Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abendschule

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abendschule

    Hallo zusammen,

    ich besuche seit dem letzten Jahr neben der Arbeit eine Abendschule um meine Fachhochschulreife zu erlangen.
    Kann ich die Fahrtkosten zur Schule als Fortbildungskosten bzw. Werbungskosten geltend machen? Wenn ja, wird nur in eine Richtung berechnet oder Hin- und Rückfahrt?
    Kann ich die erworbenen Schulmaterialien (Taschenrechner, Bücher etc.) ebenfalls geltend machen?

    Wenn ich die o.g. Sachen bei der Steuererklärung geltend machen kann, wo trage ich das ein?

    Vielen Dank schon mal!

    Gruß

    #2
    AW: Abendschule

    Aus deinem Beitrag entnehme ich, dass du bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügst.

    Wenn dem so ist, und du halbwegs glaubhaft machen kannst, dass der erneute Schulbesuch mit deinem Beruf im Zusammenhang steht (z.B. verbesserte Aufstiegschancen innerhalb des Betriebs oder Voraussetzung für eine weitere Berufsqualifikation), dann sind das Werbungskosten.

    Die Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Fortbildung werden wie Reisekosten abgerechnet und somit 0,30 € je gefahrenen Kilometer.

    Das Arbeitsmaterial ist ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    Lädt...
    X