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Vorweggenommene Betriebs-/Gründungskosten als Nichtselbstständiger

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    Vorweggenommene Betriebs-/Gründungskosten als Nichtselbstständiger

    Hallo und guten Tag,

    2013 habe ich mich selbstständig gemacht und war davor Arbeitnehmer in einem angestellten Verhältnis. Um meine Selbstständigkeit gut vorbereitet beginnen zu können, habe ich jedoch 2012 schon vorweggenommene Betriebsausgaben gehabt (Büromaterial, Beratungstermine, etc.) - Diese würde ich gerne als Verlustvortrag für 2013 mitnehmen. Wo setze ich diese bei ELSTER ein? Bei den Sonstigen Werbungskosten?

    Vielen Dank und mit freundlichem Gruß,
    Walter

    #2
    AW: Vorweggenommene Betriebs-/Gründungskosten als Nichtselbstständiger

    Sie müssen dann in der Steuererklärung 2012 eine Anlage S oder G abgeben und in einer Nebenrechnung, z. B. Anlage EÜR, den Gewinn bzw. Verlust ermitteln. Wenn die Einnahmen 12 Null waren, müssen Sie halt Null eingeben.

    Bevor es zu einem Verlustvortrag kommt, wird aber zunächst mit den positiven Einkünften der Arbeitnehmertätigkeit verrechnent. Nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte kann vorgetragen werden.

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      #3
      AW: Vorweggenommene Betriebs-/Gründungskosten als Nichtselbstständiger

      Hallo Kloebi,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Tut mir Leid wenn ich nochmal nachfragen muss, aber setze ich in die Anlage S meine derzeitigen Daten aus meiner Selbstständigkeit, mit Gewinn 0 und den entsprechenden Ausgaben der vorweggenommenen Gründungskosten? Auch wenn 2012 mein selbstständiges Unternehmen samt jetziger Steuernummer noch gar nicht existierte?

      Vielen Dank!

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        #4
        AW: Vorweggenommene Betriebs-/Gründungskosten als Nichtselbstständiger

        In die Anlage S oder G kommt nur eine Zahl, in ihrem Fall wohl ein Verlust. Sie haben keinen Gewinn Null, sondern Null Einnahmen. Ansonsten würde ich das genauso machen, wie sie beschreiben. Voraussetzung ist natürlich, dass sie noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid 2012 haben.

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