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Kapitalertragsteuer

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    Kapitalertragsteuer

    Hallo zusammen,

    im vergangenen Jahr habe ich Kapitalertragsteuer zahlen müssen, habe jedoch nicht meinen ganzen Pauschbetrag aufgebraucht. Möchte mir den Teil nun selbstverständlich über die Steuererklärung zurückholen, bin aber nicht ganz sicher zwecks Eingabe.

    Muss ich alle Kapitalerträge in der Steuer zusammenfassen (sprich von allen Instituten Steuerbescheinigungen anfordern, auch wenn keine angefallen sind) oder reicht es, nur die Beträge des Institutes anzugeben, bei welchem meine Erträge den Pauschbetrag überschritten haben?

    mit freundlichen Grüßen
    Th0mi

    #2
    AW: Kapitalertragsteuer

    es gibt beide Möglichkeiten alternativ. Je nachdem, was sie in der Anlage KAP auswählen und ausfüllen.

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      #3
      AW: Kapitalertragsteuer

      Hallo,

      da du schreibst, dass nicht einmal der Sparerpauschbetrag (801/1602 Euro) erreicht wurde, erübrigt sich die Günstigerprüfung (Zeile 4).
      Ich würde zu folgendem raten:

      Antrag gem. Zeile 5 auswählen.
      Dann nur die Steuerbescheinigung/en der Bank/en, bei der/denen Steuern einbehalten wurden, 1:1 in die Anlage KAP übernehmen (incl. Zeile 14!!!, ggf. Null).
      Dazu dann noch die Summe der bei ANDEREN NICHT ERKLÄRTEN Banken in Anspruch genommenenen Sparerpauschbeträge in Zeile 15 eintragen.
      Fertig.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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