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Student, 400 €-Job & Festanstellung in 2013

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    Student, 400 €-Job & Festanstellung in 2013

    Guten Abend Zusammen,

    seit dem 1.9.13 befinde ich mich in einem festen Anstellungsverhältnis. Folgende Beschäftigungssituation in 2013:
    Jan - April: Praktikant/Abschlussarbeit á 1000 €/Monat
    Mai - Jun: Student ohne Beschäftigungsverhältnis
    Jul-Aug: 400 € Aushilfsjob
    ab Sep -: festes Beschäftigungsverhältnis (Bruttoarbeitslohn für diesen Zeitraum: 16.011 €)

    Hinzu kommt, dass meine neue Arbeitsstelle ab 1.9.13 in Braunschweig ist, ich aber erst ab dem 1.10.13 eine Wohnung dort vor Ort beziehen konnte und somit im Monat September zwischen Hamburg und Braunschweig pendeln (eigenes PKW) musste. Alleine diese Werbungskosten (Einfache Strecke 230 km) müsste doch für eine Steuerrückzahlung ausreichen.

    Zusätzlich habe ich noch ein Seminar zur Berufsausbildung (40 €) & Arbeitsschuhe (89€) bezahlt und diese auch entsprechend in der ESt-Erklärung hinterlegt.

    Bei der Kalkulation "Berechnung der zu zahlenden Steuern" habe, wird mir eine Nachzahlung in Höhe von 1.600 € (!) berechnet. Hat jmd einen Hinweis für mich, ob eine Nachzahlung bei diesem geringen Einkommen pro Jahr richtig kalkuliert wurde?

    Zusätzlich würde ich gerne wissen, inwiefern ich bei der elektronischen Übermittlung der ESt über Elster Belege beifügen sollte/muss, wie Bspw. Mietvertrag, Bewerbungsgespräche, Umzug.
    Vielen Dank,
    Zuletzt geändert von mowmow; 04.03.2014, 20:27.

    #2
    AW: Student, 400 €-Job & Festanstellung in 2013

    Will mal von hinten anfangen:
    - Die Steuer wird nicht kalkuliert, sondern festgesetzt.
    - Ist es wirklich eine Nachzahlung oder steht da das begehrte Minus vor der Zahl ? Dann wäre es eine Erstattung.
    - Werbungskosten sind m.E. okay;
    - Festanstellung ab September - Übertrag von Lohnbescheinigung in die Erklärung-incl. der Vordorgebeträge
    - Aushilfsjob Juli - Aug. Wenn wirklich 400 €-Minijob, dann kein Eintrag in die Steuererklärung, da pauschale Lohnbesteuerung und erledigt
    - Mai - Juni ohne Beschäftigung - kein Eintrag; höchstens die Zeiten der Nichtbeschäftigung nachweisen
    - Jan - April - Übertrag von Lohnbescheinigung in die Erklärung-incl. der Vordorgebeträge

    In der Tat, hier sollte es eine Erstattung geben.

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      #3
      AW: Student, 400 €-Job & Festanstellung in 2013

      Hallo uhuebner,

      danke für deine Rückmeldung.

      Zunächst, :
      Diese Berechnung ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung.
      Berechnung mE = Kalkulation.

      Könntest du vllt noch kurz Stellung zu der weiteren Frage bzgl. Nachweispflicht zB über Mietvertrag, Bewerbungsgespräch, Umzug etc....

      oder kommt das Finanzamt bei Fragen von sich auf mich zu?

      Danke,

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        #4
        AW: Student, 400 €-Job & Festanstellung in 2013

        Hallo mowmow,

        wenn das Finanzamt Belege sehen will, dann fordert es dich auf.
        Je nach Höheder geltend gemachten Werbungskosten, könnte man um Rückfragen zu vermeiden, Belege gleich per Post zusenden.

        Tschüß

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          #5
          AW: Student, 400 €-Job & Festanstellung in 2013

          Zitat von mowmow Beitrag anzeigen
          Hallo uhuebner,
          Könntest du vllt noch kurz Stellung zu der weiteren Frage bzgl. Nachweispflicht zB über Mietvertrag, Bewerbungsgespräch, Umzug etc....
          Danke,
          Nachweispflicht für
          - Mietvertrag? Wofür ?
          - Bewerbungsgespräch ? Ohne ein solches wird keiner eine Anstellung finden. Wichtig ist eine aussagekräftige und glaubhaft machende Aufstellung der entstandenen Kosten
          - Umzug ? Dass du umgezogen bist, sieht das FA aus deinen Meldedaten. Wenn du die Absetzbarkeit der U-Kosten meinst, können es Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstelistungen sein
          Zuletzt geändert von uhuebner; 05.03.2014, 18:40.

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            #6
            AW: Student, 400 €-Job & Festanstellung in 2013

            Aufwendungen für Miete sind keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensführung = nicht absetzbar.

            (Es sei denn es würde eine sog. doppelte Haushaltsführung vorliegen, was hier nach Schilderung des Sachverhalts allerdings nicht vorliegt).
            Mfg

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