas überfragt bin mit den vielfältigen Möglichkeiten.

    Danke und Grüße
    felix

    #2
    AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

    Zitat von Felix91 Beitrag anzeigen
    Bekomm ich dann nur die einfache Fahrt ersetzt (24km einfach)
    Man bekommt bei der Steuererklärung keine Fahrtkosten ersetzt, sie mindern allenfalls unter Umständen die Steuer.

    Die Lohnsteuerhilfevereine können bei der Erstellung der Steuererklärung helfen.

    Kommentar


      #3
      AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

      Also kann ich mir es schenken, die Entfernungspauschale bei der Einkommensteuererklärung schenken?

      Ich versteh das nicht ganz, viele sagen immer, dass man den Weg zur Arbeitsstelle unbedingt angeben sollte.

      Kommentar


        #4
        AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

        1000 Euro sind bereits an WK berücksichtigt, wenn Du mehr hast, macht es Sinn!
        Ansonsten: Frage "viele sagen immer, dass man den Weg zur Arbeitsstelle unbedingt angeben sollte."
        Gruss (S)stiller
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        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

          ALso es ist so, dass meine Ausbildung eine Erstausbildung ist und ich am Tag 24km einfach fahre. Fällt das dann nicht unter Sonderausgaben?

          Bei SOnderausgaben habe ich bis jetzt nur das Schuldgeld, was ich bezahlen musste eingetragen. Bei der Entfernungspauschale habe ich den Weg zu meiner Ferienarbeitsstätte eingetragen.

          Bei einer einfachen fahrt von 24km am Tag zu meiner Schule (also insgesamt 48km am Tag) und 157 Tagen, die ich letztes Jahr in der Schule war, kommt da schon ordentlich was zusammen mit 30CT pro Kilometer, lohnt sich das also jetzt anzugeben oder nich?

          Grüße,
          felix

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            #6
            AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

            Tipp:
            Einfach einmal auf den Button "berechnen" klicken, wenn alle Eingaben in Elsterformular getätigt wurden.

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              #7
              AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

              Wo müsste ich denn den Weg zu meiner Ausbildungsstätte angeben? Etwa bei Sonderausgaben?

              Funktioniert das überhaupt, wenn ich eh kein Geld verdien durch meine Ausbildung? Bei der Entfernungpauschale hab ich jetzt mal nur die 20 Tage Ferienjob angegeben mit 14km einfach, was sich ja überhaupt nicht auswirkt.

              Meine zu versteuernden Auskünfte gingen im Jahr 2013 nicht über 3000€. Annosnsten bekomm ich noch etwas BAFÖG und Halbwaisenrente.

              Dadurch, dass ich also Renter bin, habe ich Beiträge zur privaten Krakenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt, dieser wurde mir als ein Betrag auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung von meinem Ferienjob angegeben. AUf der Vorsorgeanlage habe ich aber zwei Felder eins zur KV und eins zur PV, was muss ich also eintragen?

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                #8
                AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

                Wenn keine Lohnsteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurde, kann auch keine Steuer erstattet werden. Da wahrscheinlich das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (8.354 EUR für 2013) liegt, fällt auch keine Steuer an.

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                  #9
                  AW: Erzieherausbildung Steuererklärung 2013

                  Hallo,

                  hast du nur Einkünfte aus dem Ferienjob bezogen?
                  Hast du darauf Lohnsteuer bezahlt?
                  Wenn ja
                  füllst du die Anlage R, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand aus. Dann führst du eine Berechnung durch. Bekommst du alle gezahlten Steuern zurück, kannst du dir die Eingaben für die Ausbildung sparen

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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