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Zusammenveranlagung und EÜR

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    Zusammenveranlagung und EÜR

    Hallo Zusammen!
    Ich habe ein Gewerbe angemeldet, mein Mann ist weiterhin angestellt, wir werden bei der Steuererklärung zusammen veranlagt. Einige Wochen nach Anmeldung des Gewerbes erhielten wir Post vom zuständigen Finanzamt, dass wir künftig für die Einkommenssteuer unter einer neuen Steuernummer geführt werden .Für mein angemeldetes Gewerbe, für das ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, bekam ich keine separate Nummer. Frage Eins: Ist das so üblich?
    Frage 2: In der Einkommenssteuererklärung fülle ich ja dann für mich die Anlage G aus und trage den erzielten Gewinn ein. Mache ich trotzdem noch eine EÜR und gebe dort dann die gemeinsame Steuernummer meines Mannes und mir an?
    Vielen Dank und liebe Grüße!

    #2
    AW: Zusammenveranlagung und EÜR

    Hallo,
    ja, die neue Steuernummer bei gewerblichen Einkünften ist völlig normal, die Anlage EÜR würde ich auch bei Kleinunternehmereigenschaft befüllen und versenden
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung und EÜR

      Die EÜR sollte aber unter der separaten Nummer für das Gewerbe gesendet werden.

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